Neee, 2015 schon. Hab das mit dem N1G BE seitdem im Steuer threat kommuniziert.
Ja ende 2015
Neee, 2015 schon. Hab das mit dem N1G BE seitdem im Steuer threat kommuniziert.
Neee, 2015 schon. Hab das mit dem N1G BE seitdem im Steuer threat kommuniziert.
Die Einstufung gab es schon seit 2011 ...
Zitat KBA: KBA-Nr. 001, Juli 2011;
Gepäckraum muss
offen und vollständig
vom Fahrgastra
Hi nochmal
hab jetzt heut mal mit meinem TÜV Mann verhandelt.Er meinte es wäre nicht so einfach den Umzuschlüßeln.Er hat dann noch was von Rückbank streichen erwähnt...
Naja ich denk ich nehm ihn laß ihn zu und wart mal ab was passiert.
Andere Frage.wenn der nun als PKW besteuert wird.Welche Euro Norm hat der Ram ( Hemi ) von 2004 ? Hat hier jemand einen mit neueren Papieren wo das drin steht ?
Gruß
Holger
Alles Gefasel, fahr zu einem der in dem anderen Thread angegebenen Station und alles wird gut.
[/quote]Der Ansatz der Umschlüsselung ist gut, aber dennoch kein Garant, dass man für die Zukunft diesbezüglich ausgesorgt hat.
Lg
Na ja Gefasel ist das nicht.
Wenn man sich die ZB I von Ihm anschaut, wird schnell klar, dass es unter den Bedingungen keine Umschlüsselung geben kann.
BA ist ja kein Problem, die Hürde ist erstmal in die N- Klasse zu kommen.
Deine erstellte Anleitung ist gut gemacht, kann aber nur unter Berücksichtigung des ztGG und der Masse "fahrbereiter Zustand" genutzt werden.
Wenn man mal einen Blick in die RiLi 2007/46/EG und deren Änderungen schaut, wird auch schnell klar, warum es nicht jeder aaS mit Handauflegen macht, der ein oder andere genauer prüft oder sogar die Umschlüsselung verweigert bzw nur unter Auflagen macht.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gen3 Vorfacelift mit 6 oder 5 eingetragenen Sitzplätzen ohne Auflastung umgeschlüsselt wird.
Wenn doch, dann liegt es an der Unwissenheit der Prüfer, welche ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt.
Zu den Gen3 Facelift oder Gen4 fehlen mir die Daten um das durch die Glaskugel zu bestätigen.
Der Ansatz der Umschlüsselung ist gut, aber dennoch kein Garant, dass man für die Zukunft diesbezüglich ausgesorgt hat.
Wie gesagt, die Aussage bezieht sich auf die Daten aus derhier im Thread gezeigten ZB I
Lg
---> Umschlüsseln auf BE?
TÜV Neu-Ulm macht es nicht und sagt, die anderen dürfen es eigentlich auch nicht und machen es angeblich nur aus Mangel an Kenntnis... :-k
Weil die Versteuerung seit Ez. 07/2009 eben nicht mehr nur nach Hubraum geht.
Sollen sich die ganzen alten Kisten doch erstmal nen Co2 Wert eintragen lassen.
Weil die Versteuerung seit Ez. 07/2009 eben nicht mehr nur nach Hubraum geht.
Sollen sich die ganzen alten Kisten doch erstmal nen Co2 Wert eintragen lassen. [emoji2]
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Enter your email address to join: