1. Ram sind alle LKW Zulassung
2. manche sogar bei der Steuer was sehr nett ist
3. mit LKW im Schein stehend gibt es keine 100 km/h Zulassung
4. Ram mit LKW und Anhänger an Sonn. und Feiertagen ist frei solange es für Turnier, Verein und Hobby ist
so das war alles
Ram fahren ist immer noch das beste was es gibt
Hallo,
Echt ein Ram ist immer ein LKW?
Kann ich mir nicht vorstellen das ein Ram nicht auch als PKW zuzulassen geht und Steuerlich als LKW.
Also mein DB Sprinter ist als PKW zugelassen auf 3,5to und hat eine Kupplung für 3,5to sowie Fahrtenschreiber
Also zumindest scheint es die Möglichkeit zu geben.
Somit kein Fahrverbot an Sonn und Feiertagen.
Also im Punkt 4
bin ich mir da nicht so sicher,
Also nach aktueller Gesetzes Lage ist es Egal ob Verein oder Turnier oder sonst was
LKW egal wie schwer + Anhänger An Sonn- und Feiertagen Fahrverbot.
Ausgenommen sind Traktoren und Arbeitsfahrzeuge, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Es gibt Möglichkeiten zu einer Ausnahme Genehmigung Transport von Lebenden Tieren aber man muss die Beantragen,
und wie alles bei uns Kostet das auch Geld und ist dann Befristet gültig und wird bei jeder Verlängerung erneut geprüft
Auszug über das Sonntags Fahrverbot
Quelle:
https://www.bussgeldkatalog.de
Bußgelder – Missachtung des Sonntagsfahrverbots
Verstoß: Punkte Bußgeld (€)
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 0 120.-
als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 0 570.-
Sonntagsfahrverbot in Deutschland – Welche genauen Regelungen gelten?
Wer kennt das nicht? Die Arbeitswoche war eine einzige Tortur. Der einzige Lichtblick schien das Wochenende und steht es erst einmal vor der Tür, heißt es entspannen und wieder Kraft tanken. Diese Idee bildet auch einen Teil der als „Sonntagsfahrverbot“ oder „Feiertagsfahrverbot“ bekannten Regelung. Ein Fahrverbot an Sonntag und Feiertagen soll die angenehme Ruhe und Zeit nicht stören, aber auch die Umwelt schonen. Deshalb sind von dieser Regelung in erster Linie Lastkraftwagen betroffen, weshalb das Ganze auch gern als „Lkw-Fahrverbot“ bezeichnet wird.
An welchen Tagen gilt ein Fahrverbot für Lkw?
Wie gestaltet sich die Regelung im Einzelnen? Sind nur Lkw oder auch Pkw betroffen? Und mit welchen Konsequenzen in Form von Bußgeld, Punkten und Fahrverbot haben die Fahrer gemäß Bußgeldkatalog 2016 bei Missachtung zu rechnen. Die vorliegenden Informationen klären Sie hierüber auf.
Sonntagsfahrverbot und Fahrverbot für Lkw – Sind tatsächlich nur Lkws und Sonntage betroffen?
Um die Antwort vorwegzunehmen. Nein, das Sonntagsfahrverbot gestaltet sich etwas differenzierter.
Das Fahrverbot für Lkw gibt es in Deutschland seit 1956 und gilt an:
• Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0 Uhr bis 22 Uhr
Allerdings gilt im Sommer, genauer gesagt im Juli und August, eine Ferienreiseverordnung für Lkw.
• Durch das Ferienreiseverbot im Sommer gilt für Lkw ein Fahrverbot am Samstag und Sonntag. Das heißt, dass auch an Samstagen von 7 bis 20 Uhr Lkw nicht fahren dürfen, für die auch das Sonntagsfahrverbot gilt. Dieses Verbot umfasst allerdings nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen, die in § 1 der Ferienreiseverordnung aufgelistet sind.
Welche Fahrzeuge sind im Allgemeinen vom Sonntagsfahrverbot betroffen?
Das Sonntagsfahrverbot umfasst insgesamt:
• Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen
• Lastkraftwagen mit einem Anhänger (hier ist das Gesamtgewicht nicht relevant)
Sonderfall Feiertag
Lkw, für die das Sonntagsfahrverbot gilt, für die besteht auch an Feiertagen ein Fahrverbot. Wie allgemein bekannt ist, gibt es aber auch Feiertage, die nicht deutschlandweit gelten, sondern nur für bestimmte Bundesländer. Der Fronleichnam z.B. gilt nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. In diesen Bundesländern dürften Lkw am Fronleichnam daher nicht fahren. In allen anderen Bundesländern jedoch schon. Informieren Sie sich daher vor Ihrer Abreise über die verschiedenen Feiertage, um sich einen Bußgeldbescheid mit hohem Bußgeld zu ersparen.
An folgenden Feiertagen besteht ein Fahrverbot für Lkw:
1. Neujahr
2. Karfreitag
3. Ostermontag
4. Tag der Arbeit (1.Mai)
5. Christi Himmelfahrt
6. Pfingsmontag
7. Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
8. Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
9. Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
10. Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
11. 1. und 2. Weihnachtstag
12.
Wer ist vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen?
Die StVO sieht vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen bei speziellen Lkw ab. Diese Ausnahmen sind in § 30 StVO zu finden und werden im Folgenden aufgezählt. Vom Verbot sind ausgenommen:
• Der kombinierte Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km.
• Der kombinierte Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
• Die Beförderung von Ware, die verderblich ist (Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse, leicht verderbliches Obst und Gemüse).
• Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten im Rahmen der Beförderung verderblicher Ware stehen.
• Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
• In § 35 StVO sind weiterhin Sonderrechte für z.B. Feuerwehr, Polizei etc. benannt
Sondergenehmigung beim Sonntagsfahrverbot: Ist ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot möglich?
Die Praxis der Sondergenehmigungen hat bis heute noch keine genaue Vereinheitlichung erfahren. Bis dato gelten Ausnahmen für:
• Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen
• Zugmaschinen mit einer Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt
• Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- und Filmfahrzeuge)
Für eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot können derweil Kontakt und Informationen bei den örtlichen Straßenverkehrsbehörden ersucht werden.
Bußgeld bei Missachtung des Sonntagsfahrverbots: Was gilt nach dem Bußgeldkatalog für Lkw?
Missachten Sie das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen und sind trotzdem mit einem Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger unterwegs, erwarten Sie nach dem Bußgeldkatalog keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Dennoch sollten Sie sich an die Regelungen halten. Denn bei Missachtung des Feiertags- bzw. Sonntagsfahrverbot müssen Sie mit einem hohen Bußgeld rechnen.
• Wird verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren, kommt ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro auf den Fahrzeughalter zu.
• Hat man als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet, kommen Bußgelder in Höhe von 570 Euro auf den Halter zu