Sonntags mitm Anhänger

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ich darf immer..habe richtige winterreifen drauf....auch wenn die nix taugen....aber Straße/Punkte bekomme ich nicht dafür.
 
Was haben Winterreifen denn nun mit dem Sonntags-/Ferienfahrverbot zu schaffen?
gruebel.gif
ka.gif
 
Du hast es so gewollt...dann schreib ich mal was dazu um das ganze mal wieder aufzuköcheln.

Szenario:

Dodge Ram 2500 3.450 kg + Tandemhänger ca. 700gk und obendrauf einen alten FORD Transit ca. 2.000Kg

Aussage ADAC:

Ja ich darf, ist ja unter 3,5t c (ich tret gleich aus, die haben keine ahnung!!)

Aussage Straßenverkehrsamt:

Nein, LKW mit Angänger grundsätzlich verboten, egal welches Gewicht, Bauart oder sonst was. (die jungs haben ahnung, wovon sie sprechen, zumindest in dem fall)

Aussage Polizei:


Öööhh...ja.. denke schon ...der PU ist ja nur wegen Versichrungstechnik als LKW eingestuft.

Beamte erstellt Meinungsumfrage auf der Wache.

Kollegen ergänzen:

Das Zugfahrzeug ist unter 7,5t , da dürfte ich auf jedenfall mit fahren...Anhänger ist egal. (die jungs sind ja noch doofer wie der dilli hier, gib denen mal meine telefonnumer, die können sich dann bei mir zu nachschulung anmelden!! :redhotevil: )


Fazit:


Ich fahre doch lieber Samstag
 
@ Hudson

deine "Kollegen" waren am lustigsten.....wie ich die Frage in den Raum geworfen gestellt habe machte alle erstmal ein komisches Gesicht.

Aber ich hatte den Eindruck das die alle nicht viel Ahnung von der Materie hatten.


Die Aussage von STVA ist ja auch etwas schwammig......es gab mal eine Zeit da wurden Polo´s als LKW zugelassen nur weil die Rückbank ausgebaut war.

Diese KFZ dürften nach der Aussage ja auch am Sonntag keine Anhänger ziehen.
 
Die Aussage von STVA ist ja auch etwas schwammig......es gab mal eine Zeit da wurden Polo´s als LKW zugelassen nur weil die Rückbank ausgebaut war.

Diese KFZ dürften nach der Aussage ja auch am Sonntag keine Anhänger ziehen.

Und genau da ist nichts schwammiges daran - genau so schaut es nämlich aus
:!:
 
Steht LKW in den Papieren (unabhängig des Zul.GG), ist es verboten Sonn- und Feiertags mit Anhänger zu fahren! Egal ob Privat oder Gewerbe. Außer der Anhänger ist ein Wohnwagen oder Sportanhänger. Und selbst das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt!
 
Steht LKW in den Papieren (unabhängig des Zul.GG), ist es verboten Sonn- und Feiertags mit Anhänger zu fahren! Egal ob Privat oder Gewerbe. Außer der Anhänger ist ein Wohnwagen oder Sportanhänger. Und selbst das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt!

Richtig !

Ich arbeite bei uns in der Straßenverkehrsbehörde. Lkw bis 7,5 t fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot. Sobald ein Lkw (zulassungstechnisch) einen Anhänger zieht, fällt er grundsätzlich unter das Sonntagsfahrverbot, unabhängig davon, wie schwer das gesamte Gespann ist (z. B. Zugfahrzeug 3 t und der Anhänger auch 3 t).
Vor ein paar Jahren brauchte man auch noch für einen Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Sportanhänger eine Ausnahmegenehmigung. Diese wurde allerdings ohne weiteres erteilt.

Vorsicht! Aber nicht in den Sommerferien!

In der Ferienreisezeit (01.07. - 31.08.) dürfen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 24.00 Uhr bestimmte Autobahnabschnitte und sogar einige Bundesstraßen nicht befahren werden, d. h. man darf zwar fahren, muss sich aber überlegen, wo man entlang fährt. Werde Anfang nächste Woche mal meine Übersicht raussuchen und einstellen.

Gruß
Steve
 
wahnsinn, wie oft muss man das hier nun noch erklären, bis es der letzte kapiert hat :roll:

die letzten beiden beiträge sagen es nochmal deutlich aus!!! so ist der stand der dinge!!
 
wahnsinn, wie oft muss man das hier nun noch erklären, bis es der letzte kapiert hat :roll:

die letzten beiden beiträge sagen es nochmal deutlich aus!!! so ist der stand der dinge!!

@ Chris

Lass gut sein - ich stell nächste Woche noch den Auszug aus der Ferienreiseverordnung rein. Die Länderausnahmen für das Sonntagsfahrverbot hat Oliver ja schon als PDF hochgeladen. Und dann soll jeder einfach selber lesen. Heißt ja nicht umsonst: "Lesen bildet" :mrgreen:
 
hier steht auch nochmal alles:
man beachte C.1., seite4
 

Anhänge

  • Anwendungshinweise Sonntagsfahrverbot Bayern.pdf
    107,7 KB
  • Ausnahmeübersicht nach Bundesland.pdf
    92 KB
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wann darf ich jetzt mit Anhänger Fahren
:?:
.
Sonntag auch nur Privat oder auch Gewerblich
:?:
.
Und was ist wenn ich beides auf einmal Fahre
:!:
:?:
:mrgreen:
 
Ihr macht mich ganz wirr! :roll:

Ich will am Sonntag ein Pferd in Wemding holen, das heißt ein Ram 1500 mit LKW-Zulassung und einen Pferdeanhänger. Alles privat. Darf ich oder darf ich nicht?
 
..und wenn ich jetzt ein Schwein abhole, es privat schlachte aber ein Stück davon verkaufe und dabei Sportsocken trage. Was ist dann???... und hat das Auswirkungen auf´s Ozonloch????
:popcorn:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

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