Hi,
erstmal zur Lkw-Zulassung, die wird bestimmt nicht aberkannt. Es sind eben nur 2 verschiedene Dinge Verkehrsrecht und Steuerrecht.
Hatte bei den Damen und Herren bei der Anmeldung das gleiche Problem.
Nebenbei bei der Umschlüsselung beim FA vom LKW zum PKW kommt aus Schadstoffklasse3 komischerweise Schadstoffklasse1 zustande. Ziehen die dort aus Tabellen.
Die wollten von mir doch glatt um die 900€ haben
Hab sofort Einspruch eingelegt (mit vorfahren)
Resultat: Gewichtsbesteuert 172€ :lol:
Zugegeben nach dem Einspruch waren die dort sehr entgegenkommend denn ich wollte schon 2 Sitze beim Tüv austragen lassen, nämlich die beiden mit dem Beckengurt vorn und hinten. Darauf hätte ich verzichten können.
Beim Tüv war ich damals schon fragen, und die Auskunft lautete: kein Problem muß eben nur die Gurte unbrauchbar machen.
Eine Radikalkur (Sitzbank rausreissen) wäre mir nicht in den Sinn gekommen. Beim Gerichturteil von Proallrad e.V
gibt es eine sogenannte Gewichtsformel:b) P - (M + N × 68) > N × 68
Darin bedeuten:
P = technisch zulässige Gesamtmasse in kg,
M = Masse in fahrbereitem Zustand in kg,
N = Zahl der Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
Es kann natürlich sein das die vom FA sich darauf versteifen, denn alle anderen Anforderungen werden ja eingehalten.
Mit 3 + 1 Fahrersitz haben die dann nichts mehr gegenzuhalten, würde dann sogar vor Gericht mit den Brüdern ziehen.