Duke of Earl
QuadCab
Da es der TÜV und die Zulassungsstelle nicht anders eintragen durften, muss ich wohl damit leben
So ein Quark...das hat nix mit fähig oder unfähig zu tun.
Der Prüfer hat sich lediglich an die RiLis gehalten, und ihm deswegen Unfähigkeit zu unterstellen halte ich für sehr weit hergeholt.
Wenn Chef (Landesbehörde) sagt, dass geht so nicht und soll so nicht, dann wird er eben danach handeln, ansonsten wäre im schlimmsten Fall das Siegel weg.
Die Schlüsselung 10 0200 ist ja auch nicht aufgehoben, sondern weiterhin beständig. Und ein Fzg mit einer BE nach §21 nach nationalen Recht, kann nicht so einfach nach EU Rilis umgeschlüsselt werden.
Möglichkeit wäre, und das ist absolut zulässig, die Schlüsselung N1 BE bei Ziffer 22 einzutragen, und es gibt auch Ämter die das so akzeptieren.
Da es der TÜV und die Zulassungsstelle nicht anders eintragen durften, muss ich wohl damit leben
Bei mir vor einem Jahr investierte ich 20 min. und ca.50€. Und hatte N1G BE im Schein......soviel dazu zu fähig oder auch net :mrgreen:
Wobei diese "Weisungen" auch schon gegen Ende 2016 unterwegs waren. Die eine Stelle früher, die andere später. Dennoch gibt es Stationen, die dieses Schreiben nicht kennen, bzw dennoch von national auf EU umschlüsseln.
Wobei diese "Weisungen" auch schon gegen Ende 2016 unterwegs waren. Die eine Stelle früher, die andere später. Dennoch gibt es Stationen, die dieses Schreiben nicht kennen, bzw dennoch von national auf EU umschlüsseln.
Gleiches gilt für die Auslastung....das geht nun mal nicht anhand der Achslasten.....ja ich weiss, es gibt immer welche die es noch machen.
Zufällig jemand zwischen dem Kreuz A9/A4 und Bayern ?Gerne per PN.
Der RAM ist ein totales Sparwunder! Ich überlege mir zu Ostern noch einen zu kaufen. Dann spar ich doppelt soviel Geld.
moin. Habe gestern noch bei einer TÜV Süd Prüfstelle um die Umschreibung gebeten. Mir wurde wieder dieses Schreiben vom 17.10.2017 gezeigt. Der Tüvver meinte noch, dass der Grund dieser Anweisung angeblich eine nicht anerkannte N1GBE Besteuerung sei, die ein Halter gerichtlich eingefordert haben soll und sich deshalb der TÜV nur noch auf den Vermerk in Zeile 22 bei nicht EU Fahrzeugen einlässt...
Edit: Tüvver Süd meinte noch, dass sehr wahrscheinlich die Besteuerung trotz N1G BE als PKW erfolgen wird... werde berichten sobald ich angemeldet habe und Post vom Zoll da ist.
Danach bin ich zur Dekra und siehe da:
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