LKW-Zulassung wird aberkannt!!!!

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stimmt nicht, aber die einfachste lösung ist, rücksitzbank raus, zum tüv, 3 sitzplätze austragen lassen und dann lkw mit 3 sitzplätzen. hab ich auch so. ob die sitzbank dann wieder eingebaut wird,
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muss jeder für sich selber entscheiden :mrgreen:

Wenn 3 Sitzplätze samt Gurten augebaut weren, dann müssen bei unserem Tüv die Schrauben in den löchern festgeschweisst werden. Das soll den Wiedereinbau verhindern.
Wollte ich mit meinem Ford Transit 9 Stzerso machen und habs dann sein lassen.
 
Was das Mitlesen angeht könnt ich hier jetzt einen vom Stapel lassen, werd ich aber nicht tun. Nur soviel: Ist schon ein seltsames Gefühl wenn man mit einem Sachbearbeiter eines FA telefoniert und während des Gespräches zu hören bekommt "...ja, ich weiß, die Diskussionen im ...-forum und ...forum sind mir bekannt..."!

Das ist genau was ich immer wieder sage/schreibe, nur koennen ein paar Wichtigschreiber meist die Finger nicht von den Tasten lassen :roll:

Ansonsten ....... mir haben sie gerade die Steuern fuer den 2003er gesenkt :mrgreen:

Wenn 3 Sitzplätze samt Gurten augebaut weren, dann müssen bei unserem Tüv die Schrauben in den löchern festgeschweisst werden. Das soll den Wiedereinbau verhindern.
Wollte ich mit meinem Ford Transit 9 Stzerso machen und habs dann sein lassen.

Man kann die Loecher auch unsichtbar machen, geht ohne schweissen!
Wenn hinten alle so hergerichtet das da keine Personen mehr sitzen koennen (Hundebox, Werkzeugfaecher), dann duerfen die Tueren bleiben was sie sind!
 
hallo !
bin neu hier hab ein ram van b 2500 bj.2001, fensterbus 8 sitzer
hat noch keinen Deutschen Brief.
Wo bekomme ich die Datenblätter her?
Kann mir jemand sagen wie das mit der lkw zulassung gehandhabt würd.
Genügt es die 2. bank rauszureissen die ladefläche bis zur 1. bank ist länger als der weg zum gaspedal.
die Rückleuchten hab ich schon umgeklemmt und je einen nebel,rückwährzstrahler angebracht.
Bin für jeden rat dankbar
mfg
 
Hi,
erstmal zur Lkw-Zulassung, die wird bestimmt nicht aberkannt. Es sind eben nur 2 verschiedene Dinge Verkehrsrecht und Steuerrecht.
Hatte bei den Damen und Herren bei der Anmeldung das gleiche Problem.
Nebenbei bei der Umschlüsselung beim FA vom LKW zum PKW kommt aus Schadstoffklasse3 komischerweise Schadstoffklasse1 zustande. Ziehen die dort aus Tabellen.
Die wollten von mir doch glatt um die 900€ haben
:evil:

Hab sofort Einspruch eingelegt (mit vorfahren)
Resultat: Gewichtsbesteuert 172€ :lol:
Zugegeben nach dem Einspruch waren die dort sehr entgegenkommend denn ich wollte schon 2 Sitze beim Tüv austragen lassen, nämlich die beiden mit dem Beckengurt vorn und hinten. Darauf hätte ich verzichten können.
Beim Tüv war ich damals schon fragen, und die Auskunft lautete: kein Problem muß eben nur die Gurte unbrauchbar machen.
Eine Radikalkur (Sitzbank rausreissen) wäre mir nicht in den Sinn gekommen. Beim Gerichturteil von Proallrad e.V
gibt es eine sogenannte Gewichtsformel:b) P - (M + N × 68) > N × 68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Es kann natürlich sein das die vom FA sich darauf versteifen, denn alle anderen Anforderungen werden ja eingehalten.
Mit 3 + 1 Fahrersitz haben die dann nichts mehr gegenzuhalten, würde dann sogar vor Gericht mit den Brüdern ziehen.
 
Beim Gerichturteil von Proallrad e.V
gibt es eine sogenannte Gewichtsformel:b) P - (M + N × 68) > N × 68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Es kann natürlich sein das die vom FA sich darauf versteifen, denn alle anderen Anforderungen werden ja eingehalten.
Mit 3 + 1 Fahrersitz haben die dann nichts mehr gegenzuhalten, würde dann sogar vor Gericht mit den Brüdern ziehen.

STOPP!!! Du wirfst hier was völlig durcheinander! Die Gewichtsformel lässt sich ausschliesslich auf Fahrzeuge der Klasse M1 Aufbauart AF anwenden! Dein Dodge Ram Pickup ist ein Klasse N Fahrzeug! Wenn Du mit solchen Argumenten vor Gericht ziehst richtet das mehr Schaden an als das es nützt. Das Thema ist nunmal leider nicht so einfach, sonst wären wir (Proallrad) da schon lange mit durch.
 
Das Thema ist nunmal leider nicht so einfach, sonst wären wir (Proallrad) da schon lange mit durch

hab außer Verfahren kurzfristig ruhend gestellt oder kurzfristig verschoben nichts gelesen--- wird wohl an den Deutschen Gerichten liegen, oder ??
Ob M1 oder N, laut Steueramt gelten die Fahrzeuge dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
Wodurch sich die Gewichtsformel einigermaßen plausibel darstellt.
Bleibe dabei
würde dann sogar vor Gericht mit den Brüdern ziehen
 
hab außer Verfahren kurzfristig ruhend gestellt oder kurzfristig verschoben nichts gelesen--- wird wohl an den Deutschen Gerichten liegen, oder ??
Ob M1 oder N, laut Steueramt gelten die Fahrzeuge dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind.
Wodurch sich die Gewichtsformel einigermaßen plausibel darstellt.
Bleibe dabei

Ob sich irgendwas deiner Meinung nach plausibel darstellt oder nicht ist ja nicht maßgeblich, Fakt ist das die Formel auf Klasse N Fahrzeuge nicht angewendet werden kann. Gottlob werden aber solche Fälle derzeit seitens der Gerichte eh "aufs Abstellgleis gestellt". Es muss ja nicht sein das noch eine so schlecht vorbereitete Klage wie die Hamburger unnötigerweise die Arbeit erschwert.
 
Recht hat der Thorsten, lieber alle an einem Strang als jeder in eine andere Richtung und dann stehen wir wieder als die Dummen da weil irgendein schlecht gelaunter Richter uns den Kahn sinken läßt. Ich war jedenfalls froh schnell und freundlich beraten worden zu sein bei Proallrad. Finde jeder der so ein Dickschiff fährt wie wir sollte ne kleine Spende tätigen um den Jungs den Rücken zu stärken damit wir auch weiter unseren Traum auf der Straße bewegen können.
 
Hi Jungs
Habe mich jetzt mal so richtig schlau gemacht. Das Finanzamt hat bei uns ( LKW unter 3,5t) freie hand was die einstufung angeht.
Es liegt einzig und alleine in der Einschätzung des Sachbearbeiters ob das Fahrzeug der Personenbeförderung dient oder nicht.
Da gibt es keine juristische Handhabe, auser man hat glück und das Finanzamt scheut einen Rechtsstreit, was ich aber nicht glaube.
Da hat man das Gefühl man lebt in einer Bananenrepublik. Vieleicht spekulieren die auf ein Backschisch :lol:
Ansonsten sind wir da wohl machtlos, leider.
Jürgen
 
hallo ,

ich habs ja schon beim alten fred geschrieben...

anmeldung meines Ram´s im dezember 2007

KFZ stelle = LKW

FA = Steuerbescheid PKW €3 waren so um die 380€
Beim zuständigem Amt freundlich angerufen nach vorfahrt und Probeanschauen eines Dodge Rams neuer Steuerbescheid LKW.

ich komm mit meinem Gespann sowieso nicht mehr als PWK durch

Fahrzeug + 3Tonnen Tandemanhänger entspricht mehr als 3,5 T gesamtgewicht

eine Gespannabnahme auf 100 Km/H wurde sogar vom Tüv abgelehnt wegen des Gewichtes

Ich möchte nicht auf irgendwelchen Beamten rumreiten die versuchen auch nur Ihren Job zu machen und wenn Ihnen da eine genaue definition fehlt liegt es nun mal im Auge des betrachters.
Ich glaube bei den meisten kommt es schon auf die Art des Auftretens an .. Freundlich und direkt , sachlich war meine Erscheinung beim FA und das selbe hab ich auch wieder erhalten.

Nach 3 Wochen neuer Steuerbescheid nach Gewicht


Ich wurde auch schon Sonntags vor 22 Uhr kontrolliert im gespann ....

Nach einer etwas delikateren Disskusion (ja ich mag keine Schema - F fragen der Beamten) habe ich Ihm erklärt warum ich hier fahre und wohin ....
Der Nette Beamte (so um die 50) gab mir dann die folgende auskunft.

Irgenwie müssen Sie ja nach Hause kommen und da sie ja mehr oder weniger Schausteller sind dürfen Sie ja auch Fahren ... aber bitte nehmen Sie das Schwert vom Amaturenbrett und legen Sie es in den Fussraum zu den anderen .... Waffenscheinpflichtigen Utensilien .... ähm was genau machen Sie .. ziehen Sie in einen Krieg ?
 

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aber bitte nehmen Sie das Schwert vom Amaturenbrett und legen Sie es in den Fussraum zu den anderen .... Waffenscheinpflichtigen Utensilien .... ähm was genau machen Sie .. ziehen Sie in einen Krieg ?




