Achtung, Polizeikontrolle!

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Hab Post bekommen: 125 Euro, 3 Punkte...
8)
 
hab morgen einen termin mit einem anwalt....
schaun wir mal...zu mindest die punkte sollte es nicht geben...
 
Mein "Wissen" ist dann doch wohl etwas veraltet...habe ich vor Jahren mal so gelernt...ist aber aber schon etwas her.
 
Nö, da steht nur allgemeines. Ich würde genau den Wortlaut (begründung) deines vergehens wissen. Wie gesagt, da laminierte scheiben nicht verboten sind und die die serienmäßig dran hattest, darf es keine beanstandung geben. Ich habe das gefühl, dass du da einen "justizirtum" aufgesessen bist.
 
... hat nix mit den Scheiben zu tun, aber ich post es mal hier

ich heute Faull und ihr wist ja sicher alle , das wenn se solche Poststellen schliessen die an den "unmöglichsten" Orten .....

anyway hier keine Parklpätze , also nur 3 einer davon für behinderte und der war frei.....
nun ja wenn man net faull wäre 200m weiter ist ein Rewe .... ich also auf den freien Parkplatz rein und raus so der Plan , aber die Dame war net die schnellste und nachdem sie auch noch die Leute die Zugfahrkarten brauchen von nehmen muss ... stand ich hat und wartete,
es kam wie es kommen musste und als ich aus der türe ging fuhr grad ein blau / weißer Daimler neben mich hin ..... aber ich hatte Glück

der Beamte ... Sie , weiter kam er nicht , ich ja ich kenne die bedeutung des Zeichens und bin mir meiner Schuld bewust .... hab nur das einschreiben abgeholt ...

Er ..mmhhhhhh aber das nächste mal wird nicht wieder so geparkt , das ist inzwischen teuer .. ich wieviel , er 35€ ich , dann gibts auch noch nen Punkt ?? Er nö ab 40€
danke , und schönen Tag .....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ordnungswidrigkeit: Folien an den vorderen Seitenscheiben.

Ordnungswidrigkeit deshalb, weil davon ausgegangen wird, dass ich sie nicht selbst angebracht habe...
 
Ich habe mir mal sämtliche urteile zu "folien" in seitenscheiben rausgesucht. Bei allen ging es nur um getönte folien, die die sicht des fahrers nach aussen einschränken.

Wenn sie schon davon ausgehen, dass du sie nicht selber angebracht hast, ist die scheibe ja durch die vollabnahme "legalisiert" worden, wie der ganze rest deines autos. Bei dieser "legalisierung" geht es nur darum, dass der hersteller keine abnahme gemacht hatte und/oder es kein E-Zeichen dafür gibt. Das hat nichts mit scheiben o.ä. zu tun, sondern betriffe alle importe.

Da folien in den seitenscheiben nicht verboten sind, hat man dich aber mal schönr verarscht. Bei mir wäre die sache schon beim anwalt.
Vielleicht kannst du noch wiederspruch einreichen, dann geht die sache vor gericht und im schlimmsten fall kannst du dann immer noch den einspruch zurückziehen, ohne nachteile für dich. Es würde mich aber mal interessieren, was der staatsanwalt für argumente bringt. "Folien an den vorderen Seitenscheiben" hat ja mittlerweile jede S/E-Klasse.
 
"Folien an den vorderen Seitenscheiben" hat ja mittlerweile jede S/E-Klasse.

aber nur bei den "Döhnerfreunden" oder den "Migranten" Benzen.

Es sei denn Du meinst Doppelverglasung mit einer Siblerfolie dazwischen. Das hat mein S8 auch. Aber das hat alles E Zeichen und ist so in Deutschland ab Werk abgenommen. Ich habe aber noch kein Auto gesehen, das ab Werk vorne Folien von Ihnen gegen die Scheibe geklebt hat.
 
Natürlich meine ich laminierte folien und nicht "aufgeklebte". Aber prinzipiell ist das beides das selbe. Es steht ja in der Stvzvo auch drinn, "glas oder glasähnliches". Demnach wären plexiglasscheiben auch erlaubt. Es geht im gesetzestext nur um den splitterschutz und um die lichtduchlässigkeit. Es wird niegends geschrieben, was für ein material oder verbundmaterial vorgeschrieben ist. Es wird auch nicht zwischen front und seitenscheibe unterschieden. Das die frontscheibe eine folie drinn hat, müsste jeden klar sein.

Zudem -> Wir reden hier von fahrzeuge, die eine gesamtzulassungs erhalten haben, wobei diese scheiben bei der zulassung bereits laminiert sind. Und wenn die scheibe diese zulassung bekommt, dann ist das legal. Wenn aber jemand nachträglich (!) eine klaare folie reinklebt, dann ist das illegal, weil die scheibe verändert wurde und nun keine zulassung mehr hat.

