Achtung, Polizeikontrolle!

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Das mit E1 ist mir schon klar. Es steht genau E1 43R 001460 Dot 27 M 58 A25 VSG drauf.
:-)
 
Mal gucken wer Recht hat. Ich weiß es schon
;)

Ich lese dann weiter wenn wir Seite 30 erreicht haben und nix inne Glotze läuft :roll:

Genau auf solche leute hat das forum gewartet -> "ich weiss es, aber ich verrate es euch nicht". Vielleicht hättest du uns mit dem beitrag verschont, zeugt nicht gerade von fundierten fachwissen
:|
 
Andere hier haben anscheinend auch eine "Seite 1-13 Ignorier-Funktion" :mrgreen:
Fahrt doch einfach mal zum TÜV oder zur Dekra und lasst euch aufklären. Oder fragt ein Fachanwalt und versucht nicht selber Anwalt oder Richter zu spielen und hier den Fred-Ersteller als ***** hinzustellen. So hört es sich nämlich an. Das gehört sich nicht.

Also fragt Jemanden der es weiß. Und sucht euch nicht aus jedem Gesetz und Urteil aus 20 Jahren die Sätze zusammen die gerade passen.
Und vor allem vergleicht nicht Schlagschutzfolien mit schussicheren Scheiben aus Panzerlimosinen :roll: Das ist ne ganz andere Baustelle.
 
Andere hier haben anscheinend auch eine "Seite 1-13 Ignorier-Funktion" :mrgreen:
Fahrt doch einfach mal zum TÜV oder zur Dekra und lasst euch aufklären. Oder fragt ein Fachanwalt und versucht nicht selber Anwalt oder Richter zu spielen und hier den Fred-Ersteller als ***** hinzustellen. So hört es sich nämlich an. Das gehört sich nicht.

Also fragt Jemanden der es weiß. Und sucht euch nicht aus jedem Gesetz und Urteil aus 20 Jahren die Sätze zusammen die gerade passen.
Und vor allem vergleicht nicht Schlagschutzfolien mit schussicheren Scheiben aus Panzerlimosinen :roll: Das ist ne ganz andere Baustelle.

Einige beiträge vorher hast du geschrieben, du weisst es. Nun sollen wir einen anwalt fragen? Das wird ja immer krasser mit deinem halbwissen. Ich brauche keinen anwalt, denn ich kann gesetze lesen, so wie der anwalt auch. Welches "geheimes" mehrwissen soll ein TÜV/Anwalt haben? Ich habe die aktuellen gesetzt zitiert, der gegenbeweis von dir steht aber noch aus.

Wir reden hier darüber, dass jemand eine strafe bekommen hat, wegen laminierte scheiben, die lt. gesetz nicht verboten sind. Was soll ich da einen anwalt fragen? Es gibt kein gesetz, dass diese scheiben verbietet. Wenn ein polizist der meinung ist, die sind verboten dann lass ich es auf ein gerichtsverfahren ankommen.
Zudem, wenn ich einen flammenwerfer an mein auto bauen möchte würde ich das nie genehmigt bekommen, auch nicht wenn ich bundeskanzler wäre. Schussichere scheiben sind genau so wie wie laminierte scheiben laut der Stvzo nicht verboten. Das ist keine "andere baustelle" ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Andere hier haben anscheinend auch eine "Seite 1-13 Ignorier-Funktion" :mrgreen:
Fahrt doch einfach mal zum TÜV oder zur Dekra und lasst euch aufklären. Oder fragt ein Fachanwalt und versucht nicht selber Anwalt oder Richter zu spielen und hier den Fred-Ersteller als ***** hinzustellen. So hört es sich nämlich an. Das gehört sich nicht.

DANKE SCHÖN!
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Warum stellst du dich hier der diskussion, wenn eine von der community (versuchte) lösung deines problemes dir egal ist? Dafür sind wir doch da um dir tipps zu geben, was du hättest machen können um da wieder raus zu kommen.
Es ist bestimmt kein "heldentum" sich gegen der willkür der polizei zu beugen. OK, wenn du kein problem mit den punkten hast, dann ist es schön. Dann frage ich mich aber, warum du hier im forum das thema anstösst?

