Umschreibung zu N1G BE

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@ oelhahn
Alles Gute zum Geburtstag, unbekannter Weise. :new-bday:


Danke an dieser Stelle!

Wir haben den DEKRA täglich im Haus, ein ziemlich hohes Tier
8)
.
Der kopfschüttelt oft genug über das Verhalten der anderen Standorte und das dort vorhandene "Fachwissen".
Allerdings muss man dazu sagen, das besagter Mann wirklich mit Leidenschaft dabei ist und sich um alles und jedes Detail kümmert.
Was machbar ist, macht er, was gegen irgendwelche Regeln verstösst lässt er nicht durchgehen. Hart und fair, kann man nicht anders sagen.
 
Update:
geänderter Steuerbescheid kam nicht.
Es wurden wieder 384,- €uroen abgebucht.

Heute Einspruch eingelegt und Nachricht erhalten:

Hauptzollamt Hannover
Gz: S 6200 B – B 4

Sehr geehrter Herr Bonnie,

Ihre Nachricht vom 8. Dezember 2017 ist hier eingegangen.

Soweit eine Antwort erforderlich oder gewünscht ist, wird Ihnen diese nach Abschluss der notwendigen Bearbeitung mit der Post übersandt. Eine Beantwortung per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Die Bearbeitung erfolgt unter Berücksichtigung von festgelegten Prioritäten in der Reihenfolge des Posteingangs und wird ggf. einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ich bitte insofern um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
A....... K......


Auf in die nächste Runde :mrgreen:

Und die nächste Runde ist eingeläutet
:evil:

Jetzt möchte der Mökel vom Hauptzollamt das ich das Wägelchen vorführe.
Er meint, das er mir dann gleich das Resultat mitteilt.
Hoffe es ist in meinem Sinne, sonst muss ich ja wieder Einspruch einlegen. :mrgreen:
 
Du steckst wahrscheinlich bei denen in der "Vermessungsschiene - Ladefläche" drin. Mach denen noch einmal klar, dass sich das erledigt hat und du auf die Umschreibung hinweist.

Bei mir wurde durch den Widerspruch standarisiert erstmal die "Ladefläche Kabine" Keule geschwungen. Der Vorfall wurde dann nicht geändert sondern geschlossen und ein neuer mit "Umschreibung auf N1G BE" eröffnet. Für den Zwischenraum hab ich allerdings keine Gutschrift bekommen. Das waren aber auch nur 2 Wochen.
 
Und die nächste Runde ist eingeläutet
:evil:

Jetzt möchte der Mökel vom Hauptzollamt das ich das Wägelchen vorführe.
Er meint, das er mir dann gleich das Resultat mitteilt.
Hoffe es ist in meinem Sinne, sonst muss ich ja wieder Einspruch einlegen. :mrgreen:

Sodele, heute beim Hauptzollamt Hannover vorgefahren zum Vermessen.
Resultat:
25% Fahrgastraum und 75% Ladefläche. :shock:
Der gute Mann hatte auch eine großzügige Messmethode.
Ladefläche gemessen von der B-Säule bis Ende Heckklappe = 3 Meter
Fahrgastraum gemessen von der B-Säule bis zur A-Säule = 1 Meter

Soll jetzt eine Rückwirkenden Änderungsbescheid mit LKW Besteuerung bekommen. :mrgreen:
Na mal sehen :mrgreen:
 
Bei dr Messmethode hätteste auch keine Umschreibung gebraucht :mrgreen: . Aber so bist du sowieso auf der sicheren Seite.
 
