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soooo....
mich hats heute auch erwischt...
auf der autobahn....
haben mich nur rausgeholt wegen der vorderen seitenscheiben sind leicht aber wirklich nur leicht mit einer folie
getönt
kein vergleich zu den hinteren seitenscheiben(schwarz...)

Nun ja, vielleicht hilfts ja auch hier...
 
Ich war gestern bei unserem großem Dekrastützpunkt.
Habe wegen Umrüstungen beim Import mal einige Sachen in Erfahrung gebracht.
Dazu muss ich gleich sagen das sich unsere Prüfer wirklich sehr kleinlich haben.

Also Folie vorne :arrow: keine Chance.
1. Er hatte mir erklärt, dass auch die vorderen Scheiben schon eine geringe Tönung haben. Und selbst bei einer durchsichtigen Folie verringert sich die Durchlässigkeit.
2. Die Scheiben müssen splittern und kaputt gehen. Wenn ein z.B. Motorradfahrer vorne seitlich mit dem Helm reinknallt, muss die Scheibe kaputt gehen. Er darf nicht mit dem Helm stecken bleiben. Das könnte passieren wenn eine Folie dran ist. Er könnte sozusagen durchbrechen und dann mit dem Kopf in der halb kaputten Scheibe drin bleiben. Da wurden wohl schon Fahrern die Köpfe abgerissen.
Wer allerdings dabei an den Autofahrer denkt, der ja in diesem Fall zum Glück NICHT vom Motorradfahrer getroffen wird. Er hat eben dann den Kopf auf dem Schoß :mrgreen:
Und warum ist das an der vorderen Seitenscheibe anders als bei der hinteren?
Die Frage kann wohl auch der Tüv nicht beantworten.

Also der Tüvver weiß das von den klaren Scheibenfolien und guckt auch danach. Der wusste es also.
Vielleicht bei einer Strassensperre einfach vorm Anhalten die Fenster runter. Ist ja jetzt bei dem schönen Wetter zu rechtfertigen.
 
Es wird wie bei so vielen Dingen rund ums Auto keine einheitliche Reglung geben(siehe Versteuerung
;)
)Und wenn der TÜV in Berlin/München/Hamburg..... sagt ok, kann es in Essen/Bochum/Bremen..... wieder ganz anders aussehen
:evil:
Hatte bei meinem Cali bei der DEKRA Alus eintragen lassen, mit einem zugedrücktem Auge hat er sie mir eingetragen.Der nächste HU Termin beim TÜV sah dann schon wieder ganz anders aus.Egal ob eingetragen, es müsse jedesmal wieder überprüft werden ob es noch nach § Schlagmichtot noch verkehrstechnisch i.O. ist
:evil:
HU mit vielen Mängeln nicht bestanden.Zurück zur DEKRA, der Typ hat dann die Mängelliste abgesegnet und gut war.Seit dem fahre ich nicht mehr selber zu den GrauKitteln.Das ist mir zuviel Ärger :mrgreen:

Also egal was der TÜV oder die Rennleitung den verschiedenen Personen hier für Auskünfte über die Zulässigkeit oder Verbot wegen der Folien geben, es wird nicht davor schützen das es andere anders erwischt
;)
 
soooo....
mich hats heute auch erwischt...
auf der autobahn....
haben mich nur rausgeholt wegen der vorderen seitenscheiben sind leicht aber wirklich nur leicht mit einer folie
getönt kein vergleich zu den hinteren seitenscheiben(schwarz...)
er meinte ich solle doch mal vor ort versuchen die folie abzukriegen dann gibts keine !!! mängelkarte!!!!
hab gesagt keine chance die so vernünftigt runter zu kriegen
hab KEINE mängelkarte bekommen er meinte ich soll das dann in ruhe zuhause machen...
aber krieg post in den nächsten tagen 40 euros und nen punkt...
wie is eure meinung muss oder soll ich die jetzt trotzdem rausmachen??
was würde passieren wenn die mich ein zweites mal wegen der gleichen sache rausholen??

gebt mal antwort...
:)


...um was für einen Scheiß sich heutzutage die Bullen alles kümmern,das ist mit menschlichen Verstand
nicht zu erklären.....
:crazy:
Und warum ist das an der vorderen Seitenscheibe anders als bei der hinteren?
Die Frage kann wohl auch der Tüv nicht beantworten.

