woodstock777
QuadCab
Ich versteh dass so : wenn mein Hänger nicht mehr als 750 zGG hat , ist es so, als hätte ich gar keinen Hänger dran .
Genau so isses!!
Ich versteh dass so : wenn mein Hänger nicht mehr als 750 zGG hat , ist es so, als hätte ich gar keinen Hänger dran .
das haben wir alle der EU zu verdanken, soll irgendwann mal einheitlich werden, aber jedes land hängt noch an seinen alten regeln.
Moin,
jetzt will ich meine Frage aber auch noch mal wiederholen. Ändert sich für mich irgend etwas nachteilig, wenn ich den rosa Lappen gegen eine Karte tausche? Außer das ich plötzlich 3-Achser- Hänger fahren darf?
Gruß Tom
Schnell mal auf'm Taschentelefon getippt
Gewerblich ist verboten!! Ich bin immer privat unterwegs :mrgreen:
Ich denke dass ist fahren ohne Fahrerlaubnis! Strafe weis ich nicht,bestimmt teuer und Punkte!
Gut das die Hängerfrage geklärt istist am Ende ja verständlich.
Wie schaut das mit dem Fahrverbot aus wenn der RAM als Lkw zugelassen ist?
Mein Vater meint ich dürfte mit dem RAM an Sonn-und Feiertagen keinen Hänger ziehen, ich meinte das Fahrverbot zähl nicht da ich keine 7,5T oder mehr wiege.
Frage ist wer hat Recht?
strafe richtet sich nach dem einkommen!
Leider dein Pappa
Beim Fahrverbot an Sonn - u. Feiertagen wird nicht nach privat oder gewerblich unterschieden. Die StVo gilt eigentlich für die gesamte Bundesrepublik. Das dürfte nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Es gibt da beim Bußgeldkatalog eine Ausnahme, das schöne Bayern hat da eine etwas andere Fassung. Freistaat eben
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat!! Zwar "nur" ein Vergehen, (gibt auch noch Verbrechen) kann aber auch mit Freiheitsentzug bestraft werdenDas passiert zwar selten, meistens gibts ne Geldstrafe. Dann gibts noch 7 Punkte in Flensburg, einen Eintrag ins Bundeszentralregister Berlin (man ist jetzt vorbestraft) , und der Führerschein, sofern man einen hat ist auch weg. Das ist also keine Kleinigkeit, ich glaube, die meisten Leute die mit nem Anhänger unerlaubter Weise unterwegs sind, sind sich dessen nicht bewusst.
Wenn man das mal weiterspinnt, und der Betreffende ist in einen Unfall verwickelt, würde ihn seine Versicherung auch noch in Regress nehmen, weil ohne gültige Fahrerlaubnis der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben ist.
Wenn man sich dass mal alles so durch den Kopf gehen lässt, was einem da passieren kann, sollte man sich genau überlegen, ob man den Anhänger nicht doch lieber stehen lässt.
sorry, muss ich dir widersprechen, lkw bis 3,5 t mit wowa oder anhänger zu freizeitzwecken ist ausgenommen!!
die bundesländer sollen dies lt. bundesrat seit 2007 umsetzen, nur eilt es da manchen nicht. leider ist es in unserem vereinten europa so, dass sich nicht mal unsere bundesländer einig sind.
Ist jetzt doof, dass ich damit nochmal komme,aber: wenn ich mit einem Lastanhänger privat am Wochenende einen Umzug mache, fall ich wieder unter das Verbot.
Ich hab das jetzt nur nochmal geschrieben, weil ich nicht möchte, dass jemand das nicht richtig versteht, und dann später ins offene Messer läuft in dem Glauben er macht alles richtig.
Also schön aufpassen, um was für einen Anhänger es sich handelt. Der Unterschied privat - gewerblich spiel keine Rolle!
Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden
NUR DIE!!!!!!!!!!
Naja... also ein Lastenanhänger kann ja zu Freizeitzwecken genutzt werden.... und ein Umzug ist ja nun ein Freizeitzweck... es sei denn du betreibst es gewerblich...
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