So, geschafft :mrgreen:
Ab sofort nur noch 210€ an Angela überweisen!
War eigentlich ganz einfach, man fragt seinen Freundlichen, bei uns ist das Guido Gemein, Krefeld, der schickte uns nach ein paar Wochen ne Rechnung über 64,50€, mit dabei natürlich die "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung" = N1GBE.
Dann Srassenverkehrsamt, macht 16,20€ und heute kam geänderte Steuerbescheid, damit sind auch wir Mitglied im Verein steuersparender RAMer :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß
Stefan
 
SCHNIPP... damit sind auch wir Mitglied im Verein steuersparender RAMer :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß
Stefan

Mal gucken, wie lange. :roll:

Die haben auch seinerzeit (Mai 2005) die Kombinationskraftwagenbesteuerung gekippt,
als immer mehr drauf umstiegen (damals konnten etliche SUV auf 2805kg einfach so per Herstellerbescheinigung aufgelastet werden,
womit z.B. ein Isuzu Trooper 3.0DTi statt 840.- nur noch 172.- Steuern kostete).
Hintergrund war damals die EU, die diese Besteuerungsmöglichkeit ungerecht den anderen EU-Bürgern gegenüber empfand und daher "empfahl",
das Steuerrecht in D entsprechend "anzugleichen".

Ich war seinerzeit auch davon betroffen, der Grund, warum der erste RAM ins Haus kam... :mrgreen:
 
Ey, oelhahn!
Mal mal nicht den Teufel an die Wand! :cry:

Die müssen das Schlupfloch lassen, damit die deutschen Hersteller ihr Kleinwagen auch verkaufen.
Wer kauft den sonst die Diesel-Minis? :mrgreen:
 
Die lassen sich bestimmt wieder was einfallen. Dann geht das Katz und Maus Spiel wieder los.
 
Mal gucken, wie lange. :roll:

Die haben auch seinerzeit (Mai 2005) die Kombinationskraftwagenbesteuerung gekippt,
als immer mehr drauf umstiegen (damals konnten etliche SUV auf 2805kg einfach so per Herstellerbescheinigung aufgelastet werden,
womit z.B. ein Isuzu Trooper 3.0DTi statt 840.- nur noch 172.- Steuern kostete).
Hintergrund war damals die EU, die diese Besteuerungsmöglichkeit ungerecht den anderen EU-Bürgern gegenüber empfand und daher "empfahl",
das Steuerrecht in D entsprechend "anzugleichen".

Ich war seinerzeit auch davon betroffen, der Grund, warum der erste RAM ins Haus kam... :mrgreen:
Ich war auch betroffen... was du hier aber unterschlägst... die sogenannten Luxussuv, MKlasse & Co zahlten auch nur 172€ und das hat viele zu Recht angekekst UND damals hatten die dummen Grünen noch was zu sagen...
Beim Ram ist mit diesem System etwas wie es sein soll...LKW zahlt LKW

Gesendet von meinem HUAWEI MT7-L09 mit Tapatalk
 
Ich war auch betroffen... was du hier aber unterschlägst... die sogenannten Luxussuv, MKlasse & Co zahlten auch nur 172€ und das hat viele zu Recht angekekst UND damals hatten die dummen Grünen noch was zu sagen...
Beim Ram ist mit diesem System etwas wie es sein soll...LKW zahlt LKW

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Nee nee, mein Herr :mrgreen:

Ich schrob extra "etliche SUV", womit ich die Luxusbomber mit einschloss.
Meinen Trooper hatte ich seinerzeit kurz vor dem Euro-Wechsel für 71.230.- DM gekauft (Vollausstattung)
also auch nich' gerade billig und eben wegen der geringen Steuern. Der Händler hatte ihn extra auf 2810kg "auflasten" lassen,
war nur ein Schreiben vom Hersteller nötig, dass das geht.
 
Mein Patrol musste nicht aufgelastet werden... :mrgreen:

Trooper, Patrol & Co haben keinen groß gestört... M-Klasse hingegen schon! Das war nun mal kein Arbeitsauto (obwohl ich Leute kenne die den so nutzen) sondern in der Auffasung ein Luxusauto... das war das ausschlaggebende Kriterium damals... in jeder Zeitung kam immer wieder ein empörter Bericht, dass diese Luxusautos unter 200 € Steuern zahlen...

