KFZ Steuer

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Grob gesagt geht mitten durch D von West nach Ost eine "Sperrzone". Du wirst also nicht von Bayern an die Nordsee kommen. SuFu benutzen.
;)
 
Kann dieses schreiben auch heissen das für alle Gespanne mit LKW Zulassung bis zu 3,5 Tonnen kein Sonntagfahrverbot gilt??
:(
Man kann es aus DIESEM Schreiben SO oder SO lesen.

So´n Quatsch! Es gibt keine Gespanne mit LKW-Zulassung! Ein Gespann besteht IMMER aus einem Zugfahrzeuge (unterschiedliche Zulassungsmöglichkeiten dessen) und einem Änhänger/Auflieger (Zulassung als Anhänger/Auflieger).
 
Im Grunde geht's mir ja nur darum:

Ich will wissen ob ich Fahren darf, wenn ich PRIVAT!!! am Sonntag mit einem RAM der auf die Firma zugelassen ist, einen geliehenen privaten Anhänger mit einem PRIVATEN Rennauto drauf, zu einer Rennstrecke ziehe.

Bis jetzt habe ich in dem anderen 13 seitigen Informationsthread auch nur als Antwort ein klares - JAIN - raus filtern können :mrgreen:

Beim LRA hier hab ich als Antwort bekommen "das kommt auf den Beamten vor Ort an" :roll:

Beim TÜV sagte man mir am Sonntag darf ich grundsätzlich NICHT mit einem LKW fahren :roll: :roll:

Und in der Dienststelle hier vor Ort sagte man mir das es keine Schwierigkeiten geben sollte und ich fahren kann. Dann hatte ich höflich gefragt ob ich das Schriftlich haben kann… ne da gibt's nix von der Zolipei! :shock:

SO… ich kann jetzt also auf gut Glück loseiern und HOFFEN das ich zu einer Veranstaltung ankomme und teilnehmen kann ohne das ich Anhänger und Rennfahrzeug n irgend einer Autobahn stehen lassen muss.. oder ein anderes Auto besorgen. Dafür hab ich mir aber kein Lastesel gekauft der alles können soll…

Und zum Schluss stellt sich mir jetzt die nächste Frage... den sowohl die Herren von der Wach wie auch der Experte beim TÜV sagte das ich einen Fahrtenschreiber bräuchte weil das Gespann dann gut und gerne 4,5 bis 5t wiegt
:?:
:?:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich druck das aus und händige es dann den Zuständigen kommentarlos in Papierform aus :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: scheisse... mensch… man lacht ja jetzt noch drüber aber ich mag halt net mit runtergelassenen Hosen da stehen wenn es dann irgendwann um die Wurst geht und ich dringend wohin muss. Wäre ja saublöd und ärgerlich.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Zusammen,

Habe jetzt von meinen Zollbeamten folgende Nachricht bekommen:

Sehr geehrter Herr,

als Anlage übersende ich Ihnen einen Auszug aus den Steuerinformationen -
KraftSt für PKW.

Das von Ihnen angestrebte Fahrzeug kann zulassungsrechtlich als LKW angemeldet,
wird jedoch steuerrechtlich (siehe Anlage) als PKW versteuert werden.
:evil:


Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diese Information ausreichend behilflich sein
konnte.
 

Anhänge

  • Steuerinformationen_-__ _KraftSt_für_PKW.pdf
    89,5 KB
Toller Anhang - ähnlich aktuell wie die Bibel in der Urausgabe :twisted:

Eigentlich sollte auch dem hinterletzten Zollbeamten in irgendeiner Schulung, das KFZ-Steuer-Gesetz in seiner aktuellen Form beigebracht worden sein.
 
Oder das?
die Kfz-Steuer für Ihr o. g. Fahrzeug habe ich geprüft.

Danach erscheint das Fahrzeug nicht überwiegend zum Transport von Gütern geeignet und bestimmt und ist für Zwecke der Kraftfahrzeugsteuer als Pkw einzuordnen.

Bei einem straßenverkehrsrechtlich viertürigen Pick-up mit Doppelkabine ist die gesamte Doppelkabine als zur Personenbeförderung bestimmt und geeignet anzusehen, solange nicht die hintere Sitzbank unter dauerhafter Unbrauchbarmachung der Sitz- und Gurtbefestigungspunkte entfernt worden ist und eine Trennwand eingebaut ist. Im Fahrzeugschein sind 5 Sitzplätze eingetragen.

