N1g BA

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Neee, 2015 schon. Hab das mit dem N1G BE seitdem im Steuer threat kommuniziert.

Dann halt 2015. Es war auf alle Fälle auf einmal urplötzlich da. Und für mich war das gefühlt 2016. Aber von mir aus auch 2015. :mrgreen:
 
Die Einstufung gab es schon seit 2011 ...

Zitat KBA: KBA-Nr. 001, Juli 2011;
Gepäckraum muss
offen und vollständig
vom Fahrgastra
 
Die Einstufung gab es schon seit 2011 ...

Zitat KBA: KBA-Nr. 001, Juli 2011;
Gepäckraum muss
offen und vollständig
vom Fahrgastra

Aber nicht N1G BE
N1G BA hate mein erster 2009 auch schon
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es gab zum Ende 2012 eine/diese Gesetzesänderung. Deswegen hatte ich auch immer geschrieben "ich weiß nicht ob eine Umschlüsselung für Baujahre davor möglich ist", ist es aber ja doch wie sich in der Zwischenzeit heraus gestellt hat.

Es hat aber ja ein paar Jahre gedauert bis man darauf kam das, obwohl ein und dasselbe Auto, einige automatisch LKW Steuer bekamen, andere nicht. Unabhängig von denen die zwar auch LKW Steuer hatten, wo es aber rückwirkend geändert wurde bzw. wird. Bei diesen, welche letztendlich zum vermessen und einschätzen der Charakteristik vorfahren müssen, ist es schwierig bis unmöglich wieder LKW zu bekommen, insbesondere auch weil es auf der Entscheidungsfindung einzelner Beamter ankommt. Bei N1g BE können die nix machen
:)
 
Hi nochmal
hab jetzt heut mal mit meinem TÜV Mann verhandelt.Er meinte es wäre nicht so einfach den Umzuschlüßeln.Er hat dann noch was von Rückbank streichen erwähnt...
Naja ich denk ich nehm ihn laß ihn zu und wart mal ab was passiert.
Andere Frage.wenn der nun als PKW besteuert wird.Welche Euro Norm hat der Ram ( Hemi ) von 2004 ? Hat hier jemand einen mit neueren Papieren wo das drin steht ?
Gruß
Holger

Alles Gefasel, fahr zu einem der in dem anderen Thread angegebenen Station und alles wird gut.

Na ja Gefasel ist das nicht.
Wenn man sich die ZB I von Ihm anschaut, wird schnell klar, dass es unter den Bedingungen keine Umschlüsselung geben kann.
BA ist ja kein Problem, die Hürde ist erstmal in die N- Klasse zu kommen.

Deine erstellte Anleitung ist gut gemacht, kann aber nur unter Berücksichtigung des ztGG und der Masse "fahrbereiter Zustand" genutzt werden.
Wenn man mal einen Blick in die RiLi 2007/46/EG und deren Änderungen schaut, wird auch schnell klar, warum es nicht jeder aaS mit Handauflegen macht, der ein oder andere genauer prüft oder sogar die Umschlüsselung verweigert bzw nur unter Auflagen macht.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gen3 Vorfacelift mit 6 oder 5 eingetragenen Sitzplätzen ohne Auflastung umgeschlüsselt wird.
Wenn doch, dann liegt es an der Unwissenheit der Prüfer, welche ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt.
Zu den Gen3 Facelift oder Gen4 fehlen mir die Daten um das durch die Glaskugel zu bestätigen.

Der Ansatz der Umschlüsselung ist gut, aber dennoch kein Garant, dass man für die Zukunft diesbezüglich ausgesorgt hat.

Wie gesagt, die Aussage bezieht sich auf die Daten aus derhier im Thread gezeigten ZB I

Lg
 
Der Ansatz der Umschlüsselung ist gut, aber dennoch kein Garant, dass man für die Zukunft diesbezüglich ausgesorgt hat.

Lg
[/quote]

da gebe ich dir vollkommen Recht, ich hatte es von Anfang an "richtig" in den Papieren stehen. Aber ich rechne auch damit das es, vielleicht, nicht so bleibt und wenn´s so kommt ist es halt so. Nur würde ich keine nachträgliche Versteuerung akzeptieren. Alles andere ist ja gesagt
:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na ja Gefasel ist das nicht.
Wenn man sich die ZB I von Ihm anschaut, wird schnell klar, dass es unter den Bedingungen keine Umschlüsselung geben kann.
BA ist ja kein Problem, die Hürde ist erstmal in die N- Klasse zu kommen.

Deine erstellte Anleitung ist gut gemacht, kann aber nur unter Berücksichtigung des ztGG und der Masse "fahrbereiter Zustand" genutzt werden.
Wenn man mal einen Blick in die RiLi 2007/46/EG und deren Änderungen schaut, wird auch schnell klar, warum es nicht jeder aaS mit Handauflegen macht, der ein oder andere genauer prüft oder sogar die Umschlüsselung verweigert bzw nur unter Auflagen macht.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gen3 Vorfacelift mit 6 oder 5 eingetragenen Sitzplätzen ohne Auflastung umgeschlüsselt wird.
Wenn doch, dann liegt es an der Unwissenheit der Prüfer, welche ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt.
Zu den Gen3 Facelift oder Gen4 fehlen mir die Daten um das durch die Glaskugel zu bestätigen.

Der Ansatz der Umschlüsselung ist gut, aber dennoch kein Garant, dass man für die Zukunft diesbezüglich ausgesorgt hat.