Wenn der Ram als offizielles Auto hier angeboten wird und diese Steuerpraxis durchgängig genutzt wird, dann kommt es zu ähnlichen Berichten, dann wird das mit Sicherheit irgendwann gekippt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das dürfte dann aber den europäischen und gerade den deutschen Autobauern nicht gefallen. Denn verkaufen ihr Pick Ups ja auch verstärkt. Und die profitieren ja auch von dieser Methode.
2,5 oder 3,0 L Diesel sind ganz schnell auch 400 - 500 € Steuern im Jahr
 
Was lange währt, wird endlich gut.
Mit anderen Worten: boar, hat das gedauert.
Am WE kam das entscheidende Schreiben: Änderung auf 184 € Steuer jährlich, Rückwirkend ab Anfang August :mrgreen:
 
hi! habe gestern meinen Ram vom Gas Umrüster geholt. Der freundliche TÜV Kollege war noch vor Ort. Er hielt mir ein Schreiben/ eine Anweisung vom 17.10.2017 unter die Nase, was Ihm untersagt, nicht EU Fahrzeuge bei J von 10 auf N1, bei 4 von 0200 auf BE und bei 5 von LKW offener Kasten auf Pick-Up um zu schlüsseln! Er hat lediglich in Zeile 22 zu..... eingetragen aber J,4 und 5 nicht geändert.

Hängt das mit dem Alter meines Rams zusammen!? Wenns nicht direkt bei J,4 und 5 geändert ist bringt es ja steurlich rein gar nix.

Gruß Berni
 

Anhänge

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Das war einfach ein unfähiger Mensch der keinen Spaß daran hat, um Dir letztendlich einen Gefallen zu tun
:!:

Am leichtesten ist es sicherlich den Wisch einem unter die Nase zu reiben :twisted:
Es gibt andere fähigere sehr interessierte & gut ausgebildete TÜV-PRÜFER die das immer noch umschlüsseln ohne mit der Wimper zu zucken.
Wenn einer solche Autos garnicht ab kann warum auch immer in Herr Gotts Namen, einfach den nächsten aufsuchen der einfach Spaß daran hat und nicht solche bei dennen die Nackenhaare hoch gehn bei der bloßen Vorstellung der Idee.
In diesem Sinne Viel Glück dabei
:-D
 
So ein Quark...das hat nix mit fähig oder unfähig zu tun.

Der Prüfer hat sich lediglich an die RiLis gehalten, und ihm deswegen Unfähigkeit zu unterstellen halte ich für sehr weit hergeholt.
Wenn Chef (Landesbehörde) sagt, dass geht so nicht und soll so nicht, dann wird er eben danach handeln, ansonsten wäre im schlimmsten Fall das Siegel weg.

Die Schlüsselung 10 0200 ist ja auch nicht aufgehoben, sondern weiterhin beständig. Und ein Fzg mit einer BE nach §21 nach nationalen Recht, kann nicht so einfach nach EU Rilis umgeschlüsselt werden.

Möglichkeit wäre, und das ist absolut zulässig, die Schlüsselung N1 BE bei Ziffer 22 einzutragen, und es gibt auch Ämter die das so akzeptieren.
 
Bei mir wurde es auch nur unter Ziffer 22 eingetragen. Man muss nur beim Zoll anrufen und ihnen das sagen, dass es da unten steht.
Danach lief alles Reibungslos und der Gewichtsversteuerung stand nichts mehr im Weg.
 
Bei mir wurde es auch nur unter Ziffer 22 eingetragen. Man muss nur beim Zoll anrufen und ihnen das sagen, dass es da unten steht.
Danach lief alles Reibungslos und der Gewichtsversteuerung stand nichts mehr im Weg.

Das muss vom Zoll nicht anerkannt werden. Sondern kann. Durch die Automatisierung wirst dennoch immer mal wieder Deinen Spaß haben mit dem Zoll.
Nur J und 4 sind safe vor Überraschungen.
 

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