...ist ne gute Frage für den "Ordnungshüter" auf der Strasse
:P
 
1. Er hatte mir erklärt, dass auch die vorderen Scheiben schon eine geringe Tönung haben. Und selbst bei einer durchsichtigen Folie verringert sich die Durchlässigkeit.

Das stimmt, bei folien ist der wert der gesamten lichtdurlässigkeit der scheibe entscheident.

2. Die Scheiben müssen splittern und kaputt gehen. Wenn ein z.B. Motorradfahrer vorne seitlich mit dem Helm reinknallt, muss die Scheibe kaputt gehen. Er darf nicht mit dem Helm stecken bleiben. Das könnte passieren wenn eine Folie dran ist. Er könnte sozusagen durchbrechen und dann mit dem Kopf in der halb kaputten Scheibe drin bleiben. Da wurden wohl schon Fahrern die Köpfe abgerissen.

Das ist quatsch. Es gibt keine verordnung, dass scheiben splittern müssen. 95% der heutigen frontscheiben spplittern nicht mehr. In der zulassungsverordnung steht, dass scheiben keine splitter haben dürfen, die verletzen können, mehr nicht.
Ich frage mich immer, nach welchen gesetzlichen vorgaben die prüfer unwarheiten verbreiten.

Warum sollten sich motarradfaher nur in den seitenscheiben sich nicht "verheddern" dürfen und bei allen anderen scheiben am auto ist es OK wenn die lamniert sind? Da sollte sich ein prüfer mal seber überlegen, dass dies keine logik entspricht und einfach falsch ist ...
 
wenn die mängelkarte nicht bestätigt zurückkommt, geht ein schreiben an die zulassungsstelle mit dem hinweis, fahrzeug stillzulegen.
solltest du trotz mängelkarte und 40.-€ noch mal erwischt werden, ist es vorsatz und kostet es das doppelte! :idea:
 
wenn die mängelkarte nicht bestätigt zurückkommt, geht ein schreiben an die zulassungsstelle mit dem hinweis, fahrzeug stillzulegen.
solltest du trotz mängelkarte und 40.-€ noch mal erwischt werden, ist es vorsatz und kostet es das doppelte! :idea:



Sei nicht immer so kleinlich Hudson. Leg doch mal ein gutes Wort ein! :oops:
 
so...
bescheid bekommen wegen der getönten vorderen seitenscheiben...
158 euros und drei punkte...
weil ich dieses jahr schon zu schnell war und auch einen punkt bekommen hab
hatten die das als anlass genommen die strafe zu erhöhen..... super.....
hab auch mit dem rechtsanwalt gesprochen da es wohl ein urteil zu dieser folie vorne gibt
das man zumindest um die punkte rum kommt...aber gilt nicht allgemein könntest also eine noch höhere strafe o.ä.
bekommen....wie immer der doofe bürger soll einfach nur zahlen und die schnauze halten
 
das man zumindest um die punkte rum kommt...aber gilt nicht allgemein könntest also eine noch höhere strafe o.ä.
bekommen....wie immer der doofe bürger soll einfach nur zahlen und die schnauze halten

Nö, du kannst jederzeit deinen einspruch zurückziehen. Habe ich schonmal gemacht, als klar war, dass die strafe höher ausfallen würde.
 
Die Gesetzteslage ist ja nunmal klar.....und wer halt sein Fahrzeug "Gesetzteswiedrig" verändert muss eben damit leben das man erwischt wird und blechen muss.
Meine Fahrzeuge entsprechen auchg nur zu 90% der STVZO und bei meiner Fahrweise bleibe ich ausserhalb des Punktebereichs.....meistens.
Und wenn ich dann eben erwischt habe ich halt Pech gehabt.

