Kurze Kennzeichen nicht im FZS eingetragen

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Hallo, ihr mal meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle und dem Sonderkennzeichen.
Ich benötige für meinen RAM ein kurzes Kennzeichen da in der US-Anhängersteckdose der Gasanschluss verbaut ist. Somit bekomme ich nur Kennzeichen mit einer max. Größe von 44cm rein.
Der erste Termin bei der Zulassungsstelle war ernüchternd da mein Landkreis DÜW schon zu lang ist. Ich wollte zwei Buchstaben und eine Zahl.
Da die Sondergröße nicht im FZS steht brauche ich eine Bescheinigung vom TÜV.
Die Dame bot mir an das ich wenigstens die alten Schilder vom Vorbesitzer übernehmen kann. Das habe ich auch erst mal gemacht.
Ich also zum TÜV gefahren und denen den Sachverhalt erklärt.
„Kein Problem machen wir“
Es wurde ein Bild und Bescheinigt das nur ein Nummernschild mit der max. Größe von 44 cm reinpasst.
Mit dem Schreiben bin ich gutgläubig wieder zur ZLS, die haben mich erstmal ausgelacht was ich hier will. Sie benötigt eine amtliche Änderung nach §19. Ohne das geht nix.
Ich habe hier versucht zu erklären das ich auch ein Buchstabe und eine Zahl nehmen würde, das würde vom Platz passen. Das könnte ich vergessen die sind eh alle vergeben.
Also bin ich wieder zum TÜV, habe denen alles erklärt und er meinte das ist total unnötig was die ZSL verlangt.
Der gute Mann rief darauf hin die „nette Dame“ mal an und fragte was denn ihr Problem sei.
Sie erklärte ihm in netten Amtsdeutsch das sie eine Einzelabnahme nach §21 in Bezug auf §19/2 verlangte.
Er verstand die Welt nicht mehr und sagte das wäre die erste ZLS die etwas verlangt.
Also stehe ich jetzt wieder am Anfang.
Ich werde jetzt erstmal die alten Schilder dranlassen bis mir etwas einfällt.
 
Ich kann nur wiederholen was ich in dem anderen Beitrag schon geschrieben habe.

Der Zulassungsstelle ist der Schrieb eh egal. Da sie ihn nicht anerkennen braucht.

Wolltest Du aber ja nicht hören. 😉
 
Fahr zu zulassungsstelle und nimm den sachbearbeiter mit raus zum auto dann kann er selbst messen was möglich ist und er gibt dir ein passendes kennzeichen. So einfach gehts.

Oder ihr diskutiert am Tresen weiter rum.

Wenn der sb nicht will, dann den vorgesetzten mit zum auto nehmen
 
Hallo, ihr mal meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle und dem Sonderkennzeichen.
Ich benötige für meinen RAM ein kurzes Kennzeichen da in der US-Anhängersteckdose der Gasanschluss verbaut ist. Somit bekomme ich nur Kennzeichen mit einer max. Größe von 44cm rein.
Der erste Termin bei der Zulassungsstelle war ernüchternd da mein Landkreis DÜW schon zu lang ist. Ich wollte zwei Buchstaben und eine Zahl.
Da die Sondergröße nicht im FZS steht brauche ich eine Bescheinigung vom TÜV.
Die Dame bot mir an das ich wenigstens die alten Schilder vom Vorbesitzer übernehmen kann. Das habe ich auch erst mal gemacht.
Ich also zum TÜV gefahren und denen den Sachverhalt erklärt.
„Kein Problem machen wir“
Es wurde ein Bild und Bescheinigt das nur ein Nummernschild mit der max. Größe von 44 cm reinpasst.
Mit dem Schreiben bin ich gutgläubig wieder zur ZLS, die haben mich erstmal ausgelacht was ich hier will. Sie benötigt eine amtliche Änderung nach §19. Ohne das geht nix.
Ich habe hier versucht zu erklären das ich auch ein Buchstabe und eine Zahl nehmen würde, das würde vom Platz passen. Das könnte ich vergessen die sind eh alle vergeben.
Also bin ich wieder zum TÜV, habe denen alles erklärt und er meinte das ist total unnötig was die ZSL verlangt.
Der gute Mann rief darauf hin die „nette Dame“ mal an und fragte was denn ihr Problem sei.
Sie erklärte ihm in netten Amtsdeutsch das sie eine Einzelabnahme nach §21 in Bezug auf §19/2 verlangte.
Er verstand die Welt nicht mehr und sagte das wäre die erste ZLS die etwas verlangt.
Also stehe ich jetzt wieder am Anfang.
Ich werde jetzt erstmal die alten Schilder dranlassen bis mir etwas einfällt.
Meiner hat ein 125er schild bekommen, da er noch auf Gas umgerüstet wird und diese Stelle frei sein müsste. Mit Eintragung in die Papiere. Kostete einen Obolus. 4 Mann begutachteten das wie das Versammlungs Komitee. Ich glaubte ich sitze im Kindergarten. Ludwigshafen am Rhein
 
In der wilden Theorie.
Selbst dann müssen die nix.

