Problem Reifen u. PKW Eintragung

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Hi,

ok danke euch für die Aufklärung. Also bin nun von der Zulassungsstelle zurück und der Dicke ist nun als LKW zugelassen.
Werd mich da mal schlau machen, wie da dann die genauen Regelungen sind und wie das in den Ferien und so ist.
Darf ich aber denn auch ohne Hänger nicht am WE auf der Autobahn fahren oder nur nicht mit Hänger?
Ohje die deutsche Bürokratie mal wieder Verbote für Verbote und Regeln über Regeln. Da Blick doch echt keiner mehr durch
:evil:


Dachte immer es ist problematischer den RAM als LKW zuzulassen, anstatt als PKW oder gilt das nur bei der Steuer?
Grad wegen 5 Sitzplätze, Ladefläche >51% usw. ... nunja die Zeit wirds zeigen.
 
Natürlich darfst Du am WE mit dem RAM auf Autobahnen faren, da unter 7,5 to ZG!
Nur darfst Du keinen Anhänger ziehen, am WE!
 
Natürlich darfst Du am WE mit dem RAM auf Autobahnen faren, da unter 7,5 to ZG!
Nur darfst Du keinen Anhänger ziehen, am WE!

Es sei denn, Du hast eine Eintragung einer Wohnkabine. Dann ist das Auto, bei aufgesetzter Kabine, kein LKW mehr, sondern Wohnmobil und fällt damit nicht mehr in das Sonntags/ Ferienfahrverbot.
Es lebe die deutsche Bürokratie.

Das gibt es im übrigen nicht erst seit vergangenem Jahr.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dachte immer es ist problematischer den RAM als LKW zuzulassen, anstatt als PKW oder gilt das nur bei der Steuer?
Grad wegen 5 Sitzplätze, Ladefläche >51% usw. ... nunja die Zeit wirds zeigen.

Der Ram ist von Hause aus nun mal ein LKW.
Was das FA dann mit der Steuer macht steht auf einen anderen Blatt.
 
Naja ich denke wer sich für so ein Fahrzeug entscheidet, muß sich auch für die Hürden und Konflikte entscheiden. Ich bereuhe es auf jeden fall nicht.
Es ist ein Traum der in Erfüllung gegangen ist. :mrgreen:

So nun werd ich mich mal um ein paar Bilder kümmern, damit Ihr mal seht wovon ich die ganze Zeit schreib.
 
Stimmt nur zum Teil!!!
Seit letztem Jahr darf man auch samstags nicht fahren!!! Und zwar vom 01. Juli bis 31. August dürfen unter Rücksichtnahme auf den Ferienverkehr auf bestimmten Autobahnen, weitestgehend alle wichtigen Tangenten, LKW über 7,49t sowie Anhänger hinter LKW (RAM) samstags zwischen 7.00 - 20.00 Uhr diese Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht befahren!!!
Dabei ist es absolut sch... egal, ob man zu privaten Zwecken unterwegs ist oder nicht!!! Ob es ein Boots-, Wohn- oder aber Materialanhänger ist interessiert ebenfalls niemanden!!!!
Ich bin aus diesem Grund am Samstag auf der A8 von der Autobahn geflogen und durfte nach einer ermäßigten Zahlung (Sehr nette Kollegen!!!) von 25,00 € meine letzten 50km zum Chiemsee auf der Landstraße weiterfahren!!!
:evil:

Ah, man darf also somit in der Urlaubszeit wegen anderen Urlaubern auf der Bahn nicht auf der Bahn in den Urlaub fahren, das macht ja richtig Sinn... :shock:
 
Stimmt nur zum Teil!!!
Seit letztem Jahr darf man auch samstags nicht fahren!!! Und zwar vom 01. Juli bis 31. August dürfen unter Rücksichtnahme auf den Ferienverkehr auf bestimmten Autobahnen, weitestgehend alle wichtigen Tangenten, LKW über 7,49t sowie Anhänger hinter LKW (RAM) samstags zwischen 7.00 - 20.00 Uhr diese Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht befahren!!!
Dabei ist es absolut sch... egal, ob man zu privaten Zwecken unterwegs ist oder nicht!!! Ob es ein Boots-, Wohn- oder aber Materialanhänger ist interessiert ebenfalls niemanden!!!!
Ich bin aus diesem Grund am Samstag auf der A8 von der Autobahn geflogen und durfte nach einer ermäßigten Zahlung (Sehr nette Kollegen!!!) von 25,00 € meine letzten 50km zum Chiemsee auf der Landstraße weiterfahren!!!
:evil:


Du solltest dich erstmal richtig schlau machen , bevor du hier auch noch mit Ausrufezeichen um dich schmeisst. Das erweiterte Fahrverbot (Ferienfahrverbot auf bestimmten Strecken zusätzlich Samstags) , gibt es schon lange. Die Ausnahmeregelungen für Anhänger zu Freizeitzwecken hinter Lkw, ebenfalls. Das Dokument findest du sogar hier im Forum. Das hat man halt immer dabei....
:)
 
Mich wollte die Rennleitung Sonntags auf der A61 nicht weiterfahren lassen.
War mit dem Ranger (Schnorchel des Grauens) und nem PKW Anhänger unterwegs.
Nach langem hin und her wollte er uns noch ne Strafe wegen Beamtenbeleidigung aufbrummen.
Zu guter letzt hat sich Tini (T-bonus) mit ihm gesprochen, darauf hin hat er den Strafzettel zerrissen und uns weiterfahren lassen. Der Cop meinte für z.B. Motorsport zwecke gibt es eine Ausnahmeregel.Da wir zufällig
auf dem Weg zu einem Slalom rennen waren.....

Oli, wo ist der wisch zum runterladen?
 
Du solltest dich erstmal richtig schlau machen , bevor du hier auch noch mit Ausrufezeichen um dich schmeisst. Das erweiterte Fahrverbot (Ferienfahrverbot auf bestimmten Strecken zusätzlich Samstags) , gibt es schon lange. Die Ausnahmeregelungen für Anhänger zu Freizeitzwecken hinter Lkw, ebenfalls. Das Dokument findest du sogar hier im Forum. Das hat man halt immer dabei....
:)

Das Ferienfahrverbot gibt es schon länger, da hast Du Recht. Aber die erweiterte Form in der es jetzt besteht wurde erst letztes Jahr im Juni vom Meister Ramsauer festgelegt. Wie Du siehst hab ich jetzt nur nen kleinen Punkt gesetzt. :mrgreen:
 
Mich wollte die Rennleitung Sonntags auf der A61 nicht weiterfahren lassen.
War mit dem Ranger (Schnorchel des Grauens) und nem PKW Anhänger unterwegs.
Nach langem hin und her wollte er uns noch ne Strafe wegen Beamtenbeleidigung aufbrummen.
Zu guter letzt hat sich Tini (T-bonus) mit ihm gesprochen, darauf hin hat er den Strafzettel zerrissen und uns weiterfahren lassen. Der Cop meinte für z.B. Motorsport zwecke gibt es eine Ausnahmeregel.Da wir zufällig
auf dem Weg zu einem Slalom rennen waren.....

Oli, wo ist der wisch zum runterladen?

oder



Gruss Bernd
 

Anhänge

  • Sonntag.pdf
    79,9 KB
  • Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot BaWü.pdf
    7,1 KB
Nachfolgende Tabelle listet auf, welche Bundesländer generelle kostenlose Ausnahmen
aufgrund der Zustimmung der Verkehrministerkonferenz vom 09./10. Oktober 2007 zu
der Verwaltungsvereinbarung der Bundesländer (TOP 7.1) für Lkw mit Anhänger
machen und welche Bundesländer an der bisherigen Genehmigungspraxis festhalten:
Bundesland Umsetzung der Ländervereinbarung zum
Sonntagsfahrverbot für Lkw mit Anhänger per Erlass
oder Anweisung?
Baden-
Württemberg
Ja, Aktenzeichen 74-3851.5-04/240
Bayern Ja, Anwendungshinweise des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der
Straßenverkehrs-Ordnung (Stand: 10.06.2008)
Berlin Ja, interne Anweisung
Bremen Ja, Erlass StVO 1/2008
Brandenburg Ja, interne Anweisung
Hamburg Nein
Hessen Nein
Mecklenburg-
Vorpommern
Ja, Geschäftszeichen: VIII 510 – 621-24-5-4-8
Niedersachsen Ja, Az.: 43-30055/0002
Nordrhein-
Westfalen
Ja, Aktenzeichen: III B 2-22-30/3.0
Rheinland-Pfalz Nein
Saarland Ja, interne Anweisung
Sachsen Nein
Sachsen-Anhalt Nein
Schleswig-Holstein Ja, Geschäftszeichen: VII 423 – 621.122.5; 621.154.20;
621.154.21-3
Thüringen Nein

Deutschland einig Vaterland oder kocht jeder Kleinstaat immer noch sein eigenes Süppchen?

Wie sieht es denn nach fast 4 Jahren aus?
 
.............

Deutschland einig Vaterland oder kocht jeder Kleinstaat immer noch sein eigenes Süppchen?

Wie sieht es denn nach fast 4 Jahren aus?

Ist für mich ein absolutes Unding
:!:


Diese Herren sollte man mit ihrer eigenen Blödheit schlagen :redhotevil:

Irgendwo steht schliesslich:
Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden,



Gruss Bernd
 
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