Umschreibung zu N1G BE

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So ein Quark...das hat nix mit fähig oder unfähig zu tun.

Der Prüfer hat sich lediglich an die RiLis gehalten, und ihm deswegen Unfähigkeit zu unterstellen halte ich für sehr weit hergeholt.
Wenn Chef (Landesbehörde) sagt, dass geht so nicht und soll so nicht, dann wird er eben danach handeln, ansonsten wäre im schlimmsten Fall das Siegel weg.

Die Schlüsselung 10 0200 ist ja auch nicht aufgehoben, sondern weiterhin beständig. Und ein Fzg mit einer BE nach §21 nach nationalen Recht, kann nicht so einfach nach EU Rilis umgeschlüsselt werden.

Möglichkeit wäre, und das ist absolut zulässig, die Schlüsselung N1 BE bei Ziffer 22 einzutragen, und es gibt auch Ämter die das so akzeptieren.

Bei mir vor einem Jahr investierte ich 20 min. und ca.50€. Und hatte N1G BE im Schein......soviel dazu zu fähig oder auch net :mrgreen:
 
Da es der TÜV und die Zulassungsstelle nicht anders eintragen durften, muss ich wohl damit leben

Es gibt hier im Forum eine Liste mit TüV-Stationen, die es eintragen. Einfach mal danach suchen. Vllt ist etwas in fahrbarer Nähe...
Da lohnt es sich doch mal zu gucken.
Vorher anrufen, die wissen meist bescheid.
 
Bei mir vor einem Jahr investierte ich 20 min. und ca.50€. Und hatte N1G BE im Schein......soviel dazu zu fähig oder auch net :mrgreen:

Die Weisung kam auch erst Ende letzten Jahres raus
;)

Finde es nur grenzwertig jmd Unfähigkeit zu bescheinigen, nur weil er sich an Vorgaben hält und das Ziel des Endverbrauchers nicht wie gewünscht ausfällt.

Abgesehen davon ist es zwar ziemlich positiv für den "Steuersparenden", aber ob dieser sich dann noch um die "Fähigkeit" des Prüfers schert, wenn der dann kein Siegel mehr hat?

Als die ganze Welle los ging, war das kein Problem, da konnte man immer in der Grauzone spielen und das KBA, sowie die Landesbehörden haben keine richtige Weisung rausgebracht.

Aber mittlerweile ist es wohl zuviel geworden und dementsprechend sind die Weisungen draußen.

Aber dennoch Glückwunsch zur Umschlüsselung :mrgreen:
 
Wobei diese "Weisungen" auch schon gegen Ende 2016 unterwegs waren. Die eine Stelle früher, die andere später. Dennoch gibt es Stationen, die dieses Schreiben nicht kennen, bzw dennoch von national auf EU umschlüsseln.
 
Wobei diese "Weisungen" auch schon gegen Ende 2016 unterwegs waren. Die eine Stelle früher, die andere später. Dennoch gibt es Stationen, die dieses Schreiben nicht kennen, bzw dennoch von national auf EU umschlüsseln.

Hätte ich auch nicht besser sagen können :thumbright:
 
Wobei diese "Weisungen" auch schon gegen Ende 2016 unterwegs waren. Die eine Stelle früher, die andere später. Dennoch gibt es Stationen, die dieses Schreiben nicht kennen, bzw dennoch von national auf EU umschlüsseln.

Komisch, in deiner PN vor kurzem wolltest die Weisung noch haben.
Ich werde bei dir das Gefühl nicht los, dass du nur von Informationen aus 3. oder 4. Hand lebst.

Sachlich gesehen, zeugt das aber nicht von fachlicher Fähigkeit, wenn man von national auf EU umschlüsselt.....zumindest nicht auf dem Hof oder im vorbeigehen.
 
Ja, weil ich diese Weisungen nur vom Hörensagen kenne. Darum würde ich sei gerne mal in Reinform sehen.
Kein TÜVler wollte mir das bisher zeigen.
3. oder 4te Hand ? Naja, meien Graukittel haben alle nur 2 Hände. Und in FO ist dieses "ominöse" Schreiben bis heute nicht aufgetaucht. Ich bin weder aaS noch P, woher sollte ich meine Informationen sonst holen ? Bin auch nur RAM-Fahrer mit leider zu viel Zeit aber den passenden Kontakten in die richtigen Richtungen.

Sachlich gesehen.... EU-Recht hat bald mehr Stellenwert als das nationale Recht, von daher ist es ein Unding auf den nationalen Schlüsselzahlen rumzuhacken.
Da es wohl bis 10/17 keine weiteren Einschränkungen gab, ausser das Kabine und Bed getrennt sein müssen um N1(G)BE zu erfüllen, war das durchaus im Vorbeigehen zu erledigen.
Mittlerweile müssen das zGG zu der Anzahl der Sitzplätzen passen, und was weiß ich noch alles. Umschreiben machbar, wenn dafür Sitze gestrichen werden und sonstige Scherze.
Auflastungen, die vom gleichen Prüfer im Jan 17 noch problemlos eingetragen wurden, gehen plötzlich nur noch mit Gutachten.... Und ohne diese Auflastung keine Umschlüsselung....

Da merkt jemand, dass dem Staat ein Haufen Kohle flöten geht und scheint entgegensteuern zu wollen.....
 
