STVO verschärft

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Mich dünkt, du fährst ein HaiTeckAuto. Gehen da die Türchen nicht alleine zu?
:/

So´ne Karre will ich nicht.
:S
Nee, die gehen nur beim X allein zu. Meine Heckklappe macht das allerdings. Aber da steige ich nicht. Meine Türen gehen aber so leicht zu, die kannst mit dem Finger zu machen. Aber das können Frauen und Kinder eben nicht. Und die kennen den Trabbi nicht mal mehr, den man ja anständig zu hauen musste. Zumindest die die wir hatten. Die Türen vom Excursion gingen auch leicht zu. Aber auch die wurden von innen zu gezogen, als wollte man versuchen eine Drehtüre zu zuschlagen
:rolleyes:
 
In Potsdam hat man es sich da auch sehr einfach gemacht. Kein Radweg vorhanden, also Schutzstreifen gemacht. Achja, da wirds eng mit der Linksabbiegespur. Also Abbiegespur weg. Hmmmm, jetzt stehen die, die links rum wollen, aber im Weg. Also nur noch rechts oder geradeaus. Ergebnis, den Bikern ist es zu gefährlich auf der Straße und fahren deshalb weiter auf dem breiten Gehweg und die Autos die in das Wohngebiet wollen, stehen nun ewig im Stau, weil sie ein riesen Bogen fahren müssen.
An anderen Stellen wurde der gut ausgebaute Radweg einfach auf die Straße verlegt. Kann kein Mensch begreifen.
 
StVO § 30 Satz 1:
(1) [...] Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Da ist doch schon der benötigte Weichmacher.
8)

Wie kann jemand belästigt werden, wenn man den V8 in einer schmalen Häuserschlucht etwas höher drehen lässt?
:/

Ich belästige Niemanden, ich erfreue andere.
:whistling:
 
Ja stimmt. Wenn ein V8 oder ein Chopper, der Hurrican aus dem Nachbarnest oder Rennmaschine hier EINZELN vorbei fährt, erfreut das auch mein Herz. Aber wenn ein und der selbe alle 5min vorbei kommt und extra aufdreht, nervt es doch tatsächlich irgendwann. Hier gibs auch einen mit einem GTI. Nach 5ten mal hier vorbei rasen, fragt man sich auch ob er nun an alles gedacht hat.

Wobei der Lambo hier auch öfters mal durch kann
8)

Das ist absolute Musik.
Nachts in der Stadt kann ich jeden Anwohner verstehen, wenn da Leute ihre Rennen veranstalten.
 
Hier in Hagen auch: Gleichzeitig mit der zweiten Einkaufsgalerie, haben sie die Zufahrtsstrassen mit Starenkästen zugebaut. Auf dem Autobahnzubringer ist nur noch 60 erlaubt wegen "Lärmschutz".
Du vergisst am Finanzamt die 150 Meter "30" wegen Luftverbesserung...
 
Ganz einfach: in Deutschland wird gerast, und das nicht zu knapp!
Beispiel: gestern morgen auf der A43 Baustelle mit erlaubten 80km/h,
gefahren wurde rechts mit knappen 90 wegen der LKW.
Links kommt ein PKW mit weit mehr als der 80km/h durch die Baustelle geflogen.

Das ist nur ein Beispiel von vielen.

Rechts überholen, dabei den Standstreifen mitbenutzen und einiges mehr sind mittlerweile ein trauriger "Standard" geworden, gerade hier im Ruhrgebiet ist das besonders schlimm.

Und ja, es sind immer ganz bestimmte Alters- und Bevölkerungsgruppen, worauf ich hier nicht näher eingehen will.
Ganz deiner Meinung.
Und wer mitm Dodge bis hin zum Fahrverbot drüber fährt, der sollte sich eh überlegen ob es das richtige Fahrzeug für einen ist
;)
 
Das hat aber der lasernde Polizist auch verstanden und ich musste statt - keine Ahnung was das damals kostete - nur ein Verwarngeld zahlen,
Wusste gar nicht, dass ein Polizist einen Ermessensspielraum bei der Höhe von Buß- oder Verwarnungsgeldern hat.
sinnloses rumfahren wird jetzt auch mit 100€ bestraft.
Das war doch aber schon seit Jahren so. Oder meinst Du auf 100 Euro erhöht?
 
Ja, ich meine die 100€. War vorher günstiger.

Und ja, die können sehr wohl entscheiden ob sie dich verwarnen oder eine Anzeige schreiben. Er war auch so freundlich mit mir noch mal die 300m bis zum Schild zu laufen um es mir zu zeigen. Wenn man in diesem Moment freundlich bleibt, kann man auch mal Glück haben. Ich hatte aber auch schon Beamte vor mir, wo jedes freundlich sein kein Erfolg gebracht hätte.
 
