Du musst eigentlich bei fast jedem meiner BeitrÀge darauf achten, dass er Spuren von Ironie enthalten könnte.Bei meiner Frage nicht im Thread.
Bei dem letzten waren es nicht bloĂ Spuren
Du musst eigentlich bei fast jedem meiner BeitrÀge darauf achten, dass er Spuren von Ironie enthalten könnte.Bei meiner Frage nicht im Thread.
In der wilden Theorie.So einfach gehts.
Meiner hat ein 125er schild bekommen, da er noch auf Gas umgerĂŒstet wird und diese Stelle frei sein mĂŒsste. Mit Eintragung in die Papiere. Kostete einen Obolus. 4 Mann begutachteten das wie das Versammlungs Komitee. Ich glaubte ich sitze im Kindergarten. Ludwigshafen am RheinHallo, ihr mal meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle und dem Sonderkennzeichen.
Ich benötige fĂŒr meinen RAM ein kurzes Kennzeichen da in der US-AnhĂ€ngersteckdose der Gasanschluss verbaut ist. Somit bekomme ich nur Kennzeichen mit einer max. GröĂe von 44cm rein.
Der erste Termin bei der Zulassungsstelle war ernĂŒchternd da mein Landkreis DĂW schon zu lang ist. Ich wollte zwei Buchstaben und eine Zahl.
Da die SondergröĂe nicht im FZS steht brauche ich eine Bescheinigung vom TĂV.
Die Dame bot mir an das ich wenigstens die alten Schilder vom Vorbesitzer ĂŒbernehmen kann. Das habe ich auch erst mal gemacht.
Ich also zum TĂV gefahren und denen den Sachverhalt erklĂ€rt.
âKein Problem machen wirâ
Es wurde ein Bild und Bescheinigt das nur ein Nummernschild mit der max. GröĂe von 44 cm reinpasst.
Mit dem Schreiben bin ich gutglĂ€ubig wieder zur ZLS, die haben mich erstmal ausgelacht was ich hier will. Sie benötigt eine amtliche Ănderung nach §19. Ohne das geht nix.
Ich habe hier versucht zu erklĂ€ren das ich auch ein Buchstabe und eine Zahl nehmen wĂŒrde, das wĂŒrde vom Platz passen. Das könnte ich vergessen die sind eh alle vergeben.
Also bin ich wieder zum TĂV, habe denen alles erklĂ€rt und er meinte das ist total unnötig was die ZSL verlangt.
Der gute Mann rief darauf hin die ânette Dameâ mal an und fragte was denn ihr Problem sei.
Sie erklÀrte ihm in netten Amtsdeutsch das sie eine Einzelabnahme nach §21 in Bezug auf §19/2 verlangte.
Er verstand die Welt nicht mehr und sagte das wÀre die erste ZLS die etwas verlangt.
Also stehe ich jetzt wieder am Anfang.
Ich werde jetzt erstmal die alten Schilder dranlassen bis mir etwas einfÀllt.
Vielleicht mal ĂŒber die Amtsleiter probieren und oben den hebel ansetzenIn der wilden Theorie.
Selbst dann mĂŒssen die nix.
In Marl/Recklinghausen hilft auch das nix.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausfĂŒhrlich.
Hmm, an sich gibt es in NRW eher weniger StreĂ in Sachen KennzeichengröĂe.In der wilden Theorie.
Selbst dann mĂŒssen die nix.
In Marl/Recklinghausen hilft auch das nix.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausfĂŒhrlich.
Nee hat schon seine Richtigkeit.Hmm, an sich gibt es in NRW eher weniger StreĂ in Sachen KennzeichengröĂe.
FrĂŒher waren mal TĂV und Zulassungsstelle im Kreis SU fĂŒr arschgeigige Pingeligkeit berĂŒchtigt, aber das scheint sich gelegt zu haben.
Jedenfalls hat US Auto Sales aus Hemmingen/Landkreis Hannover, die Neuwagen und junge Gebraucht-US Cars importiert haben, die Vollabnahmen in SU machen lassen.
A propos SU - bei genauerem Hinsehen denke ich, daĂ mich die heimische ZS WES ĂŒbern Leisten gezogen hat
FĂŒr den letzten Eintrag, die KennzeichengröĂe und die dazugehörige amtliche Absiegelung muĂte ich 50 Schleifen extra zahlen, mit der BegrĂŒndung, daĂ im vorherigen KFZ-Schein aus H-Stadt der Eintrag auch extra war.
Zwei Zeilen darĂŒber ist die KennzeichengröĂe aber bereits vermerkt, in den aus der Vollabnahme in SU ĂŒbernommenen Daten.
Habt ihr nur die eine Zulassungsstelle im Landkreis? Eine andere nimmt es evtl nicht so genau.Ja das habe ich jetzt auch gemerkt.
Auch der PrĂŒfer sagte das die ZLS das Sagen hat.
Die sprechen sich ab - wenn man bei der einen kein GlĂŒck hat, dann wissen die schon, daĂ derjenige es bei den Kollegen versuchen wird und warnen diese vor.Habt ihr nur die eine Zulassungsstelle im Landkreis? Eine andere nimmt es evtl nicht so genau.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausfĂŒhrlich.
Gute Frage.Wie lÀuft das jetzt eigentlich mit der Online Zulassung, die ab 01.09. möglich ist? Da besorgt man sich doch die Kennzeichen und bekommt die Plaketten zugeschickt, somit kann ich doch das Kennzeichen wÀhlen, welches ans Fahrzeug passt?
Falls ich jetzt nen Denkfehler hab - bitte berichtigen, hab das Thema nur am Rande mitbekommen.
Dann kann das schon mal nicht Deutschland sein, da die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft wurde, zumindest in der BRD. In der DDR war die letzte Hinrichtung 1981.Da wir in Deutschland leben, dĂŒrfen Schilderstellen vermutlich nur das ausgeben, was auf dem auszudruckenden Online-Formular steht.
Abweichungen sind bei Todesstrafe verboten.
Bei diesem Online-Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Abmessungen und die Schriftart § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4a FZV entsprechen, d.h., dass nur StandardgröĂen verwendet werden, denn Ausnahmen (ins. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) darf nur die StraĂenverkehrsbehörde erteilen. Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen MaĂnahmen und zur behördlichen AuĂerbetriebsetzung des Kfz fĂŒhren. Die Polizeien werden dazu angehalten, dies zu ĂŒberprĂŒfen. Hat man sich also selbst ein kleines zweizeiliges Kennzeichen "zugeteilt" und meldet dies die Polizei der StraĂenverkehrsbehörde, wird man zwecks VorfĂŒhrung zur Zulasungsstelle zitiert.Gute Frage.
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