Und sich dann noch zu bedanken, bei jemanden der schreibt, dass _unsere_ hilfe dich "dumm" darstehen zu lässt?
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Warum stellst du dich hier der diskussion, wenn eine von der community (versuchte) lösung deines problemes dir egal ist? Dafür sind wir doch da um dir tipps zu geben, was du hättest machen können um da wieder raus zu kommen.
Es ist bestimmt kein "heldentum" sich gegen der willkür der polizei zu beugen. OK, wenn du kein problem mit den punkten hast, dann ist es schön. Dann frage ich mich aber, warum du hier im forum das thema anstösst?

Und sich dann noch zu bedanken, bei jemanden der schreibt, dass _unsere_ hilfe dich "dumm" darstehen zu lässt?
:evil:

Gepostet habe ich es, um euch zu informieren, dass es Polizisten gibt, die Jagd auf uns machen. Wegen etwas, das den meisten - wie mir eben auch - höchstwahrscheinlich gar nicht klar ist. Was ihr draus macht, ist eure Sache. Aber Klugscheisser helfen mir nicht und Beleidungen oder blöde Sprüche brauche ich nicht! (Damit meine ich nicht unbedingt dich)
8)
 
Es geht doch hauptsächlich um die Lichtdurchlässigkeit.
Wenn die Scheibe schon leicht getönt ist und die KLARE Folie trotzdem ein gewisse Durchlässigkeit hat, dann ist sie nicht zugelassen bei diesem Auto.
Wie der Polizist das prüfen will, kann ich nicht sagen. Daher hätte man dagegen sicherlich vorgehen sollen.

Vom Tüv wurde mir gesagt, dass es um die Rettung bei Unfällen oder zur Verhinderung von schweren Verletzungen bei Unfällen mit Mopetfahrern geht. Ob sich der Mopetfahrer nun gerade deswegen bei einem Zusammenstoß die vordere Seitenscheibe aussuchen soll, ist mir auch nicht verständlich. :mrgreen: Ich habe da zum Beispiel zum Aussuchen noch 2 andere an meinem Auto.

Beim TÜV heißt es eben das die Lichtdurchlässigkeit von
:?:
% eben da sein muss. Dafür gibt es momentan nur die Folie von Foliatec. Und selbst da muss mit einem Lichttest geprüft werden, ob diese dann eingetragen werden kann oder nicht. Das steht aber alles schon weiter vorne.
 
laut unserem ausbildungsinstitut in ainring sind folien, egal welcher tönung (auch klarsichtfolie) nicht erlaubt, wenn sie keine E-Nummer (bzw. gutachten) haben, weil

die folie mit der scheibe verbunden wird und dadurch die eigenschaften der scheibe verändert werden, egal ob positiv oder negativ.

das ganze wird nach § 30 STVZO geahndet. :idea:
 
laut unserem ausbildungsinstitut in ainring sind folien, egal welcher tönung (auch klarsichtfolie) nicht erlaubt, wenn sie keine E-Nummer (bzw. gutachten) haben, weil

die folie mit der scheibe verbunden wird und dadurch die eigenschaften der scheibe verändert werden, egal ob positiv oder negativ.

das ganze wird nach § 30 STVZO geahndet. :idea:


\:D/
 
S C H E I S S - langsames Foto-Handy!

Steht doch gerade an der Kreuzung eine Polizistin im
Streifenwagen und HANDYFONIERT ! :shock:
:evil:


Ich habs nicht fotografiert bekommen :cry: .....


Wenn der Motor aus war, darf Sie das :mrgreen:

Ich habe hier neulich ein Peterwagen verfolgt, der vor mir ohne anzuhalten an einem Grün-Pfeil (Schild) bei Rot rechts abgebogen ist. Das sind auch nur Menschen :mrgreen:
 
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