Lohnt sich ein Diesel?

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Nein... ein Diesel-RAM lohnt nicht, da für deutsche Verhältnisse der Hemi genug Kraft hat, außer viel schwer (3-3,5t)ziehen! Hab ich ja in dem anderen Thread schon geschrieben. :twisted:

Mich würde mal interessieren, sind alle Diesel RAM über 3,5t zul. Gesamtgew. schwer? Dann dürften ja alle nur 80 fahren... :shock: Die die leichter sind was haben die für ein Eigengewicht?

Zur Steuer, über 3,5 t bekommt ihr problemlos LKW, drunter ist es wenn er 5 Sitzig ist reines Glück einen unfähigen Finananzbeamten zu haben... denn 5 sitzig = nix LKW Steuer, zumindest in Stuttgart... = viel teuer :mrgreen:
 
Mich würde mal interessieren, sind alle Diesel RAM über 3,5t zul. Gesamtgew. schwer?
* Nein, der normale 2500, 4x4 wiegt leer 3200 kg.

Zur Steuer, über 3,5 t bekommt ihr problemlos LKW, drunter ist es wenn er 5 Sitzig ist reines Glück einen unfähigen Finananzbeamten zu haben... denn 5 sitzig = nix LKW Steuer, zumindest in Stuttgart... = viel teuer :mrgreen:
* Das FA unterscheidet nicht nach, kleiner/größer 3,5 to !!!
 

Hä ? das kann doch nicht sein. Man kann doch für eine Karre über 3,5 t keine PKW Steuer verlangen?! :shock: Und wenn der 2500er leer 3200 kg wiegt und unter 3,5 t zul. Gsmtgew. hat, dann hätte er nur 300 kg Zuladung :shock: :shock:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hä ? das kann doch nicht sein. Man kann doch für eine Karre über 3,5 t keine PKW Steuer verlangen?!

Der Fachmann/ ThorstenD hat mir gesagt, dass die als allererstes, unabhängig vom Gewicht, auf die Sitzplätze schauen...
;)
 
Heisst das jetzt, dass ein LKW (und ein Fahrzeug über 3,5 T ist ein LKW) PKW - Steuer zahlen muss? Das mit den Sitzen kenne ich auch, aber ich dachte das gilt bis 3,5 T nicht drüber?! Das wäre ja eine bodenlose Frechheit, wenn ich für ein Fahrzeug für welches ich alle LKW-Einschränkungen habe PKW-Steuer bezahlen müßte!

Bis 3,5 T ist es was anderes, denn da kann ich das Fahrzeug ja als PKW nutzen, z.B. mit 170 über die Autobahn rasen.... ich kenn mich für fahrzeuge über 3,5 t nicht aus, aber das kann ich mir nicht vorstellen!
:evil:
 
Man sollte sich bei der deutschen Rechtsprechung über garnix wundern, geschweige denn logische Ansätze zu suchen.
 
Naja ich weiss nicht... bei allen Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen, muss ich sagen konnte ich der Rechtssprechung immer folgen. Die meisten von uns nutzen doch unsere Kisten als PKW und nicht als LKW, daher ist für mich schon immer nachvollziehbar, dass sie entsprechend versteuert werden! Natürlich habe ich früher den Steuervorteil auch mitgenommen, aber auch immer zugegeben, dass ich es ungerecht finde!

Auch die jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzungen, welche sich auf einen EU-Pasus bezogen habe ich skeptisch angeschaut, es mag sogar sein, dass es lt. EU-Recht unrecht ist was entschieden wurde, dennoch ist es für mich "gerecht" betrachtet nachvollziehbar.

