Chrysli
Einzelkabine
Rechtssicherheit gibt es dagegen kaum, da von Fall zu Fall unterschieden wird oder der Förderalismus die einheitliche Rechtslage vehindert.
Gesetze müssen nun einmal abstrakt-generell formuliert sein, denn sie müssen ja ein gewisses Spektrum an Sachverhalten abdecken. Anderenfalls wäre die Flut an Normen noch viel größer. Abstrakt-generelle Normen müssen daher für jeden Einzelfall ausgelegt werden. Dass damit eine gewisse Rechtsunsicherheit verbunden ist, ist Natur der Sache. Leider sind auch Richter subjektiv, haben ihre persönliche Überzeugung, tw. ihre Ideologie, die sie durch gewisse Formulierungen zu objektivieren versuchen ("Nach Überzeugung des Gerichts" statt "nach meiner Überzeugung"). Die juristische Methodenlehre soll dem entgegensteuern, gerade, um Rechtsunsicherheit und Willkür zu vermeiden. Dazu gehört es bspw., im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht eine Norm nicht über ihren Wortlaut bzw. möglichen Wortsinn hinaus auszulegen. Freilich alles Theorie, weiß ich. Denn man sieht es ja an dieser Entscheidung des OLG Karlsruhe. Nicht unterschreiben würde ich die Schlussfolgerung von "Netzwelt", das OLG habe ein Schlupfloch gestopft und "Rechtsunsicherheit beseitigt". Im Gegenteil, der inhaltlich falsche Beschluss führt zu noch mehr Rechtsunsicherheit. Davon angesehen hat das Urteil keine normative Bindungswirkung; es wirkt nicht unmittelbar über den Einzelfall hinaus und schon gar nicht über BaWü hinaus. Auch von daher ist der Beitrag von Netzwelt eher populistisch und fachlich disqualifiziert. Freilich waren der Fahrer und sein Mitfahrer nicht gerade geschickt, den Blick auf die offene Blitzerapp zuzulassen. Nach dem Motto "Blödheit muss betraft werden" schon irgendwie "gerecht"...