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Alte Weisheit:Noch einer, der's erst braucht, wenn's verboten ist.
Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben.
Alte Weisheit:Noch einer, der's erst braucht, wenn's verboten ist.
Ich kann es dir gar nicht genau sagen, was die Pro Version mehr kann als die kostenlose.Das kann die kostenlose Version alles auch.
Einzige für mich nicht relevante Vorteile der Pro-Version:
dunkler Modus (mein Handydisplay ist eh immer aus) und Bluetooth-Kopplung mit dem Autoradio.
Nutzt man kabelgebundenes Android Auto oder Apple Carplay, kommen die Warnungen von Blitzer.de auch aus den Lautsprechern des Fahrzeugs.
M. M. n. ist die ProVersion zumindest bei Android nicht notwendig.
Aber was philosophieren wir hier darüber, die Nutzung ist eh verboten
Bei uns der Gegenverkehr.
Werde selber einer und ändere es.Es müdet mich….bringt mir neue Politiker
Da gebe ich dir Recht, traurig was hier mittlerweile abgeht.Um mal wieder die Ausgangsfrage zu aktualisieren: Ich halte die Entscheidung für unvertretbar. Sie geht über den Wortlaut bzw. den möglichen Wortsinn des § 23 Ic StVO hinaus und verstößt somit gegen das Analogieverbot, das nicht nur im Strafrecht gilt, sondern auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Fahrer hat das Gerät nicht betrieben und auch nicht mitgeführt, das war der Mitfahrer. Die Zurechnung soll sich woraus ergeben? Dafür gibt es keine Grundlage. Die Entscheidung zwingt ja den Fahrer praktisch, stets alle Smartphones der Mitfahrer zu überprüfen. Und was soll z.B. ein Busfahrer machen, wenn einer der Fahrgäste die Blitzerapp installiert hat? Klar schlägt das Herz der Richter nicht für Raser, aber so geht das nicht. Mal schauen, ob die anderen OLGs nachziehen...
Werde selber einer und ändere es.
Um mal wieder die Ausgangsfrage zu aktualisieren: Ich halte die Entscheidung für unvertretbar. Sie geht über den Wortlaut bzw. den möglichen Wortsinn des § 23 Ic StVO hinaus und verstößt somit gegen das Analogieverbot, das nicht nur im Strafrecht gilt, sondern auch im Ordnungswidrigkeitenrecht. Der Fahrer hat das Gerät nicht betrieben und auch nicht mitgeführt, das war der Mitfahrer. Die Zurechnung soll sich woraus ergeben? Dafür gibt es keine Grundlage. Die Entscheidung zwingt ja den Fahrer praktisch, stets alle Smartphones der Mitfahrer zu überprüfen. Und was soll z.B. ein Busfahrer machen, wenn einer der Fahrgäste die Blitzerapp installiert hat? Klar schlägt das Herz der Richter nicht für Raser, aber so geht das nicht. Mal schauen, ob die anderen OLGs nachziehen...
Das nervt auf Dauer, gibt ja kaum noch Strecken ohne Baustellen.
Fahrt einfach ordentlich
Schöner Spruch, leider aber nicht umsetzbar.Werde selber einer und ändere es.
:"... kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen !"Auf der Autobahn
Leider bin ich mit drei Ausbildungen in meinem Leben überqualifiziert.Werde selber einer und ändere es.
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