In Marl/Recklinghausen hilft auch das nix.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausführlich.
Hmm, an sich gibt es in NRW eher weniger Streß in Sachen Kennzeichengröße.

Früher waren mal TÜV und Zulassungsstelle im Kreis SU für arschgeigige Pingeligkeit berüchtigt, aber das scheint sich gelegt zu haben.
Jedenfalls hat US Auto Sales aus Hemmingen/Landkreis Hannover, die Neuwagen und junge Gebraucht-US Cars importiert haben, die Vollabnahmen in SU machen lassen.

A propos SU - bei genauerem Hinsehen denke ich, daß mich die heimische ZS WES übern Leisten gezogen hat 🤬
Für den letzten Eintrag, die Kennzeichengröße und die dazugehörige amtliche Absiegelung mußte ich 50 Schleifen extra zahlen, mit der Begründung, daß im vorherigen KFZ-Schein aus H-Stadt der Eintrag auch extra war.
Zwei Zeilen darüber ist die Kennzeichengröße aber bereits vermerkt, in den aus der Vollabnahme in SU übernommenen Daten.
 

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Hmm, an sich gibt es in NRW eher weniger Streß in Sachen Kennzeichengröße.

Früher waren mal TÜV und Zulassungsstelle im Kreis SU für arschgeigige Pingeligkeit berüchtigt, aber das scheint sich gelegt zu haben.
Jedenfalls hat US Auto Sales aus Hemmingen/Landkreis Hannover, die Neuwagen und junge Gebraucht-US Cars importiert haben, die Vollabnahmen in SU machen lassen.

A propos SU - bei genauerem Hinsehen denke ich, daß mich die heimische ZS WES übern Leisten gezogen hat 🤬
Für den letzten Eintrag, die Kennzeichengröße und die dazugehörige amtliche Absiegelung mußte ich 50 Schleifen extra zahlen, mit der Begründung, daß im vorherigen KFZ-Schein aus H-Stadt der Eintrag auch extra war.
Zwei Zeilen darüber ist die Kennzeichengröße aber bereits vermerkt, in den aus der Vollabnahme in SU übernommenen Daten.
Nee hat schon seine Richtigkeit.
Das oben ist nur die nichtssagenden Eintragung der Kennzeichengröße, die das Amt eh nicht hinnehmen muss.

Die Sondergenehmigung gilt immer nur in dem Kreis in dem sie erstellt wurde. Sobald das Fahrzeug umgemeldet wird erlischt die Sondergenehmigung. Es sei denn die Kennzeichen werden behalten.

Hatte ich bei meinem Umzug auch.
Ich habe LKR vorne und hinten, die Sondergenehmigung wurde von meiner alten Zulassungsstelle erteilt.

Beim Ummelden meinte der nette Herr, wenn sie die Kennzeichen behalten (was ich eh wollte) dann können sie die Kennzeichen auch behalten. Wenn sie neue Kennenlernen wollen, dürfte er nur für hinten ein LKR zuteilen.
 
Habt ihr nur die eine Zulassungsstelle im Landkreis? Eine andere nimmt es evtl nicht so genau.
Die sprechen sich ab - wenn man bei der einen kein Glück hat, dann wissen die schon, daß derjenige es bei den Kollegen versuchen wird und warnen diese vor.

@Kimster09 ist gekniffen - völlig idiotischerweise gibt es im aus 10 Städten bestehenden riesigen Kreis RE nur noch eine ZS. Die vorherigen vier(?) ZSen -CAS und GLA waren bis 1975 sogar eigene Kreisstädte- wurden dichtgemacht.
Zu Zeiten, wo woanders, etwa in DO, aus Service- und Entlastungsgründen, ZS-Zweigstellen aufgemacht wurden.
 
Und da soll mir noch einer sagen dass das keine Behördenwillkür ist. Als ob die Dame von der Zulassungsstelle dann plötzlich unglaubliche Schmerzen bekommen würde, wenn sie das macht und einen Steuerzahler zufrieden stellt. Nee, lieber die Leute schikanieren, von Hinz zu Kunz schicken, Gelder kassieren usw.
Meine Fresse, wenn was frei ist, machen und gut is. Wem schadet die damit? Niemandem. Die spielen einfach ihre Macht aus, weil sie es können und sich schwer dagegen vorgehen lässt.
 
