Zwei Fragen zu Führerschein & Anhänger

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Ui,
da habe ich ja was losgetreten.
Aber so arten die Diskussionen bei mir auch jedes mal wieder aufs neue hinaus.
Ich fasse nun zusammen:

Mit der Klasse "B" darf ich keinen Anhänger mehr ziehen da mein Wagen schon eine zul. Gesamtmasse von 3,5t hat.
Ende, den Wohnwagen kann ich also nicht ziehen.

Jetzt habe ich auf Seite 1 gelesen, dass die Führerscheinklasse "BE" für den von mir geposteten Wohnwagen auf Seite 1 ausreichend sein sollte.
Der Wohnwagen hat ein Leergewicht von 2,2t und DREI Achsen.

Also reicht mir die Klasse "BE"?
Dann würd ich die doch glatt machen.
Und die Anzahl der Achsen ist egal?

Nur zur Info:
Diesen Wohnwagen habe ich noch nicht.
Aber würde mir diesen Traum nach dem RAM verwirklichen und mir diesen Wohnwagen kaufen.
Den Wohnwagen kann man auch leer kaufen um ihn selber von innen einzurichten...
https://www.airstream4u.de/cms/website.php?id=/de/index/offerten/fahrzeugdetails.htm&a4uID=200

Danke für die Vielen Antworten!


GRuß

Alex
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

jetzt hast du den Einwand mit den 3 Achsen schon selbst gebracht. Ok, ich hab noch den alten rosanen Putzlumpen, dessen Klassen ja mittlerweile überholt sind.
Aber damals was da so, das 2 Achsen mit einem Achsabstand von max. 99 cm als 1-Achser galten und gefahren werden durften. 3-Achser, egal ob eine Achse vorne mit Deichsel oder drei Achsen am Stück, benötigten den LKW-Führerschein (damals Klasse 2). Ich gehe mal davon aus, dass sich das bis heute nicht geändert hat.

Was den Rest angeht, habe ich diese Klasse B auch so verstanden, dass bei 3,5 to zul. Gesamtgew. des kompletten Zuges, Schluß ist. Wenn du also nen 3,5 to-Ram fährst, darfst du hinten noch ne Kappe auf die Anhängerkupplung machen - das wars.

Das ist auch der Grund, warum unsere T5 keine Anhängerkupplung haben. Die meisten Mitarbeiter dürften den garnicht fahren. Also kann man sich die Kupplungen auch sparen.

Gruß Tom
 
Nö. Darum geht es nicht.
Karsten hat geschrieben, dass mit Druckluftbremse 7 to Anhänger gefahren werden können und ich hab geantwortet, dass bei manchen Fahrzeugen (z.B. mein Ram) das Gesamtzuggewicht beschränkt ist.
(Btw. ist damit das jew. z.GG gemeint)...
Das hat mit den Führerscheinen nichts zu tun...

Vielleicht hilft ein zweites mal lesen, bevor du deine Kommentare austeilst... :roll:

jep hast recht... sorry...
8)
 
Stells dir anders vor. Das Wort SOFERN steht vor dem Gesetz erstmal ganz oben oder vorn dran. Stellen wir den Satz um:

Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht 3500 kg überschreitet darfst du einen Hänger blah blah...

Grundvorraussetzung für Erfüllung des Gesetzes ist also das dein Gespann mit Zugfahrzeug nicht mehr als 3500 kg wiegt. Wenn dein Auto also mit 3500 kg im Schein steht darf dein Hänger 0 kg wiegen. Wenn es 3000kg zulässige Gesamtmasse sind, schätz dich Glücklich du darfst einen Hänger anhängen bis 500 kg der kleiner ist als die Ladefläche.


Ja, du hast recht....
Das hab ich während der Fahrt mit dem Handy falsch gelesen...

Hier nochmal verständlich ausm Netz kopiert:

Anhänger über 750 kg zGG,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
 
grad schnell alles überflogen :oops:

ist jetzt noch irgendwas unklar oder offen? dann bitte fragen!

Das mit den Anzahl der Achsen, zählt ein Dreiachs"Tandem"-Hänger nicht mehr als "normaler" Pkw-Anhänger? Die sieht man ja öfter. Was ist mit den Drehschemelanhänger 3,5to?
 
