Bei diesem Online-Verfahren hat man das
Bei diesem Online-Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Abmessungen und die Schriftart § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4a FZV entsprechen, d.h., dass nur Standardgrößen verwendet werden, denn Ausnahmen (ins. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) darf nur die Straßenverkehrsbehörde erteilen. Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur behördlichen Außerbetriebsetzung des Kfz führen. Die Polizeien werden dazu angehalten, dies zu überprüfen. Hat man sich also selbst ein kleines zweizeiliges Kennzeichen "zugeteilt" und meldet dies die Polizei der Straßenverkehrsbehörde, wird man zwecks Vorführung zur Zulasungsstelle zitiert.
Kurze Nummern sind nicht betroffen, weil online nur lange Nummern buchbar sind.
Ich sach doch: Todesstrafe