Wie gesagt, die Aussage bezieht sich auf die Daten aus derhier im Thread gezeigten ZB I

Lg

Ich (persönlich) sehe da kaum ein Problem darin, da ja das BE entscheidend ist und nicht das N1(G).
Meiner hatte ohne Auflastung auch nur knapp über 350 Kg Zuladung wurde jedoch bedenkenlos als 5 Sitzer zu N1G BE bei der 21er eingestuft.
Der alte "Trick" bestand ja darin, die Sitzplätze auf 2 zu schreiben und dann unten im Zusatztext auf S.1 WW auch 5 möglich einzutragen.
Es sollte auch für mehr als 3,5t zGG sprich N2G BE die Gewichtsbesteuerung anfallen. Hier hat man dann allerdings die Einschränkung als LKW.
Und sollte es an der Unwissenheit der Prüfer liegen, dann ist das wie früher... TÜV A trägt mir die Reifen nicht ein, dann gehe ich zu TÜV B.
Ein nachträgliches Zwangsumschlüsseln ist mir noch nicht in die Ohren gekommen.
Allerdings werden die "da oben" bald aufwachen und auch BE nach Abgasen versteuern. Dann geht das nächste Hase-Igel Spiel los.

Das RiLi 2007/46/EG Mag ich mir nicht komplett anlesen. Die spinnen die Brüsseler
;-)
 
Hi,
Ich hab das Thema nun auch angefasst und werde morgen Nachmittag mal bei meinen Kollegen in der TÜV süd Prüfstelle in München nachfragen. Nach einem kurzen Telefonat mit dem Kollegen in Calw, sagte er mir das geht und ich soll mich Ggf bei ihm melden.
Update folgt dann.

Cu tom
 
Mal ein Update für PLZ4:
Habe mit Herrn Werth vom TÜV in 42897 Remscheid gesprochen. Er ist sehr freundlich und hilfsbereit.
Für meinen 2009 F-150, der ja auch als LKW offener Kasten läuft, sieht er aktuell keine Möglichkeit
zur Umschlüsselung. Er versteht auch den Ärger mit der Willkür der Zollämter, kann aber zur Zeit nichts machen.
Er will dieses Thema aber demnächst auf höherer Ebene ansprechen...
 
hi,
ich habe mir noch mal meine kfz steuerbescheid angesehen.

im steuerbescheid steht:
- Fahrzeugart: Lastkraftwagen
- EZ: 12.01.2012
- antriebsart
- Hubraum
- C02-Ausstoß: 383g/km ... dann die 2€ Berechnungen pro angefange 100cm2

Jahresbetrag ist: 660€

Im Fahrzeugschein steht:
-J: N1G
-4: BA
-5: Lastkraftwagen

---> Umschlüsseln auf BE?

thx, tom
 
:mrgreen:

wird morgen früh erledigt. habe eben mit einem kollegen gesprochen. geht. muss nur kurz den ram vorfahren um vin nummer für das gutachten abzufotografieren. das wars.

cu tom
 
Gib mir dann mal bitte die Daten von dem TÜV der es für Dich gemacht hat, trage ich dann in die Liste mit ein.
 
TÜV Neu-Ulm macht es nicht und sagt, die anderen dürfen es eigentlich auch nicht und machen es angeblich nur aus Mangel an Kenntnis... :-k
 
TÜV Neu-Ulm macht es nicht und sagt, die anderen dürfen es eigentlich auch nicht und machen es angeblich nur aus Mangel an Kenntnis... :-k

Das bestätigt meine Vermutung.
Grundsätzlich dürfen die schon Umschlüsseln, aber eben nur unter den Bedingungen gem oben genannter RiLi.
Bei Bedarf kann ich die Ausführung der RiLi mal aufführen.
BE geht ja nur, wenn N1 (g) geschlüsselt ist, und das ist die grösste Hürde.

Anbei, Tüv Ingolstadt schlüsselt auch um, aber nur unter Vorlage Datenblatt woraus zB Überhang- und Steigungswinkel etc hervorgehen.
Ansonsten vermessen Sie vor Ort selbst, was aber dementsprechend vergütet werden muss.
Und dann kommt man an den Punkt der Kosten-Nutzen-Frage.

Mein letztes Gespräch mit dem Hauptzollamt bestätigt aber ebenso die Vermutung, dass es langfristig nicht so bleiben wird.
OTon Hauptzollamt "...wie sollen wir das rechtfertigen, dass ein 6Liter Auto weniger Steuer zahlt, als ein normaler 2.0 Diesel?"

Von daher kann es, wie bei der LKW Besteuerung, auch wieder zu Nachkorrekturen durch das Hauptzollamt kommen.
 

Weil die Versteuerung seit Ez. 07/2009 eben nicht mehr nur nach Hubraum geht.
Sollen sich die ganzen alten Kisten doch erstmal nen Co2 Wert eintragen lassen. [emoji2]


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Weil die Versteuerung seit Ez. 07/2009 eben nicht mehr nur nach Hubraum geht.
Sollen sich die ganzen alten Kisten doch erstmal nen Co2 Wert eintragen lassen. [emoji2]


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Ich wollte keine Diskussion bzgl des Steuersystem anstoßen, vielmehr die Denkweise des Zollamts kund tun.
Mir kam es so vor, als wären Sie dort, mal wieder, von oben angehalten die "günstigen" Steuerbescheide in Frage zu stellen und neu zu berechnen.
 

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