Meine Info von jemanden, der die Gesetzesblätter wahrscheinlich auswendig gelernt hat, ist folgende :
ab Juli diesen Jahres gilt eine Mautpflicht für Kraftfahrzeuge über 3,5 t (F.1. Zulassungsschein, egal, ob abgelastet oder nicht) die werksseitig zum Transport von Gütern konzipiert wurden. Egal ob privat oder gewerblich angemeldet/genutzt. E-Autos weiß ich nicht.
Kraftfahrzeuge mit weniger/gleich 3.5 t und Anhänger (zulässiges Zuggesamtgewicht unter 7.5t, also Fahrzeug +Anhänger) sind mautbefreit.
Womos sind bis 7.5t größtenteils raus. Über 7,5t ist es abhängig vom Aufbau. Viele Womos ab dieser Größe haben ja eine "Garage" hinten dran. Das kann als Transportfläche ausgelegt werden und ab einer bestimmten Größe zur Mautpflicht führen (wer so einen Kasten hat, diesbezüglich genau informieren).
Irgendwelche Sprinter-Kastenwagen über 3.5t, die als Womo umgebaut wurden ( im Schein "LKW geschlossener Kasten", sogenannte Stealth-Camper ) sind mautpflichtig.
H-Kennzeichen sind von der Maut ausgeschlossen.
Wer jetzt denkt, ich wurde bis jetzt nocht kontaktiert, obwohl ich ständig Mautstraßen nutze, sei gesagt, das die Behörden 4 Jahre Zeit haben Maut-"Vergehen" zu ahnden.
jetzt kann jeder selbst entscheiden, ob er sich damit mal genauer beschäftigt und div. Gesetzesblätter ließt, oder es draufankommen lässt und evtl. Glück hat, oder sich bitter an diese Zeilen erinnert
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Erfassungstechnisch ist durch die Mautsäulen (teilweise und zukünftig mit Gewichtserfassung) mehr möglich, als manch einer jetzt annimmt.