Das mit den Anzahl der Achsen, zählt ein Dreiachs"Tandem"-Hänger nicht mehr als "normaler" Pkw-Anhänger? Die sieht man ja öfter. Was ist mit den Drehschemelanhänger 3,5to?


mit dem kartenführerschein und nur mit dem (graue oder rosa FS müssten gegen die karte eingetauscht werden) gibt es keine begrenzung mehr für die achsen! :idea:

ab 19.1.2013 ändert sich dann wieder einiges
:evil:
 
Also haben wir jetzt geklärt:

Führerscheinklasse: "B"
Max. zulässiges Gesamtgewicht des Zuges: 3,5 to

Führerscheinklasse: "B" + "BE"
Max. zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges: 3,5 to + Hänger, eingetragene Anhängelast bzw. bis max. 3,5 to = max. 7 to

Anzahl der Achsen vorerst egal (bis 19.01.2013 lt. Hudsonbay)


Ok, so habe ich es auch noch im Kopf von der "BE"-Prüfung
8)
 
Also haben wir jetzt geklärt:

Führerscheinklasse: "B"
Max. zulässiges Gesamtgewicht des Zuges: 3,5 to

Führerscheinklasse: "B" + "BE"
Max. zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges: 3,5 to + Hänger, eingetragene Anhängelast bzw. bis max. 3,5 to = max. 7 to
anhängelast bis 19.1.2013 egal, dann nur noch max. 3,5t

Anzahl der Achsen vorerst egal (bis 19.01.2013 lt. Hudsonbay)
achszahl ändert sich nicht ab 19.1.


Ok, so habe ich es auch noch im Kopf von der "BE"-Prüfung
8)
 
Klasse C1: 171
Gültig auch für Fahrzeuge der Klasse D bis 7,5t ohne Fahrgäste


Klasse L: 174
Traktorkram (Klasse L) mit Anhänger bis 25km/h bla bla bla
 
Danke. Hab ich das jetzt richtig verstanden, das die Leute die früher 7,5to fahren durften (alter Führerschein) also c1 ab 2013 noch Ram mit Hänger (7to zul. Zuggesamtgewicht) fahren dürfen und bei Leuten mit nur BE dann bei 3,5 to zul. Zuggesamtgewicht Schluß ist?
 
Wenn man sich die Geschichte der Fühererscheinberechtigungen anschaut, sieht man, dass die Änderungen immer nur die Fahranfänger betraf.

Also Klasse "B" und "BE" vor Jan. 2013 dürfen hoffentlich weiterhin fahren wie ne Seite vorher beschrieben.
Alle die danach Klasse "BE" erwerben, nur nach der neuen Regelung, also max. 3,5 to z.GG.

HOFFENTLICH.....
 
Mal ganz ehrlich, da blickt doch in 5 jahren keine Sau mehr durch wenn die alle paar Monate was ändern. Was war an dem alten System sooo schlecht?.. Für die Mehrheit reichten 3! Klassen. Bis 7,5to, über 7,5to und Motorad! Randgruppen wie Busfahrer, Führer von Kettenfahrzeugen Krankenfahrstuhlfahrer und Mopedfahrer ausgeschlossenen.
 
Geldmacherei, deutsche Überregulierung, Bürokratenübereifer, Europanormen -> spricht zumindest alles dafür

Ich verstehe auch nicht wo der Unterschied liegt, ob nu nen 18 Jährige/r nen 7,5Tonner mit bewegt oder Papis Porsche mit 300km/h....
Aber ich muß auch nicht alles verstehen....
 
Wenn man sich die Geschichte der Fühererscheinberechtigungen anschaut, sieht man, dass die Änderungen immer nur die Fahranfänger betraf.

Also Klasse "B" und "BE" vor Jan. 2013 dürfen hoffentlich weiterhin fahren wie ne Seite vorher beschrieben.
Alle die danach Klasse "BE" erwerben, nur nach der neuen Regelung, also max. 3,5 to z.GG.

HOFFENTLICH.....


die besitzstandsreglung ist noch nicht durch, zumindest hab ich noch keine info drüber. sollte eigentlich im sommer geklärt werden.
 
Geldmacherei, deutsche Überregulierung, Bürokratenübereifer, Europanormen -> spricht zumindest alles dafür

Ich verstehe auch nicht wo der Unterschied liegt, ob nu nen 18 Jährige/r nen 7,5Tonner mit bewegt oder Papis Porsche mit 300km/h....
Aber ich muß auch nicht alles verstehen....


das haben wir alle der EU zu verdanken, soll irgendwann mal einheitlich werden, aber jedes land hängt noch an seinen alten regeln.
 
Habt ihr da eigentlich noch den Überblick?

Moin,

der fehlt mir auch grad. Wenn ich die Aussage von hudsonbay richtig interpretiere, könnte ich, meinen rosa Putzlappen gegen ne Krate tauschen und dürfte urplötzlich einen 3-Achs-Anhänger hinten dran hängen. Die Teile mit Deichsel find ich am RAM schon passend. So ein Wohnwafen würde mir zwar auch gute gefallen, aber für 5 Tage RAR und 2 Tage Lott im Jahr wohl doch ein wenig überdimensioniert.

Welche Nachteile hätte ich, wenn ich den rosa Lappen eintausche. Ich hatte irgendwann mal mitbekommen, dass man dann keine 7,5er mehr fahren dürfte. Weiß aber nicht, ob das stimmt.
Es wäre also interessant, die Folgen des Tausches zu erfahren.

Danke

Gruß Tom
 
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