Das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeugs und die Herstellerkonzeption mit vier Türen und vollständiger Verglasung der Personenkabine würden auch bei einer rechnerisch etwas größeren Ladefläche das Fahrzeug als Personenkraftwagen (Pkw) erscheinen lassen.

Auch die für einen Pkw übliche Motorisierung und die Höchstgeschwindigkeit lassen den Schluss zu, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend zum Transport von Gütern, sondern von Personen geeignet und bestimmt ist.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Wie das wohl ist wenn man ein Transportgewerbe angemeldet hat... sagen die dann auch:"aber sie transportieren ja eh nix, und wenn dann in nem pkw"
 
In meinem Fahrzeugschein sind 2 Sitzplätze eingetragen... im CrewCab
8)


Ich berichte wenn mein Steuerbescheid angekommen ist... und bete bis dahin richtung Himmel :mrgreen:
 
Habe beim Mazda-PickUp lediglich die Sitze austragen lassen(Gurtpunkte unbrauchbar gemacht), hat dem Finanzmensch gereicht. Der Mazda hat zwar nur 105PS aber dafür 1000kg Zuladung. Also bedeutend näher dran am LKW wie der RAM, zumindest was die Beschleunigung und Fahrdynamik anbelangt. Nix Trennwand, nix Blechscheiben.
Ich denke es kommt immer auf den Sachbearbeiter an und wie man sein Problem darstellt. Der RAM läuft auch als LKW, hab denen Fotos im beladenen Zustand geschickt. Und vom hinteren Innenraum der mit Kisten und Spanngurten zugemüllt war. Ein dreckiges Auto zu fotografieren läßt ebenfalls eher den Eindruck eines Nutzfahrzeuges entstehen als frisch polierte Chromfelgen
;)
 
Am WE gehts wieder in den Wald Kaminholz machen. Werd ihn dann ordentlich vollpacken und auf die Rückbank Kettensäge und Werkzeug packen (natürlich ordentlich die Sitze durch Decken geschützt :lol: ), dann werden Fotos gemacht...für den Fall der Zoll will was sehn.

Ich bin gespannt...
 
Nettes Gespräch mit Frau R. in Augsburg.

Es liegt ein Schreiben vor das, wenn Fahrzeuge 5 Sitzplätze haben, diese als PKW zu besteuern sind. Egal ob privat oder gewerbliche Nutzung. Dies gilt auch für VW Busse und Co.

Aber: Einspruch schadet nicht.
 
Was in meinem Fall natürlich interessant wird:
Akzeptieren die einfach so, dass 2 Sitzplätze eingetragen sind, obwohl sie an den Maßen des Autos erkennen könnten, dass es kein Singlecab sein kann?
Kann sicher auch passieren, dass ich das Fahrzeug vorstellen muss... :roll:

Bin gespannt wie ein Flitzebogen :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Klapp die Sitze hoch, dann sieht man die recht große Lademöglichkeit und die Sitze haben eher Notsitz-Charakter(von der Optik her)
;)


Was vielleicht auch noch helfen kann ist zu erwähnen das man für den Personentransport ja auch noch andere diverse Autos angemeldet hat. (Falls es dann so ist)

Die Sache mit dem Personentransport sprach mein Finanzfuzzi auch an. Ich sagte ihm das ich nur einen Mitarbeiter hätte und diesen nicht auf Baustellen oder sonstiges fahren muß. Und Kinder hätt ich auch keine, also welche Personen soll ich bitte transportieren?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
da hies es jetzt auch wieder: gurtpunkte verschweißen, scheiben abdunkeln usw.. ich werde hier nochmal mit meinem tüv reden, was die Eintragung von nur 3 Sitzplätzen anbelangt. das würde heißen die doppelsitzbank hinten raus und dafür ne transportkiste rein.

kennt irgendwer nen Anwalt der hier schon nen fall gewonnen hat?? .. glaube nicht..
 
Scheiben verdunkeln find ich nicht notwendig, gibt genug T4 als Kasten die teilverglast sind. Kiste muß auch nicht zwingend rein, macht aber natürlich einen guten Eindruck. Ein Rollcontainer aus dem Büro würde sich auch gut als "Werkzeugschrank" machen. Kann ja alles nachher wieder raus....
 
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