Ich will mal versuchen, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Die Fahrerlaubnisklasse B, wenn bis zum 18. Januar 2013 erworben, berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 Kg.(Unerheblich ob PKW oder LKW). Ein Anhänger mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 750 Kg darf mitgeführt werden.
(so ein Anhänger ist Führerscheintechnisch ohne Belang).Es dürfen also im besten Fall insgesamt 4250 Kg bewegt werden. Erst wenn der Anhänger eine höhere Gesamtmasse hat ( 751 Kg oder mehr), wird es ein bischen kompliziert!! Man muss nämlich rechnen, und zwar 2x!!
Als erstes, sollte man beide zul. Gesamtmassen addieren. In der Summe dürfen nicht mehr als 3500 Kg rauskommen. Kommt mehr raus, benötigt man die Klasse BE. Die zweite Berechnung ist etwas komplizierter: Das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss höher sein, als die Gesamtmasse des Anhängers. Ist das nicht der Fall, wird wiederum die Klasse BE benötigt. Man muss auch immer
beide Berechnungen anstellen, und
beide müssen passen.
Für ab dem 19.Januar 2013 erworbene Klassen gilt folgendes: Klasse B: Zugfahrzeug und Anhänger dürfen zusamm 3500 Kg Gesamtmasse nicht überschreiten.( Die Gegenüberstellung Gesamtmasse / Leergewicht entfällt)
Klasse B 96: Zugkombinationen von 3500 bis 4250 Kg zul. Gesamtmasse. (
Diese Klasse ist ab dem 19. Januar 2013 neu, ist ohne Prüfung möglich, wird aufgrund einer Bescheinigung der Fahrschule (Fahrerschulung) erteilt.)
Klasse BE: Zugkombinationen über
4250 Kg zul. Gesamtmasse. Die max. zul. Gesamtmasse des Anhängers darf
3500 Kg nicht überschreiten.
Wichtig: Die tatsächliche Beladung spielt Führerscheintechnisch keine Rolle!!!!!!!
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es ab 19. Januar 2013 schwieriger und teurer wird, die Klasse BE zu erwerben, da die Prüfungsanforderungen steigen. Wenn also jemand sich mit dem Gedanken trägt die Klasse BE zu erwerben, sollte er das bis zum 18.Januar 2013 abgeschlossen haben.
Auch interessant: Die Motorradführerscheinklassen ändern sich auch!!!! Manches wird besser ( höhere Leistung , 48 PS statt 34 PS Klasse A2), Einstiegsalter Klasse A 24 statt 25 Jahre), manches wird schlechter ( kein automatischer Erwerb der Klasse A unbeschränkt mehr möglich, neue Prüfung erforderlich).
Wenn noch jemand Fragen hat, schickt mir bitte eine PN oder mailt mich einfach an.
Ach so, hatte ich ganz vergessen, bin seit 31 Jahren Fahrlehrer und sollte es eigentlich wissen