Aber einen LKW, der als LKW bewegt werden muss, als PKW zu versteuern, das ist was anderes und kann ich mir nicht vorstellen und ist für micht rechtlich nicht darstellbar?!
:evil:
 
Dann würde ja im Streitfall jeder sein Cummins- Ram auf über 3,5 to auflasten (was ja technisch kein Problem ist) und sogar nur 190 € Steuer zahlen.
Dass ich dann nur 80 fahren dürfte, weiß ja nur ich.
;)

Aber wie gesagt, so einfach machen die es einem nicht...
:evil:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das sehe ich anders Oli, wenn du deinen auf über 3,5 T auflastest und nur 80 fahren darfst, dann bist du deinen Führerschein los, wenn du mal mit 120 erwischt wirst und einer schaut in deine Papiere (Videoverfolgung). Und das ist ja kein Argument ob etwas einfach ist oder nicht...


Und ihr habt auch nicht recht, KFZ über 3,5 t werden nach Tonnen versteuert, habe ich gerade gelesen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das sehe ich anders Oli, wenn du deinen auf über 3,5 T auflastest und nur 80 fahren darfst, dann bist du deinen Führerschein los, wenn du mal mit 120 erwischt wirst und einer schaut in deine Papiere (Videoverfolgung). Und das ist ja kein Argument ob etwas einfach ist oder nicht...

Das ist eigentlich genau das Argument, in unserem Lande ist vieles einfach, jedem einleuchtend und absolut sinnvoll......,
und trotzdem (oder grade deswegen) darf man es nicht!
In einem anderen Punkt muß ich Dir auch widersprechen, bzw. ist meine Erfahrung ganz anders als Deine: Der deutschen
Rechtsprechung kann ich oft überhaupt nicht folgen.
Allerdings geraten wir jetzt leider etwas off topic, aber über das Thema könnte man sich auch die Finger wund schreiben.
 
Oli, Du hast schon recht, aber mich hat noch nie einer angehalten, geschweige denn mit Video verfolgt, bin
ja der Cruiser...und nicht der Drängler. :mrgreen:
Aber wie gesagt, ich würde in den 80 km/h Apfel beißen, wenn ich 1000 Euronen im Jahr sparen könnte...
(Aber ich bin ja nicht betroffen)
;)
 
KFZ über 3,5t werden als LKW versteuert!

KFZ-Steuer Lkw & Nutzfahrzeuge - Lkw-Steuer über 3,5 t

vgl.
https://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_lkw.html

Alle Steuerrechner ermitteln außerdem für Fahrzeuge über 3,5T ein Gewichtsbesteuerung....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann würde ja im Streitfall jeder sein Cummins- Ram auf über 3,5 to auflasten (was ja technisch kein Problem ist) und sogar nur 190 € Steuer zahlen.
Dass ich dann nur 80 fahren dürfte, weiß ja nur ich.
;)

Aber wie gesagt, so einfach machen die es einem nicht...
:evil:


ne Auflastung über 3,5T = je nach Region + 1000 € Versicherung.

80 km/h: bei ner Kontrolle z.B.: max. 120 km/h haste nicht nur ggf. die Überschreitung an der Backe, sondern noch 40 km/h zusätzlich.
 
Ich gebe reumütig zu ich habe unrecht.... :oops:

Zitat:
Wie begründete das Gericht die Einordnung?

Die Richter fanden keine Argumente, die gegen eine Einstufung als Pkw sprachen. Denn das Fahrzeug verfügt u.a. über fünf vollwertig ausgestattete Sitzplätze, die über vier Türen zu erreichen sind. Alle Sitzplätze sind mit Sicherheitsgurten versehen, das Fahrzeug ist rundherum verglast, einschließlich des rückwärtigen, der offenen Ladefläche zugewandten Fensters. Bei einer Nutzlast von 1.170 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.490 kg beträgt die Zuladungsmöglichkeit nur 26,06% des zulässigen Gesamtgewichts. Auch die Größe der Ladefläche und die mögliche Höchstgeschwindigkeit (145 km/h) standen nach Auffassung der Richter der Einordnung als PKW nicht entgegen.


Mir ist allerdings schleierhaft was einer mit der möglichen Höchstgeschwindigkeit anfängt...

Okay das ist für mich echt ein Hammer. Aber damit rentiert sich ja ein Diesel noch weniger....
 
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