Ich stelle auf dem morgendlichen und dem nachmittäglichen Arbeitsweg fest, das offenbar bei den wenigsten die aktuellen Regelungen angekommen sind.

Im Gegenteil...
?(
 
Ich stelle auf dem morgendlichen und dem nachmittäglichen Arbeitsweg fest, das offenbar bei den wenigsten die aktuellen Regelungen angekommen sind.

Im Gegenteil...
?(
Dem kann ich auch zustimmen.Heute Morgen hatte mich so ein Transporter ala DPD überholt: Auf 50kmh reduziert zwecks Baustelle und doppelter Mittelstreifen. Ich war ca.
:?:
drüber ,aber er kam mit geschätzten 80-100 vorbeigeschossen .Hallo
8|
gehts noch...
 
Ja, ich meine die 100€. War vorher günstiger.

Und ja, die können sehr wohl entscheiden ob sie dich verwarnen oder eine Anzeige schreiben. Er war auch so freundlich mit mir noch mal die 300m bis zum Schild zu laufen um es mir zu zeigen. Wenn man in diesem Moment freundlich bleibt, kann man auch mal Glück haben. Ich hatte aber auch schon Beamte vor mir, wo jedes freundlich sein kein Erfolg gebracht hätte.
Bis 35€ Bußgeld (geringwertiger OWI-Bereich) kann ein Polizeibeamter entscheiden, ob er es anzeigt, direkt vor Ort einzieht (natürlich gg. Quittung) oder es bei einer mündlichen Verwarnung belässt. Alles über 35€ muss angezeigt werden. Das war aber Stand von der alten Regelung. Durch die Neuerungen im Bußgeldkatalog könnte sich das auch etwas verschoben haben. Aber da gibt es m.E. noch keine Infos bzgl. des Ermessens für Polizeibeamte.
 
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Dass mit den 35 € ist so nicht richtig. Denn die Betragsgrenze ist nicht Ausgangspunkt für die Frage nach der Verwarnung oder Anzeige, sondern nur Rechtsfolge, wenn der Beamte sich für eine Verwarnung entscheiden. D.h.: Sollte bei einer geringfügigen Owi der Beamte entscheiden, nur eine Verwarnung auszusprechen (statt eine Owi-Anzeige zu schreiben), dann beträgt/betrug die Höhe des Verwarnungsgeldes max. 35 €.

Zudem ist die 35 € Grenze schon seit Jahren nicht mehr aktuell. Bei Ordnungswidrigkeiten geringerer Relevanz besteht für die Polizei (wie für die allgemeinen Ordnungsbehörden) die Möglichkeit der Verwarnung mit (§ 57 II i.V.m. § 56 I S. 1 OWiG) oder ohne (§ 57 II i.V.m. 56 I S. 2 OWiG) Verwarnungsgeld. Die Höhe des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten beträgt nach § 56 I S. 1 OWiG mindestens 5 €, höchstens 55 €. Daran hat die StVO-Novelle nichts geändert, siehe BGBl I 2020, S. 814 ff. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geringer Bedeutung kann also die Behörde nach wie vor entschedien, ob sie verwarnt oder eine Owi-Anzeige schreibt.

Bleibt schließlich die Frage, wann eine Owi geringer Bedeutung vorliegt: Das hängt nicht nur von der Verstoßart ab, sondern auch von den Einzelfallumständen. So kann bei einem sog. Augenblicksversagen, wenn die Schuld des Betroffenen gering ist, auch dann eine Verwarnung ausgesprochen werden, wenn an sich eine Owi-Anzeige vorgesehen ist. IdR ist aber eine Owi keinesfalls mehr geringfügig, wenn der Bußgeldkatalog Punkte und/oder Fahrverbote vorsieht.
 
