Verstehe ich nicht. Wenn ein Auspuff eine Betriebserlaubnis hat ist doch erstmal alles gut. Blöd wäre natürlich, wenn dieser die Grenzwerte nicht einhält, aber das wäre dann wieder ein anderes Thema.Mir wurde dann noch gesagt, es werde jetzt entschieden gegen nicht originale Auspuffanlagen egal ob mit oder ohne TÜV vorgegangen.
Wenn in unserem Dorf Audi & Co mit ihrem serienmäßigen Klappenauspuff durchschießen, platzt einem beinahe das Trommelfell ... ganz legale Serien-Technik wohlbemerkt. Mein RAM hat einen Auspuff ohne Klappe, der ist zwar bisschen lauter als original (was bei einem importierten Fzg mit Einzelabnahme auch immer "original" sein mag), aber um Welten leiser als die o.g. Solange er die Grenzwerte einhält, würde ich die o.g. Aussage als reine Willkür und Drohung interpretieren, so, als würde sich die Polizei über die Straßenverkehrsordnung hinweg setzen.
Ungeachtet dessen, solange ein RAM innerhalb geschlossener Ortschaft mit zurückhaltender Drehzahl bewegt wird fällt der Sound doch eh nicht auf, zumindest nicht bei meinem. Und wer meint über Maßen auffallen zu müssen und damit die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter auf sich zieht hat den Strafzettel auch verdient.