Aus involvierten Kreisen hörte ich, daß die Schalterbeamten in ZSen nicht die allerhellsten Latten am Zaun sind, um es vorsichtig auszudrücken.

Da hilft nur, mit Geduld, Liebreiz und langem Vorlauf über die persönliche Connectionschiene einen eigenen Zugang zu einem fähigen und Zurechnungsfuzzi aufzubauen.

Ich drücke mich sehr milde aus - im Kennzeichensammlerforum bekam ich Mecker, wenn ich allzu deutlich meine Meinung dazu geäußert habe - "Was ist, wenn hier ZS-Leute mitlesen?"
In meinen 45 Schildersammler- und 33 Oldtimerfahrerjahren habe ich zuviel grenzdebile Flachpfeifen in ZSen erlebt, um ruhig bleiben zu können.

Meine Nervosität, als ich die Altkreiszulassung meines Anhängerchens gerettet habe, war ähnlich wie vor der Führerschein- oder Abiprüfung
 

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Chrysli schrieb es ja irgendwo ausführlich.

Genau, danke Kimster.

Hier nochmal in Nezug auf sog. Kleinkraftkennzeichen: Nach Anlage 4 Nr. 1 dürfen verkleinerte zweizeilige Kennzeichen nur für Leichtkrafträder sowie für bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge zugeteilt werden. Passt die "Normalgröße" nicht, hat gem. Nr. 4 der Anlage der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Und die Rechtsprechung veranschlagt die "Unverhältnismäßigkeit" bei ca. 15% des Fahrzeugwerts. Zulassungsbehörden, die da etwas "kulanter" sind, verstoßen gegen diese gesetzliche Vorgabe. Und die, die dann raus gehen, nachmessen und dann das größtmögliche Kennzeichen, was technisch passt, zuteilen, sind die, die sich an Gesetz und Recht halten. Dies nur einmal zur Kenntnis für diejenigen, die den verweigernden Behörden Missgunst, Willkür und Schlimmeres vorwerfen, wenn man das klene zweizeilige Kennzeichen nicht erhält. Und zum Fall mit dem Gasstutzen in der US-Steckkose: Die Kosten für die Verlagerung des Gasstutzens wird wohl nicht 15% des Fahrzeugwerts ausmachen. Also wäre es nicht nur legitim, sondern sogar zwingend, das kleine, zweizeilige Kennzeichen zu versagen.
 
Wie läuft das jetzt eigentlich mit der Online Zulassung, die ab 01.09. möglich ist? Da besorgt man sich doch die Kennzeichen und bekommt die Plaketten zugeschickt, somit kann ich doch das Kennzeichen wählen, welches ans Fahrzeug passt?

Falls ich jetzt nen Denkfehler hab - bitte berichtigen, hab das Thema nur am Rande mitbekommen.
 
Wie läuft das jetzt eigentlich mit der Online Zulassung, die ab 01.09. möglich ist? Da besorgt man sich doch die Kennzeichen und bekommt die Plaketten zugeschickt, somit kann ich doch das Kennzeichen wählen, welches ans Fahrzeug passt?

Falls ich jetzt nen Denkfehler hab - bitte berichtigen, hab das Thema nur am Rande mitbekommen.
Gute Frage.🤔
 
Da wir in Deutschland leben, dürfen Schilderstellen vermutlich nur das ausgeben, was auf dem auszudruckenden Online-Formular steht.
Abweichungen sind bei Todesstrafe verboten.
 
Da wir in Deutschland leben, dürfen Schilderstellen vermutlich nur das ausgeben, was auf dem auszudruckenden Online-Formular steht.
Abweichungen sind bei Todesstrafe verboten.
Dann kann das schon mal nicht Deutschland sein, da die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft wurde, zumindest in der BRD. In der DDR war die letzte Hinrichtung 1981.
 
Bei diesem Online-Verfahren hat man das
Bei diesem Online-Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Abmessungen und die Schriftart § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4a FZV entsprechen, d.h., dass nur Standardgrößen verwendet werden, denn Ausnahmen (ins. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) darf nur die Straßenverkehrsbehörde erteilen. Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur behördlichen Außerbetriebsetzung des Kfz führen. Die Polizeien werden dazu angehalten, dies zu überprüfen. Hat man sich also selbst ein kleines zweizeiliges Kennzeichen "zugeteilt" und meldet dies die Polizei der Straßenverkehrsbehörde, wird man zwecks Vorführung zur Zulasungsstelle zitiert.

Kurze Nummern sind nicht betroffen, weil online nur lange Nummern buchbar sind.
 
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