Trailsurfer
Fraktion Chrome
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Was gibt ds hier - Penisvergleich????
Was gibt ds hier - Penisvergleich????
ja, also raushalten :twisted:
Wieviel exekutive Staatsdiener haben wir hier eigentlich? Scheint ja ein richtiges Nest zu geben. :mrgreen: :mrgreen:
Wieviel exekutive Staatsdiener haben wir hier eigentlich? Scheint ja ein richtiges Nest zu geben. :mrgreen: :mrgreen:
mehr als du denkst, lauter spione :twisted: :twisted:
Was gibt ds hier - Penisvergleich????
... lauter spione :twisted: :twisted:
mehr als du denkst, lauter spione :twisted: :twisted:
Hi,
nicht generell.
Es gibt auch Folien die eintragungswürdig sind.
https://www.foliatec.com/cms/de/Ser...liches/Passenger_Protection_System/index.html
Interessant, der verbot gilt nur für folien, die die scheibe - nach dem aufkleben - insgesammt um 70% tonen. Das anbringen von klaren folien scheint nicht verboten zu sein. Zumal foliatec damit wirbt, dass man nicht in das auto kommt (einbruchschutz). Demnach ist klar, dass es um die tönung geht. Da frage ich mich, wo das problem bei klaren folien besteht?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Meine waren auf der Scheibe so gut wie nicht zu erkennen. Lichtdurchlässigkeit war also NICHT das Problem :redhotevil:
Ungetönte Scheiben, also "Klare" haben bereits etwa 10 bis 14 Prozent "Schluckfaktor", daher sind dort keine getönten Folien, sondern nur "klare" Folien, wie diese Einbruchschutzfolie zulässig, denn selbst diese klare Folie schluckt 8 bis 10 Prozent Licht.
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
[...]
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;
[...]
Was ist das für ein blödes argument? Alles basiert auf gesetzlichen grundlagen. _Wo_ bitte steht in der StVZO, dass man keine druchsichtigen folien in/an den scheiben haben darf?
Mein dodge hat viele sachen, die nicht zulassungfähig sind (höhenregulierung bei scheinwerfer, leuchten die keine europa zulassung haben, usw.) Glaubst du, der prüfer macht sich strafbar? Auf meinen scheiben steht ganz klar drauf "laminated glass". Wenn das nicht zulassungsfähig wäre, dürfe er garnicht sein OK geben.
Das sagt das gesetzt dazu (StVZO):
§40 (1) trifft auf meine Seitenscheiben zu (lichtdurchlässig und keine bruchstücke). Bei §22a (3) ist durch das zulassungsverfahren (in verkehrbringen) meines Dodge die bauartgenehmigung des fahrzeug bescheinigt worden.
Zudem: Meine seitenscheiben haben die selbe laminierung wie die frontscheibe. Wenn die seitenscheiben nicht erlaubt sind, dann die frontscheibe auch nicht.
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