Passt schon.

Es sind halt viele "Fehler" in den Aussagen die hier rumgeistern
Die Voraussetzungen für N1GBE sind seit 2011 schon immer die gleichen, da ist nix neues dabei.
Nur sind auch viele Unwissende oder auch, wie es genannt wird,"fähige" in den Prüfstellen.

Aber das soll hier nicht Thema sein (das kann man auch mal bei nem Bier machen), wenn es jmd umschlüsselt, dann ist das doch gut für den Endverbraucher, aber jmd Unfähigkeit zu bescheinigen, nur weil er sich an die Vorschriften hält ist bissl weit weg.

Gleiches gilt für die Auslastung....das geht nun mal nicht anhand der Achslasten.....ja ich weiss, es gibt immer welche die es noch machen.
 
Gleiches gilt für die Auslastung....das geht nun mal nicht anhand der Achslasten.....ja ich weiss, es gibt immer welche die es noch machen.

Zufällig jemand zwischen dem Kreuz A9/A4 und Bayern ?
;-)
Gerne per PN.
 
moin. Habe gestern noch bei einer TÜV Süd Prüfstelle um die Umschreibung gebeten. Mir wurde wieder dieses Schreiben vom 17.10.2017 gezeigt. Der Tüvver meinte noch, dass der Grund dieser Anweisung angeblich eine nicht anerkannte N1GBE Besteuerung sei, die ein Halter gerichtlich eingefordert haben soll und sich deshalb der TÜV nur noch auf den Vermerk in Zeile 22 bei nicht EU Fahrzeugen einlässt...
Edit: Tüvver Süd meinte noch, dass sehr wahrscheinlich die Besteuerung trotz N1G BE als PKW erfolgen wird... werde berichten sobald ich angemeldet habe und Post vom Zoll da ist.

Danach bin ich zur Dekra und siehe da:
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na ich bin Glücklich.

Wir ihr wisst, habe ich mir zu Weihnachten einen RAM gegönnt.
Heute kam der Brief vom Zoll. Das Autohaus hatte dieses N1G BE auch eingetragen gehabt.
Nun darf ich 210 Euro zahlen. Sehr gut. Mein Nissan Navara hat mich 486 Euro gekostet.
Der RAM ist ein totales Sparwunder! Ich überlege mir zu Ostern noch einen zu kaufen. Dann spar ich doppelt soviel Geld.
 
Der RAM ist ein totales Sparwunder! Ich überlege mir zu Ostern noch einen zu kaufen. Dann spar ich doppelt soviel Geld.

Daumen hoch dafür
:-D


Ich selbst bin nach fast 4 Jahren immer noch so erstaunt wie sparsam der RAM bewegt werden kann, wenn er den das überhaupt will :mrgreen:
Vorallem was er einem gibt wenn man ihn morgens Fernstartet und einen begrüßt sozusagen vorm einsteigen.......incl. bollerndem Sound. Einfach nur Göttlich
8)
 
moin. Habe gestern noch bei einer TÜV Süd Prüfstelle um die Umschreibung gebeten. Mir wurde wieder dieses Schreiben vom 17.10.2017 gezeigt. Der Tüvver meinte noch, dass der Grund dieser Anweisung angeblich eine nicht anerkannte N1GBE Besteuerung sei, die ein Halter gerichtlich eingefordert haben soll und sich deshalb der TÜV nur noch auf den Vermerk in Zeile 22 bei nicht EU Fahrzeugen einlässt...
Edit: Tüvver Süd meinte noch, dass sehr wahrscheinlich die Besteuerung trotz N1G BE als PKW erfolgen wird... werde berichten sobald ich angemeldet habe und Post vom Zoll da ist.

Danach bin ich zur Dekra und siehe da:

Und wieder einmal hat sich ein TÜVler blamiert, und sich selbst zum unteren Mittelmaß degradiert ! :lol:
Statt auf das Schreiben zu verweisen, und zu sagen, "Aufgrund dieses Schreibens, führt unsere TÜVstelle solche Änderungen nicht mehr durch", möchte er nicht der Böse sein, und fängt an ******** zu labern ! :banghead:
Den zweiten Satz kannst direkt ignorieren. Es ist seine persönliche Meinung, und enthält keinerlei Relevanz noch irgendeine Sachkenntis des Steuerrechts! :lol:
 
Wieder eine positive nachricht von der tüv süd prüfstelle böblingen hulb.
Ohne viel galama hat herr murat gökhan mein dicken umgeschlüsselt.
Im gutachten hat zwar nicht den typ geändert sondeen das ganze in zeile22 eingetragen aber ich dachte das wird reichen.
Das ganze hat 32,01€ gekostet.

Beim lra dann direkt ändern lassen und die meinten eine typänderung geht nicht in zeile 22 und muss direkt geändert werden.
Jetzt hab ich kein 10/200 lkw offener kasten mehr sondern N1 /BE geländefzg z güterbef. b 3,5t im schein stehen.

Kosten hierfür 35€(inkl halterwechsel)

Jetzt warte ich auf post vom zoll
 
Das HZA wird nicht zwingend darauf reagieren,warte ein zwei drei Monate(denn die Behörden sind da nich unbedingt schnell bei sowas) und mache das mit dem Widerspruch deiner KFZ-Steuer geltend.
 
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