Moin,
die haben am Donnerstag in (Steffi-)Brühl einen mobilen Blitzer aufgebaut. So ein klener Anhänger, aber nicht einer von diesen getarnten. Durch Brühl war immer 50 km/h, seit ein paar Monaten ist da 30. Die Schilder wurden irgendwie verteilt.... Wenn ich es richtig weiss, muss die Beschränkung nach einer Kreuzung wiederholt werden, dass passt da öfter nicht. Wenn man aus alter Gewohnheit (täglicher Arbeitsweg) etwas über 50 fährt und es einen erwischt, ist der Lappen für einen Monat weg ...
Dazu kommt noch, dass der Tempomat erst ab 40 funktioniert und mein RAM schwer bei 30 zu halten ist, man muss wirklich auf den Tacho achten.
Motorradfahren ist dem ganzen auch nicht zuträglich. Da kann es schon mal passieren, dass man ein höheres Tempo drauf hat. Bei xx km/h kommt einfach kein Spass auf ...
8o
, da braucht es mehr um Spass zu haben. Dazu kommt nocht, dass inzwischen viele Blitzer von beiden Seiten blitzen, ein lässiges Grüssen in den Blitzer kann man sich sparen ...
:evil:
 
Das mit dem Tempo wiederholen hatte ich auch mal so gelernt. Da gabs hier schon mal eine Diskussion drüber. Das stimmt so allerdings tatsächlich nicht (mehr?). Auf einer Hauptstraße muss das Tempo nicht neu da stehen. Nur wenn es sich ändert, muss es aufgehoben oder angepasst werden. Allerdings steht das z.B. 30er Schild dann an (hinter) vielen Kreuzungen noch mal neu. Falls du wirklich als Ortsfremder, und das heißt quasi wirklich zum ersten mal dort, in so eine "Falle" tappst, musst du das auch beweisen können. Also das du aus der Nebenstraße kamst und das auch zum ersten mal.
Ich bin auch der Meinung das ich das früher anders beigebracht bekommen habe. Aber in den Regeln stehts tatsächlich so eindeutig drin. Mit meinem ist es noch schwieriger die passende Geschwindigkeit zu halten. Aber bei meinem funktioniert der Tempomat glücklicherweise selbst bei Schrittempo. Beim Excursion ging der auch erst ab 60 an. Das war noch nerviger, weil ich eine Strecke hatte wo man bestimmt 2km über Land nur 60 fahren dürfte und die da sehr gern gelasert haben. Und bei 60 machte der Wagen immer so komische Dinge das er dann immer beschleunigte, langsamer wurde, beschleunigte langsamer wurde. Zwar nur immer so um die 2-4km/h, aber so in Herzschlagabständen. Also echt nervig. So richtig ging der erst ab 65. Und da haben die dich schon angehalten. Da bist also wirklich starr hinterm Lenkrad mit einem Auge auf dem Tacho (der ja auch nur Meilen anzeigte und die km/h nur sehr grob) und das andere nach dem Laser ausschauend haltend.
Jetzt mach ich den bei 50 rein und das sind tatsächlich echte 50.
 
Dass mit den 35 € ist so nicht richtig. Denn die Betragsgrenze ist nicht Ausgangspunkt für die Frage nach der Verwarnung oder Anzeige, sondern nur Rechtsfolge, wenn der Beamte sich für eine Verwarnung entscheiden. D.h.: Sollte bei einer geringfügigen Owi der Beamte entscheiden, nur eine Verwarnung auszusprechen (statt eine Owi-Anzeige zu schreiben), dann beträgt/betrug die Höhe des Verwarnungsgeldes max. 35 €.

Zudem ist die 35 € Grenze schon seit Jahren nicht mehr aktuell. Bei Ordnungswidrigkeiten geringerer Relevanz besteht für die Polizei (wie für die allgemeinen Ordnungsbehörden) die Möglichkeit der Verwarnung mit (§ 57 II i.V.m. § 56 I S. 1 OWiG) oder ohne (§ 57 II i.V.m. 56 I S. 2 OWiG) Verwarnungsgeld. Die Höhe des Verwarnungsgeldes für Ordnungswidrigkeiten beträgt nach § 56 I S. 1 OWiG mindestens 5 €, höchstens 55 €. Daran hat die StVO-Novelle nichts geändert, siehe BGBl I 2020, S. 814 ff. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten geringer Bedeutung kann also die Behörde nach wie vor entschedien, ob sie verwarnt oder eine Owi-Anzeige schreibt.

Bleibt schließlich die Frage, wann eine Owi geringer Bedeutung vorliegt: Das hängt nicht nur von der Verstoßart ab, sondern auch von den Einzelfallumständen. So kann bei einem sog. Augenblicksversagen, wenn die Schuld des Betroffenen gering ist, auch dann eine Verwarnung ausgesprochen werden, wenn an sich eine Owi-Anzeige vorgesehen ist. IdR ist aber eine Owi keinesfalls mehr geringfügig, wenn der Bußgeldkatalog Punkte und/oder Fahrverbote vorsieht.
Danke für die aktuelle SAchlage. Hat sehr geholfen!
 
Das kannst dem Beamten jetzt immer vorlegen, wenn er Geld sehen will
:D
 
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