Sonntags mitm Anhänger

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die liste hab ich mir schon ausgedruckt, und jetzt im auto liegen.
laut der liste ist die regelung auch in nrw gültig!
 
hier stimmt schon mal alles nicht
:evil:
:evil:


mit grüne kennzeichen hat das alles nichts zu tun
:!:


sonntagsfahrverbot gilt von 00.00 bis 22.00 uhr
:!:


bußgeld sind 75.- und 1 punkt
:!:
:!:


wo bekommt ihr immer diese scheiß-infos her
:evil:
:evil:

wie war..... :twisted: :twisted:
 
ich weiss grad nichts auswendig, ob euer bundesland die ausnahmeregelung schon umgesetzt hat, wenn ja, einspruch einlegen
:!:
irgendwo ist die liste mit den bundesländern :idea:

In Niedersachsen zu Sportzwecken.muss klar erkennbarsein.also Boot,Pferd,Auto(Sport)kein Umzug
:!:
:!:

grüne nummer hat nur was mit steuern zu tun
:!:
:!:
:!:
 
Leider heißt es in der Sonderregelung "...zu Sport- und Freizeitzwecken...". Sicherlich ist es sportlich umzuziehen und du machst es in deiner Freizeit, aber das ist nicht gemeint. Du mußt schon gute Argumente habt, dass die Rennleitung dir das abnimmt :mrgreen:

grüne nummer hat nur was mit steuern zu tun
:!:
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Genau! Was immer gerne gemacht wird, ist, den Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen zum Heuholen benutzen....
Gibt es gleich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Egal ob PKW, LKW, Montag oder Sonntag :mrgreen: Zu diesem Thema gibt es genau so viele Stories wie zum Thema "Pickup/LKW mit Anhänger am Sonntag".... :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Leider heißt es in der Sonderregelung "...zu Sport- und Freizeitzwecken...". Sicherlich ist es sportlich umzuziehen und du machst es in deiner Freizeit, aber das ist nicht gemeint. Du mußt schon gute Argumente habt, dass die Rennleitung dir das abnimmt :mrgreen:


Genau! Was immer gerne gemacht wird, ist, den Pferdeanhänger mit grünen Kennzeichen zum Heuholen benutzen....
Gibt es gleich eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Egal ob PKW, LKW, Montag oder Sonntag :mrgreen: Zu diesem Thema gibt es genau so viele Stories wie zum Thema "Pickup/LKW mit Anhänger am Sonntag".... :mrgreen:



Hab ich doch geschrieben dass du mit grüner Nr. keinen PKW oder Motorrad Transportieren darfst.

Und ob du mit einen Pferde Anhänger Heu Fahren darfst
Du darfst auch Sägespäne Fahren oder auch das Fütter für die Rosswurscht
 
Hab ich doch geschrieben dass du mit grüner Nr. keinen PKW oder Motorrad Transportieren darfst.

Und ob du mit einen Pferde Anhänger Heu Fahren darfst
Du darfst auch Sägespäne Fahren oder auch das Fütter für die Rosswurscht

Du darfst mit grüner nr bei Pferdehänger nur pferde keine futter etc fahren
:!:
,deswegen hab ich ein schwarzes....
 
Du darfst mit grüner nr bei Pferdehänger nur pferde keine futter etc fahren
:!:
,deswegen hab ich ein schwarzes....

Wer sagte das
Ich habe mit meinem Anhänger alles Fahren dürfen was mit der Landwirtschaft zu tun hat außer einem Motorrad oder einen Umzug
 
Da gibt's hier irgendwo nen Fred im Forum wo die PDFs alle drin sind für diverse Bundesländer.
 
Hab ich doch geschrieben dass du mit grüner Nr. keinen PKW oder Motorrad Transportieren darfst.

Und ob du mit einen Pferde Anhänger Heu Fahren darfst
Du darfst auch Sägespäne Fahren oder auch das Fütter für die Rosswurscht

Du darfst mit grüner nr bei Pferdehänger nur pferde keine futter etc fahren
:!:
,deswegen hab ich ein schwarzes....[/quote]

Wer sagte das
Ich habe mit meinem Anhänger alles Fahren dürfen was mit der Landwirtschaft zu tun hat außer einem Motorrad oder einen Umzug[/quote]

Andy: ich erklär dir das mal in aller ruhe :idea: :twisted:
 
hier bei uns,
mein bereich, wo ich kontrolliere,

ist ALLES privat/freizeit, was NICHT gewerblich ist!!

wenn mich wo anders ein kollege aufhält und anderer meinung ist, gibts ärger vor ort bis vor gericht.

mich kotzt diese kleinscheisserei an, an die großen LKW trauen sie sich nicht ran, da wird viel mehr "schindluder" getrieben!!!
 
also heisst das soviel wie: ich darf sontag mit dem hänger fahren, darf aber fast nichts aufladen!

kommt nur mir das so vor oder sind unsere gesetzgeber leicht dezent unterbelichtet?
 
wie war..... :twisted: :twisted:

hi! sorry,22uhr stimmt fahrverbot ist ab samstag 12 uhr aber 75 euro ist für unter 3.5t über 3.5 wirds richtig teuer bis 450 euro ein kumpel von mir hats schmerlich erlebt mit einem 3500er dodge und 3.5t boot hinten dran.
 
hier stimmt schon mal alles nicht

mit grüne kennzeichen hat das alles nichts zu tun

sonntagsfahrverbot gilt von 00.00 bis 22.00 uhr

bußgeld sind 75.- und 1 punkt

wo bekommt ihr immer diese scheiß-infos her
:evil:

wie war..... :twisted: :twisted:[/quote]
hi! sorry,22uhr stimmt fahrverbot ist ab samstag 12 uhr aber 75 euro ist für unter 3.5t über 3.5 wirds richtig teuer bis 450 euro ein kumpel von mir hats schmerlich erlebt mit einem 3500er dodge und 3.5t boot hinten dran.[/quote]

dann verlang ich seit jahren von den 40 tonnern zu wenig :twisted:

zeig mir bitte, wo das stehen soll!!!

wo steht da was von 3,5t ?????????

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

(2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.

(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für ...
 
du meinst wahrscheinlich das hier:

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet: 380.- €

das beweise einem fahrer vor ort, wenn er keine aussage macht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

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