Wie kommst du jetzt auf sowas?! :roll: 750kg Gesamtgewicht - that's it! Ich denke nicht, dass man ein 750kg Hängerchen mit mehr als einer Achse findet. Und 750kg ungebremst schaffen die wenigsten Autos, das wär ja ein Witz.
War tief im Hinterkopf drin, scheint aber falsch zu sein.
Es hat sich wohl in den letzten Jahren was geändert... das habe ich noch gefunden
https://www.kreisgg.de/buergerservi...g/neue-anhaengerregelungen-fuer-die-klasse-b/
Sie möchten sich über die seit dem 19.01.2013 geltenden Anhängerregelungen für die Klasse B informieren?
Die Klasse B berechtigt zum Mitführen eines Anhängers
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt (neu: auf das Verhältnis der zul. Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es seit dem 19.01.2013 nicht mehr an).
Ebenfalls neu: Will man darüber hinaus ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
führen, muss man nicht mehr die Klasse BE erwerben, aber zuvor in einer Fahrschule eine Fahrerschulung absolvieren; die Ablegung einer Prüfung ist nicht erforderlich.