hudsonbay
3500s
Wie ist das, wenn er selber der Halter ist?
wir hier verlangen wenn fahrer und halter der selbe ist auch nur 75.-€, ich seh das etwas problematisch mit der "anordnung",
werd aber mal heute auf der dienststelle nachfragen :idea:
Wie ist das, wenn er selber der Halter ist?
wir hier verlangen wenn fahrer und halter der selbe ist auch nur 75.-€, ich seh das etwas problematisch mit der "anordnung",
werd aber mal heute auf der dienststelle nachfragen :idea:
Danke....
Ich habe das hier jetzt mal soweit alles durchgelesen. Jedoch stellt sich mir die Frage, wie sich die "freizeitliche Nutzung" definiert.
Wie sieht denn folgendes Szenario aus:
1. Ram ist auf mich privat zugelassen
2. Anhänger habe ich bei mir aus der Firma geliehen, wird also wochentags gewerblich genutzt
3. Ich helfe an einem Sonntag einem Freund mit Ram + Anhänger beim Umzug.
Darf ich so nun fahren, oder nicht? Gilt diese Regelung generell, oder nur für Autobahnen und/oder Landstraßen? Darf ich Sonntags einen Wohnwagen ziehen, wenn ich damit Urlaub machen möchte?
Vielen Dank!
Gruß
Silas
Ich darf auch sonntags mit dem Karussell oder süsswagen fahren! Eine sondergenehmigung für Schausteller.
"mit sondergenehmigung darf man alles... sonst wärs ja keine sondergenehmigung!"
zählen für mich als schweizer in deutschland die deutschen gesetze oder darf ich wie hier in der schweiz mit 7t (ram mit hänger) 7tage 24std fahren?
"mit sondergenehmigung darf man alles... sonst wärs ja keine sondergenehmigung!"
zählen für mich als schweizer in deutschland die deutschen gesetze oder darf ich wie hier in der schweiz mit 7t (ram mit hänger) 7tage 24std fahren?
:mrgreen: ich liebe dieses sonntagsanhängerthema :roll:
ich auch :twisted: :twisted:
gudda morga,
na ja...war doch immerhin 2 Monat ruhig hier :blob6: :mrgreen: :silly:
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