Du musst eigentlich bei fast jedem meiner Beiträge darauf achten, dass er Spuren von Ironie enthalten könnte.Bei meiner Frage nicht im Thread.
Bei dem letzten waren es nicht bloß Spuren
Du musst eigentlich bei fast jedem meiner Beiträge darauf achten, dass er Spuren von Ironie enthalten könnte.Bei meiner Frage nicht im Thread.
In der wilden Theorie.So einfach gehts.
Meiner hat ein 125er schild bekommen, da er noch auf Gas umgerüstet wird und diese Stelle frei sein müsste. Mit Eintragung in die Papiere. Kostete einen Obolus. 4 Mann begutachteten das wie das Versammlungs Komitee. Ich glaubte ich sitze im Kindergarten. Ludwigshafen am RheinHallo, ihr mal meine Erfahrung mit der Zulassungsstelle und dem Sonderkennzeichen.
Ich benötige für meinen RAM ein kurzes Kennzeichen da in der US-Anhängersteckdose der Gasanschluss verbaut ist. Somit bekomme ich nur Kennzeichen mit einer max. Größe von 44cm rein.
Der erste Termin bei der Zulassungsstelle war ernüchternd da mein Landkreis DÜW schon zu lang ist. Ich wollte zwei Buchstaben und eine Zahl.
Da die Sondergröße nicht im FZS steht brauche ich eine Bescheinigung vom TÜV.
Die Dame bot mir an das ich wenigstens die alten Schilder vom Vorbesitzer übernehmen kann. Das habe ich auch erst mal gemacht.
Ich also zum TÜV gefahren und denen den Sachverhalt erklärt.
„Kein Problem machen wir“
Es wurde ein Bild und Bescheinigt das nur ein Nummernschild mit der max. Größe von 44 cm reinpasst.
Mit dem Schreiben bin ich gutgläubig wieder zur ZLS, die haben mich erstmal ausgelacht was ich hier will. Sie benötigt eine amtliche Änderung nach §19. Ohne das geht nix.
Ich habe hier versucht zu erklären das ich auch ein Buchstabe und eine Zahl nehmen würde, das würde vom Platz passen. Das könnte ich vergessen die sind eh alle vergeben.
Also bin ich wieder zum TÜV, habe denen alles erklärt und er meinte das ist total unnötig was die ZSL verlangt.
Der gute Mann rief darauf hin die „nette Dame“ mal an und fragte was denn ihr Problem sei.
Sie erklärte ihm in netten Amtsdeutsch das sie eine Einzelabnahme nach §21 in Bezug auf §19/2 verlangte.
Er verstand die Welt nicht mehr und sagte das wäre die erste ZLS die etwas verlangt.
Also stehe ich jetzt wieder am Anfang.
Ich werde jetzt erstmal die alten Schilder dranlassen bis mir etwas einfällt.
Vielleicht mal über die Amtsleiter probieren und oben den hebel ansetzenIn der wilden Theorie.
Selbst dann müssen die nix.
In Marl/Recklinghausen hilft auch das nix.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausführlich.
Hmm, an sich gibt es in NRW eher weniger Streß in Sachen Kennzeichengröße.In der wilden Theorie.
Selbst dann müssen die nix.
In Marl/Recklinghausen hilft auch das nix.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausführlich.
Nee hat schon seine Richtigkeit.Hmm, an sich gibt es in NRW eher weniger Streß in Sachen Kennzeichengröße.
Früher waren mal TÜV und Zulassungsstelle im Kreis SU für arschgeigige Pingeligkeit berüchtigt, aber das scheint sich gelegt zu haben.
Jedenfalls hat US Auto Sales aus Hemmingen/Landkreis Hannover, die Neuwagen und junge Gebraucht-US Cars importiert haben, die Vollabnahmen in SU machen lassen.
A propos SU - bei genauerem Hinsehen denke ich, daß mich die heimische ZS WES übern Leisten gezogen hat
Für den letzten Eintrag, die Kennzeichengröße und die dazugehörige amtliche Absiegelung mußte ich 50 Schleifen extra zahlen, mit der Begründung, daß im vorherigen KFZ-Schein aus H-Stadt der Eintrag auch extra war.
Zwei Zeilen darüber ist die Kennzeichengröße aber bereits vermerkt, in den aus der Vollabnahme in SU übernommenen Daten.
Habt ihr nur die eine Zulassungsstelle im Landkreis? Eine andere nimmt es evtl nicht so genau.Ja das habe ich jetzt auch gemerkt.
Auch der Prüfer sagte das die ZLS das Sagen hat.
Die sprechen sich ab - wenn man bei der einen kein Glück hat, dann wissen die schon, daß derjenige es bei den Kollegen versuchen wird und warnen diese vor.Habt ihr nur die eine Zulassungsstelle im Landkreis? Eine andere nimmt es evtl nicht so genau.
Chrysli schrieb es ja irgendwo ausführlich.
Gute Frage.Wie läuft das jetzt eigentlich mit der Online Zulassung, die ab 01.09. möglich ist? Da besorgt man sich doch die Kennzeichen und bekommt die Plaketten zugeschickt, somit kann ich doch das Kennzeichen wählen, welches ans Fahrzeug passt?
Falls ich jetzt nen Denkfehler hab - bitte berichtigen, hab das Thema nur am Rande mitbekommen.
Dann kann das schon mal nicht Deutschland sein, da die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft wurde, zumindest in der BRD. In der DDR war die letzte Hinrichtung 1981.Da wir in Deutschland leben, dürfen Schilderstellen vermutlich nur das ausgeben, was auf dem auszudruckenden Online-Formular steht.
Abweichungen sind bei Todesstrafe verboten.
Bei diesem Online-Verfahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Abmessungen und die Schriftart § 10 FZV sowie der Anlagen 2-4a FZV entsprechen, d.h., dass nur Standardgrößen verwendet werden, denn Ausnahmen (ins. verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen) darf nur die Straßenverkehrsbehörde erteilen. Die Verwendung der Zulassungssiegel und der HU-Plakette auf einem nicht den Vorgaben entsprechenden Kennzeichenschild kann zur Einleitung eines Betriebsuntersagungsverfahrens, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und zur behördlichen Außerbetriebsetzung des Kfz führen. Die Polizeien werden dazu angehalten, dies zu überprüfen. Hat man sich also selbst ein kleines zweizeiliges Kennzeichen "zugeteilt" und meldet dies die Polizei der Straßenverkehrsbehörde, wird man zwecks Vorführung zur Zulasungsstelle zitiert.Gute Frage.
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