Hier im "Dorf" haben wir seit 2Monaten einen neuen glücklichen Rambesitzen...habe ich aber noch nicht kennengelernt.....der hat die vo. Seitenscheiben tiefschwarz gefärbt/beklebt,
und die Frontscheibe macht auch einen sehr dunklen Eindruck...aber noch hat wohl keiner etwas dagegen gesagt.
 
tja lieber kollege aus essen...
ging bei mir auch fast ein jahr gut....bis mann eben erwischt wird....kann deiner neuen bekannten genauso passieren....
;)


wollte ich auch nur mal posten damit andere bescheid wissen was da für ne strafe bei rauskommen kann...

das ich das "gesetzeswiedrig" verändert habe wusste ich ja,aber scheiben die wie bei mir so leicht getönt sind
scheinen ja ein schweres verbrechen zu sein hier in doofland
ich find die strafe einfach zu hoch für so ein bisschen folie
wo überhaupt nix passiert ist (unfall,o.ä.)gegen die geldbuße sag ich ja noch nicht mal was
aber drei punkte find ich zu viel...IMHO
 
Die Gesetzteslage ist ja nunmal klar.....und wer halt sein Fahrzeug "Gesetzteswiedrig" verändert muss eben damit leben das man erwischt wird und blechen muss.

In dem thema geht es um ungetönte klaare folien, die in den scheiben geklebt sind. Wo steht, dass man diese folien nicht haben darf. Da US-Importe einzelabnahmen sind, wurde auch nichts verändert, sondern die autos wurden so in den verkehr gebracht. In der Stzvo steht nur was von folien mit tönungen und nicht folien an sich. Jedes auto hat mittlerweile laminierte frontscheiben. Ist das verboten?
 
In dem thema geht es um ungetönte klaare folien, die in den scheiben geklebt sind. Wo steht, dass man diese folien nicht haben darf. Da US-Importe einzelabnahmen sind, wurde auch nichts verändert, sondern die autos wurden so in den verkehr gebracht. In der Stzvo steht nur was von folien mit tönungen und nicht folien an sich. Jedes auto hat mittlerweile laminierte frontscheiben. Ist das verboten?

Wir sind halt in Deutschland....alles was keine DIN-Norm...KBA-Zulassund oder sonstigen Prüfnormen entspricht ist eben unzulässig.....kann man natürlich blöd finden, ist aber so.
Und Frontscheiben müssen schon seit Jahren "laminiert" sein damit sie nicht zerspringen und dem Fahre im Schadensfall ins Gesicht fliegen....Seitenscheiben MÜSSEN zerspringen (Securitglas) damit eine Rettung/Bergung möglich ist.
 
gut das ich mich mit solchen problemen nicht beschäftigen muss :roll: :mrgreen:
 
Wir sind halt in Deutschland....alles was keine DIN-Norm...KBA-Zulassund oder sonstigen Prüfnormen entspricht ist eben unzulässig.....kann man natürlich blöd finden, ist aber so.
Und Frontscheiben müssen schon seit Jahren "laminiert" sein damit sie nicht zerspringen und dem Fahre im Schadensfall ins Gesicht fliegen....Seitenscheiben MÜSSEN zerspringen (Securitglas) damit eine Rettung/Bergung möglich ist.

Und warum hat mein Dodge dann papiere vom KBA bekommen? An dem auto hat nichts eine DIN zulassung oder ähnliches. Demnach war die zulassungsprozedur illegal und die prüfer haben alles übersehen?
Und was du schreibst zu den seitenscheiben ist total falsch. Man kann für jedes auto panzerscheiben nachrüsten lassen (schussicher). Da kommst du nicht mal mit der axt durch, geschweige denn gererttet zu werden.

Es gibt _keine_ vorschrift, dass scheiben laminiert werden oder nicht. Du solltest dir erstmal den gesetzestext durchlesen, bevor du soche falschen aussagen tätigst:

§ 40 StVZO - Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

Demnach dürfen scheibensplitter keine verletzungen hervorrufen. Zudem müssen die scheiben lichtdurchlässig sein. Genau darum gehts hier im thema. Laminierte seitenscheiben sind erlaubt, solange sie die lichtdurchlässigkeit erfüllen.
Scheiben müssen natürlich geprüft werden. Genau diese prüfung habe ich bei der komplettabnahme ("in verkehrbringung") bekommen und das habe ich in meinen papieren drinn stehen. Daraufhin hat das KBA mein auto "genehmigt".
Ich habe laminierte (einbruchhemmende) seitenscheiben. Was soll daran nun illegal sein? Ich würde gerne referenzen für deine aussagen sehen, danke.
 
Hallo, der Mercedes W140 (S-klasse von 91-99) hat serienmäßig laminierte Doppelverglasung an den Seiten. Wenn da jemand reinhaut, gibt es nicht einen Splitter weil das Glas an der Laminierung kleben bleibt. Genau wie bei Front - und Heckscheibe. Nur mal so zur Info.
 
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