...den Bildern nach Highlandgames bei Halle an der Saale oder
:?:
:mrgreen:
 
Hört auf hier rum zu diskutieren............. schaut was ThorstenD schreibt, denn das ist fakt und ich glaube keiner hier im Forum hat so viel Ahnung wie er, wenn's um dieses Thema geht
:!:

Ich habs auch schon hinter mir und hoffe auf Dezember, daß ich meine 1500.-€ Nachzahlung wieder bekomme
:evil:
:evil:

Tretet in PROALLRAD ein
:!:
 
Hört auf hier rum zu diskutieren.na ja, ich denke doch, die gedanken dürfen trotzdem frei sein????............ schaut was ThorstenD schreibt, denn das ist fakt und ich glaube keiner hier im Forum hat so viel Ahnung wie er, wenn's um dieses Thema geht
:!:
das mag sein, aber deswegen darf man doch trotzdem seine meinung haben????
Ich habs auch schon hinter mir und hoffe auf Dezember, daß ich meine 1500.-€ Nachzahlung wieder bekomme
:evil:
:evil:

Tretet in PROALLRAD ein
:!:

ich hätte auch gerne einen diesel gehabt, alleine schon wegen des geilen drehmomentverlaufes. hab mich dann aber bewusst für benziner mit lpg entschieden, weil für mich eh feststand, dass ich als privatperson mit wohnwagen auch mal am wochenende fahren will, und deswegen sowieso eine pkw-zulassung anstrebte. und ein diesel mit pkw-zulassung wär mir steuerlich dann auch zu heftig gewesen. das ist doch auch ein legitimer weg, oder?
 
Liebe Leute,

hier Infos zum Thema ....

Aus Spiegel Online - 02.07-2008

KFZ-STEUER

Schwere SUVs sind keine Lkw

Das wird teuer: Besonders schwere Geländewagen werden weiterhin als Pkw besteuert. Das urteilte der Bundesfinanzhof in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der klagenden Besitzer des SUVs muss nun tief in die Tasche greifen.

München - Der Unterhalt für besonders schwere Geländewagen bleibt weiterhin recht teuer. Am Mittwoch teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, das auch Autos mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln seien. Ein Besitzer eines solchen Fahrzeugs hatte dagegen geklagt, dass sein 2,9 Tonnen schweres Ungetüm wie ein Personenkraftwagen besteuert wird. Vor 2005 konnte er es als Lkw anmelden und zahlte wesentlich weniger Kfz-Steuer.

Seit einer Gesetzesänderung 2005 sei für die Besteuerung nicht das Gewicht entscheidend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs. Für den als Lkw angemeldeten SUV musste der Kläger jährlich 172 Euro Steuern zahlen - nun sind es 1578 Euro.
rom/AFP

https://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,563498,00.html

Na, dann schaun ma mal
;)


Gruß
Rudi
 
Liebe Leute,

hier Infos zum Thema ....

Aus Spiegel Online - 02.07-2008

KFZ-STEUER

Schwere SUVs sind keine Lkw

Das wird teuer: Besonders schwere Geländewagen werden weiterhin als Pkw besteuert. Das urteilte der Bundesfinanzhof in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Der klagenden Besitzer des SUVs muss nun tief in die Tasche greifen.

München - Der Unterhalt für besonders schwere Geländewagen bleibt weiterhin recht teuer. Am Mittwoch teilte der Bundesfinanzhof (BFH) mit, das auch Autos mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln seien. Ein Besitzer eines solchen Fahrzeugs hatte dagegen geklagt, dass sein 2,9 Tonnen schweres Ungetüm wie ein Personenkraftwagen besteuert wird. Vor 2005 konnte er es als Lkw anmelden und zahlte wesentlich weniger Kfz-Steuer.

Seit einer Gesetzesänderung 2005 sei für die Besteuerung nicht das Gewicht entscheidend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs. Für den als Lkw angemeldeten SUV musste der Kläger jährlich 172 Euro Steuern zahlen - nun sind es 1578 Euro.
rom/AFP

https://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,563498,00.html

Na, dann schaun ma mal
;)


Gruß
Rudi

Das ja mal was ganz neues...
=> https://www.dodge-forum.eu/viewtopic.php?f=43&t=4831
 
Hallo gemeinde....
Mensch, jetzt habt euch nicht so, und zahlt doch die paar "Mehrkröten" an unser geliebtes FA. ! Ihr habt dann wenigstens nen PKW und könnt dann auch alle für "LKW" gesperrten Grenzübergänge benutzen. Und im übrigen könnt ihr dann mit stolz geschwellter Brust von euch behaupten, ihr habt einen extra Beitrag dazu geleistet, das sich zB. unser Umweltminister Sigi. seine Flugbereitschaft 7500,- pro Stunde kosten lassen kann... Soll der arme Kerl das alleine bezahlen??? Oder wer soll den
A8 4,2 inkl. Fahrer zahlen, der eben mal so nebenher fährt (während der Typ im ICE sitzt)...
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Bin im übrigen auch ein "Betroffener"

Tom
 
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