Mein Vater hat mal 7 Jahre für ein Auto keine Steuer bezahlt, da kam auch nie mehr was...
Wie man es nimmt, anhand von dem Gesetzestext kann man, sollte man Probleme mit der Aufsicht haben weil man an nem Sonntag mit Ram und Hänger unterwegs ist, mit dem Schreiben vom jetzt Zoll in dem steht das das Fzg. aus den und den Gründen als PKW versteuert wird + dem Gesetzestext was eine LKW laut Rechtsprechung aus macht ohne Strafe davon kommen. Wenn nicht hat man gute Munition um gegen das Zollamt und die ungerechtfertigte Steuer vorzugehen oder zumindest die Strafe wegen Sonntagsfahrverbot dankend ab zu lehnen.
Meinst Du das wirklich im Ernst? Das das Steuerrecht mit dem Verkehrsrecht aber auch nicht das geringste zu tun hat ist dir aber bekannt, oder? Ich ziehe die letzte Frage direkt zurück, wenn dem so wäre hättest Du obiges nicht geschrieben.
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Ich fahre z.B. mit meinem in zonen wo LKW nur Anlieger erlaubt is und das interessiert keinen der Obrigkeit. Denke die wissen das alle bereits mit ram kein richtiger LKW
Schild 253 ?
Hast Du denn über 3,5to ?
Bei der Recherche bezogen auf existierende Gerichtsurteile stellt es sich jedoch so dar, dass diverse Finanzgerichte zu Lasten der Fahrzeughalter entschieden haben. Wir überreichen in der Anlage die Urteile des Finanzgerichtes Bremen, Münster und München. Die Rechtsprechung wird auch vom Bundesfinanzhof in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges bestätigt.
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