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Wieviel exekutive Staatsdiener haben wir hier eigentlich? Scheint ja ein richtiges Nest zu geben. :mrgreen: :mrgreen:
 
Wieviel exekutive Staatsdiener haben wir hier eigentlich? Scheint ja ein richtiges Nest zu geben. :mrgreen: :mrgreen:

Jetzt wissen sie wer noch alles solche Folien dran hat :mrgreen:
 
mehr als du denkst, lauter spione :twisted: :twisted:



Mist,

steige um auf Smart!

Sucht hier zufällig jemand einen "unverbastelten", "alles eingetragen", "ohne jegliche illegale Lichtchen" Ram ????
-aber durchsichtige Folie hat er ehrlich nicht geklebt.

:cry:

Gruß
Dirk
 
Hi
also ich kleb diese Folie schon seit fast 25 Jahren und die sind immer noch an den vorderen seiten und an der Frontscheibe verboten. Es gibt Firmen in deutschland die Lackieren die Scheiben im Tauchverfahren - angeblich mit Tüv , da die Durchsicht erhalten bleibt . Jedenfalls war letztes Jahr in Essen auf der Motorshow einer davon vertreten - kam aus Moers ( Niederrhein) .

Wenn ihr die Folien entfernen wollt dann mit einem Fön erwärmen und den kleber - wie bei der Montage - mit etwas Prilwasser benetzen ( Blumenspritze oder irgendeine alte Sidolinflasche mit Sprühaufsatz) .
Das bewirkt das der Kleber sich wieder anlöst und dann könnt ihr den mit einem Eiskratzer oder ähnlichem ganz leicht von der Scheibe abheben . Vorgang müßt ihr eventuell ein paar mal wiederholen - geht aber ganz gut. Muß öfter Leasingfahrzeuge wieder entfolieren......

LG
8)
 

Interessant, der verbot gilt nur für folien, die die scheibe - nach dem aufkleben - insgesammt um 70% tonen. Das anbringen von klaren folien scheint nicht verboten zu sein. Zumal foliatec damit wirbt, dass man nicht in das auto kommt (einbruchschutz). Demnach ist klar, dass es um die tönung geht. Da frage ich mich, wo das problem bei klaren folien besteht?
 
Interessant, der verbot gilt nur für folien, die die scheibe - nach dem aufkleben - insgesammt um 70% tonen. Das anbringen von klaren folien scheint nicht verboten zu sein. Zumal foliatec damit wirbt, dass man nicht in das auto kommt (einbruchschutz). Demnach ist klar, dass es um die tönung geht. Da frage ich mich, wo das problem bei klaren folien besteht?


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Meine waren auf der Scheibe so gut wie nicht zu erkennen. Lichtdurchlässigkeit war also NICHT das Problem :redhotevil:
 
Es gibt Folien für zwei Zwecke:

1: Folie zur Tönung der Scheibe (Farbig)

2: Folie Zur Erhöung des Einbruchschutzes (Durchsichtig)

Das sind zwei völlig verschiedene Sachen !!!
 
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Meine waren auf der Scheibe so gut wie nicht zu erkennen. Lichtdurchlässigkeit war also NICHT das Problem :redhotevil:

Genau, das meine ich. Es ist verboten die seitenscheiben mehr als 25% zu tönen. Ich habe eine vollabnahme und auf meinen scheiben ist eingedruckt, dass die scheiben laminiert (mit folie) sind. Demnach hat alles - was beweisbar nach (!) der vollabnahme - serienmäßig ist, erlaubt. Zudem hat mit der TÜV gesagt, dass meine serienmäßige (!) frontscheibe mehr als die erlaubten % tönung hat und durch die vollanahme die unbedenklichkeit bescheinigt wird, so wie die laminierten scheiben auch.

Habt ihr für eure frontscheibe eine erlaubnis? Dann besorgt euch schonmal eine axt um die frontscheibe rauszuklopfen wenn die polizei merkt, dass die Dodge frontscheiben mehr tönung haben, als in der EU erlaubt ist. Folie rausreissen ist dann nämlich nicht mehr ...

Hier habe ich was dazu gefunden https://www.autoextrem.de/showthread,t-10412.htm

Interssant ist das:
Ungetönte Scheiben, also "Klare" haben bereits etwa 10 bis 14 Prozent "Schluckfaktor", daher sind dort keine getönten Folien, sondern nur "klare" Folien, wie diese Einbruchschutzfolie zulässig, denn selbst diese klare Folie schluckt 8 bis 10 Prozent Licht.

Meine seitenscheiben inkl. der frontscheibe haben aber inkl. der klaren folien den höchstwert (30%) der tönung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und wenn man 100mal eine Vollabnahme macht, wird es nicht legaler
:!:
Selbst wenn sie eingetragen wäre.
Wenn mir ein Polizist erlaubt eine Bank zu überfallen, ist es trotzdem verboten.

Steht doch eindeutig weiter vorne irgendwo.
 
Was ist das für ein blödes argument? Alles basiert auf gesetzlichen grundlagen. _Wo_ bitte steht in der StVZO, dass man keine druchsichtigen folien in/an den scheiben haben darf?
Mein dodge hat viele sachen, die nicht zulassungfähig sind (höhenregulierung bei scheinwerfer, leuchten die keine europa zulassung haben, usw.) Glaubst du, der prüfer macht sich strafbar? Auf meinen scheiben steht ganz klar drauf "laminated glass". Wenn das nicht zulassungsfähig wäre, dürfe er garnicht sein OK geben.

Das sagt das gesetzt dazu (StVZO):
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...]
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
[...]

§40 (1) trifft auf meine Seitenscheiben zu (lichtdurchlässig und keine bruchstücke). Bei §22a (3) ist durch das zulassungsverfahren (in verkehrbringen) meines Dodge die bauartgenehmigung des fahrzeug bescheinigt worden.
Zudem: Meine seitenscheiben haben die selbe laminierung wie die frontscheibe. Wenn die seitenscheiben nicht erlaubt sind, dann die frontscheibe auch nicht.
 
Was ist das für ein blödes argument? Alles basiert auf gesetzlichen grundlagen. _Wo_ bitte steht in der StVZO, dass man keine druchsichtigen folien in/an den scheiben haben darf?
Mein dodge hat viele sachen, die nicht zulassungfähig sind (höhenregulierung bei scheinwerfer, leuchten die keine europa zulassung haben, usw.) Glaubst du, der prüfer macht sich strafbar? Auf meinen scheiben steht ganz klar drauf "laminated glass". Wenn das nicht zulassungsfähig wäre, dürfe er garnicht sein OK geben.

Das sagt das gesetzt dazu (StVZO):

§40 (1) trifft auf meine Seitenscheiben zu (lichtdurchlässig und keine bruchstücke). Bei §22a (3) ist durch das zulassungsverfahren (in verkehrbringen) meines Dodge die bauartgenehmigung des fahrzeug bescheinigt worden.
Zudem: Meine seitenscheiben haben die selbe laminierung wie die frontscheibe. Wenn die seitenscheiben nicht erlaubt sind, dann die frontscheibe auch nicht.

Mein Ram war mit diesen Diebstahlsicherungsfolien auch abgenommen und zugelassen. Die Scheiben waren nicht verdunkelt. Und trotzdem hat die Autobahnpolizei sie mir abgerissen
8)
 
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