Sonntags mitm Anhänger

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.


es ist, wie ich vermutet habe,

wenn der fahrer gleichzeitig halter ist, kostet es "nur" 75.-€ und einen punkt
:!:
:idea:

der halter kann sich ja nicht selbst was anordnen :idea:
 
Ich habe das hier jetzt mal soweit alles durchgelesen. Jedoch stellt sich mir die Frage, wie sich die "freizeitliche Nutzung" definiert.

Wie sieht denn folgendes Szenario aus:
1. Ram ist auf mich privat zugelassen
2. Anhänger habe ich bei mir aus der Firma geliehen, wird also wochentags gewerblich genutzt
3. Ich helfe an einem Sonntag einem Freund mit Ram + Anhänger beim Umzug.

Darf ich so nun fahren, oder nicht? Gilt diese Regelung generell, oder nur für Autobahnen und/oder Landstraßen? Darf ich Sonntags einen Wohnwagen ziehen, wenn ich damit Urlaub machen möchte?

Vielen Dank!

Gruß
Silas
 
Du kannst höchstens vom Finanzamt eine auf den Deckel bekommen
Weil du deinen Anhänger für Private Zwecke benutzt
 
Ich habe das hier jetzt mal soweit alles durchgelesen. Jedoch stellt sich mir die Frage, wie sich die "freizeitliche Nutzung" definiert.

Wie sieht denn folgendes Szenario aus:
1. Ram ist auf mich privat zugelassen
2. Anhänger habe ich bei mir aus der Firma geliehen, wird also wochentags gewerblich genutzt
3. Ich helfe an einem Sonntag einem Freund mit Ram + Anhänger beim Umzug.

Darf ich so nun fahren, oder nicht? Gilt diese Regelung generell, oder nur für Autobahnen und/oder Landstraßen? Darf ich Sonntags einen Wohnwagen ziehen, wenn ich damit Urlaub machen möchte?

Vielen Dank!

Gruß
Silas


privater umzug ist erlaubt,

allgemein gilt:

alles was nicht gewerblich ist = privat
 
Ich darf auch sonntags mit dem Karussell oder süsswagen fahren! Eine sondergenehmigung für Schausteller.
 
"mit sondergenehmigung darf man alles... sonst wärs ja keine sondergenehmigung!"

zählen für mich als schweizer in deutschland die deutschen gesetze oder darf ich wie hier in der schweiz mit 7t (ram mit hänger) 7tage 24std fahren?
 
Hi,

wir sind ja recht kullant mit unseren Nachbarn, und lassen die schon umsonst auf unsere löchrigen Autobahnen, aber an die deutschen Gesetze sollten sich alle in unserem Ländle halten.
(Müssen wir im Ausland ja auch)

Wenn Du unserer Staatskasse spenden möchtest, kannst Du das gerne freiwillig tun.
Dafür brauchst Du dir nicht Sonntags mit Hänger, einen Polizisten zu suchen.
 
ok danke...
solange ich die tempolimiten einhalte... nicht überlade... privat und nicht gewerblich unterwegs bin spielts also keine rolle
:-D
 
"mit sondergenehmigung darf man alles... sonst wärs ja keine sondergenehmigung!"

zählen für mich als schweizer in deutschland die deutschen gesetze oder darf ich wie hier in der schweiz mit 7t (ram mit hänger) 7tage 24std fahren?

Natürlich zählen für dich nicht die deutschen Gesetze. Für uns Deutsche zählen ja auch keine Schweizer Gesetze? Kommt halt drauf an wo man sich befindet. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
"mit sondergenehmigung darf man alles... sonst wärs ja keine sondergenehmigung!"

zählen für mich als schweizer in deutschland die deutschen gesetze oder darf ich wie hier in der schweiz mit 7t (ram mit hänger) 7tage 24std fahren?

die meisten gesetzte wie straßenverkehrsordnung gelten natürlich für alle, wie wo anders auch oder darf ich als ausländer in der schweiz was, was du nicht darfst? :twisted:
 
gudda morga,

na ja...war doch immerhin 2 Monat ruhig hier :blob6: :mrgreen: :silly:
 
gudda morga,

na ja...war doch immerhin 2 Monat ruhig hier :blob6: :mrgreen: :silly:


Du hast es so gewollt...dann schreib ich mal was dazu um das ganze mal wieder aufzuköcheln.

Szenario:

Dodge Ram 2500 3.450 kg + Tandemhänger ca. 700gk und obendrauf einen alten FORD Transit ca. 2.000Kg

Aussage ADAC:

Ja ich darf, ist ja unter 3,5t

Aussage Straßenverkehrsamt:

Nein, LKW mit Angänger grundsätzlich verboten, egal welches Gewicht, Bauart oder sonst was.

Aussage Polizei:


Öööhh...ja.. denke schon ...der PU ist ja nur wegen Versichrungstechnik als LKW eingestuft.

Beamte erstellt Meinungsumfrage auf der Wache.

Kollegen ergänzen:

Das Zugfahrzeug ist unter 7,5t , da dürfte ich auf jedenfall mit fahren...Anhänger ist egal.


Fazit:


Ich fahre doch lieber Samstag
 
Oben