Ich habe in meinen papieren meine scheiben mit drinnstehen, so wie sind sind (laminiert), weil der prüfer das mit aufgenommen hatte. Nachträglich ist da nichts mehr drann zu rütteln, weil (wie oben bereits steht) die scheiben mit folie nicht verboten sind.

Ds soll mal jemand den gegenbeweis antreten, wo genau steht, dass laminierte klaare scheiben bzw. folienverklebte im strassenverkehr verboten sind.
 
es kann einen schon ankotzen. da betrügen uns etlicher banker und politker um hunderte von milliarden und treiben leute in den bankrott, bekommen dafür noch nichtmal 50 euro strafe. im gegenteil die bekommen boni. verstehen muss man das nicht.
hauptsache wir haben strahlend helle scheiben und leise autos.
 
Sitze gerade in meinem S8 und auf den Scheiben steht E1. Sprich diese Norm beinhaltet die Voraussetzung die die Scheibe erfüllen muss.

@Waschi gebe Dir Recht. Nur wenn mir einer in die Seite brettert, weil er mit den coolen dunklen Scheibenfolien nachts nichts erkennen kann, bin ich auch dafür dass der Polizist sagt: abzupfen!! Und sich nicht getönte Folien drauf zu pappen, kann ich den Sinn nicht nachvollziehen.
 
Wenn ich die selbst drauf Pappe, Zustimmung. Wenn es aber eine serienmässige Ausstattung ist und ich viel Geld für eine Ausnahmegenehmigung für eine Verglasung ohne BAG bezahlt habe, dann sollte diese Genehmigung ausreichen.
 
Sitze gerade in meinem S8 und auf den Scheiben steht E1. Sprich diese Norm beinhaltet die Voraussetzung die die Scheibe erfüllen muss.

Nix "norm", sondern anerkennungsnummer. Da ist um einfacher die prüfzertifizierung zu finden. E1 heisst, dass dies eine scheibe für ein deutsches fahrzeug ist:

Zeichen E = europäische Anerkennungsnummer, mit Registrierungsnummer des Landes: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande, E5 = Schweden, E6 = Belgien, E7 = Ungarn, E9 = Spanien, E11 = Großbritannien, E12 = Österreich, E13 = Luxemburg, E14 = Schweiz, E16 = Norwegen, E17 = Finnland, E18 = Dänemark, E19 = Rumänien, E20 = Polen
 
E1 heisst, dass dies eine scheibe für ein deutsches fahrzeug ist:

Zeichen E = europäische Anerkennungsnummer, mit Registrierungsnummer des Landes: E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien, E4 = Niederlande, E5 = Schweden, E6 = Belgien, E7 = Ungarn, E9 = Spanien, E11 = Großbritannien, E12 = Österreich, E13 = Luxemburg, E14 = Schweiz, E16 = Norwegen, E17 = Finnland, E18 = Dänemark, E19 = Rumänien, E20 = Polen

Veto:

Ich meine, die Zahl nach dem E steht für das Land in dem das jeweilige Fahrzeugteil seine Prüfung/Homologation nach EU-Recht bzw. ECE-Regelung erhalten hat, und nicht, für welche Fahrzeuge aus welchen ländern das Fahrzeugteil verwendet werden darf. Sonst dürfte ich kein einziges, genehmigtes Zubehörrücklicht mit E-Prüfzeichen von z.b. Louis hier an mein Deutsches Mopped schrauben. Diese sind zu 99% im Ausland genehmigt worden und haben seltenst E1 drauf. Trotzdem sind sie erlaubt.

grüssle, Andre
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also mein SRT 10 hat hinten ganz dunkle Scheiben vorne sind sie heller, so hab ich den gekauft und so hat der TÜV ihn abgenommen.
Wenn so ein Dienstgeiler Bu... ein Problem damit hat würde ich sofort Klagen, aber auch gleichzeitig mit einer Durchgriffsklage den Verkäufer und den Tüvler mit einbeziehen. Zudem habe ich noch keinen SRT gesehen der das anders hat.
 
:popcorn:





Den Popcornbecher wollt ich hier schon immer mal machen :mrgreen: Mal gucken wer Recht hat. Ich weiß es schon
;)

Ich lese dann weiter wenn wir Seite 30 erreicht haben und nix inne Glotze läuft :roll:
 
:popcorn:





Den Popcornbecher wollt ich hier schon immer mal machen :mrgreen: Mal gucken wer Recht hat. Ich weiß es schon
;)

Ich lese dann weiter wenn wir Seite 30 erreicht haben und nix inne Glotze läuft :roll:

Willst Du mir sagen das der Verkäufer und der TÜV ler (die eigentlichen Profis) ungeschoren davonkommen! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
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