Kleines Kennzeichen...

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Hi,

sorry, so wie das aussieht müsste es polizeilich verboten werden.
Herzliches Beileid!

Gruß
Dirk
 
Verstehe ich nicht..Ich hab sogar auf meinem Audi kleine Schilder drauf..einfach die kleinsten die es gibt pressen lassen,da die Plakette rauf und gut wars..da hat ja nicht mal wer geschaut beim Amt..
 
Moin,


ich denke da sind sich unsere Behoerden nie einig was eine klare Richtung angeht. Habe ne schoen kurze Nummer, darf diese vorne am Auto nicht aufs Kurze Blech machen...
Aber is ja meist so, erst das hin und her bei der Zulassungsstelle und dann kommen die Freunde von der Finanzvertretung und die sagen dir dann auch noch was du hast und was nicht....
:evil:
 

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Ich dachte erst es wäre ein Schneeschieber :mrgreen:

Es gibt übrigens Maße bei Schildern die eingehalten werden müssen. Die Abstände zwischen den Nummern und zum Rand hin müssen stimmen. Mehr nicht. Also kann man auch die Nummer so kurz haben wie es mit den Abständen passt. Allerdings kann ich nicht sagen ob es eine bundesweite Bestimmung ist, oder ob da jedes Amt seine eigenen haben darf. Bei uns bekommste auch nicht so einfach Engschrift oder ein Mopetblech, aber zumindest machen die es einem so kurz wie es geht.
und selbst das ginge noch kürzer, aber kürzere hatten die nicht da. :?
 

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Moin,


ich denke da sind sich unsere Behoerden nie einig was eine klare Richtung angeht. Habe ne schoen kurze Nummer, darf diese vorne am Auto nicht aufs Kurze Blech machen...
Aber is ja meist so, erst das hin und her bei der Zulassungsstelle und dann kommen die Freunde von der Finanzvertretung und die sagen dir dann auch noch was du hast und was nicht....
:evil:

Geht auch anders, wenn die nur wollen... Weshalb auch nicht?
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... und dann mit dem Kennzeichen auf dem Firmenparkplatz..... :banghead:
:mrgreen:

Gruß
Dirk
 
es gab schon mal andere zeiten, warum sie jetzt so zumzicken, weiss ich nicht:
mein chevy, mein gmc, mein ram und der dakota meiner frau, überall damals kein problem
:evil:
 

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vielleicht in berlin, in bayern nicht :twisted: es gibt immer eine möglichkeit, die am sack zu packen :mrgreen:[/quote]
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: =D> :thumbright:
 
Auch ich hatte letzten September bei der Zulassung die Begegnung mit der dritten Art...
In meinen Fahrzeugbrief steht dass ich ein kleines Nummerschild bekommen darf. In Lüneburg sagte man mir: "Das ist uns doch egal, was in den Papier steht!
Es gibt nur ein normales Schild" :shock: Ich wollte ein Schild mit LG-xx xx wie beim Chevy und wie es schon vorher am Ram war.
Also nach Ratzeburg. Man hat ja noch eine Geschäftsadresse :mrgreen:
Dort sagte man: "Nein! Es gibt kein RZ-xx xx. Es gibt nur RZ-x x! Die kleinen Schilder sind nur für Motorräder und us-Fahrzeuge! Keine Ausnahme" :shock: So habe ich zwangsweise das kleine Schild bekommen :mrgreen:
Hurra Deutschland! Es lebe der Amtsschimmel!
 
ja, ich liebe diese beamtenärsche in den behörden:

ich hatte schon länger ED-I 4 (siehe bilder oben), beim letzten fahrzeugwechsel wieder reserviert. chef der zulassung kam persönlich bei mir vorbei, platz ausgemessen und die kleinen kz im fahrzeugschein ausgestrichen und größere eingetragen. ich bin geplatzt vor wut, durfte aber nichts sagen, sonst hätten sie evtl. gemerkt, dass was anderes zur zulassung fehlte und ich wollte die karre einfach nur auf die strasse bringen.
zulassungsstellen, egal wo ich bisher wohnte, waren und sind ein "rotes tuch" für mich
:evil:
:evil:
:evil:
:evil:
:evil:
 
Ich hab gestern bei meiner zulassung die Kurzeitkennzeichen geholt und gleich mal nachgefragt wegen Kennzeichengöße. Ich sagte dem Herrn das ich eine max. länge von 320MM eingetragen habe, daraufhin erklärte er mir das ich das Auto vorführen muss und die das dann selber entscheiden. Auf mein Argument hin das das doch vom TüV so eingetragen sei sagte er: " Das im Schein ist ja nur ein VORSCHLAG!
Ok dachte immer das was im Schein steht ist Bindent, naja dann sind die Standgeräuche ja auch nur ein Vorschlag :twisted:
 
Ich hab gestern bei meiner zulassung die Kurzeitkennzeichen geholt und gleich mal nachgefragt wegen Kennzeichengöße. Ich sagte dem Herrn das ich eine max. länge von 320MM eingetragen habe, daraufhin erklärte er mir das ich das Auto vorführen muss und die das dann selber entscheiden. Auf mein Argument hin das das doch vom TüV so eingetragen sei sagte er: " Das im Schein ist ja nur ein VORSCHLAG!
Ok dachte immer das was im Schein steht ist Bindent, naja dann sind die Standgeräuche ja auch nur ein Vorschlag :twisted:


Kannste dann der Polizei auch sagen: Das mit dem Nummernschild war nur ein Vorschlag. Wollte dann keins :mrgreen: Die Felgengröße im Schein ist auch nur ein Vorschlag. Ob nun 18 oder 28"? Ist doch nur ein kleiner Unterschied. :mrgreen: :mrgreen:

Der ganze Schein ist doch nur ein Vorschlag vom Tüv. Machste wie du denkst.
:evil:

Ja, die legen sich das aus, wie sie alle wollen. Alle haben die Befugnis alles zu dürfen und jeder steht über jeden. Ich will die alle samt mal an einem Tisch haben. Dann geht die Streiterei los. Vielleicht sollte man dem Zulassungsbeamten gleich das Telefon mit gewählter Nummer in die Hand drücken und dann soll der dem Tüvver erklären was er darf und was nicht. Wenn Du als "Nichts-Dürfer" da zwischen stehst, bis Du ja immer der Doofe. :cry:
 
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