KFZ Steuer

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Glaub mir, er würde es anders sehen, hätt er Gewichtsbesteuerung
:P

Dann wäre jemand anders gefragt der sich an den Saustall stört, der beim Zollamt herrscht! Ich zahle aktuell 520€ Steuer, also absolut ok, würde es eine einheitliche Regelung geben.
;)
 
In Österreich € 79 pro Monat Steuer für LKW, bei Pkw wollt ihr gar nicht wissen :roll:
 
Nur ist das mit den neuen gar nicht mehr möglich weil diese gar nicht mehr in DE als PKW zugelassen werden können und die Papiere direkt auf LKW gefertigt werden. Hauptsächlich wegen der Abgasnorm. Leider.. ich hätte auch sehr gerne eine PKW Zulassung gehabt aber die gibt es aktuell nicht mal mehr gegen geld und bitte bitte..

Mal schauen was die nächste Motorengeneration hergibt.. vielleicht reicht es ja dann für Euro 6.. aber bis dahin hat man vermutlich schon wider nachgezogen und es muss Minimum Euro 7 sein für Neuwagenerstzulassung :roll:


Da muss ich dir leider widersprechen
:-D
. Ich habe gerade Ende Dezember meinen neuen Dodge RAM 1500 Crew Cab mit langer Ladefläche (6.4) als Geländefahrzeug zur Personenbeförderung / Mehrzweckfahrzeug (steht genau so im Brief) gekauft. Auf meinen ausdrücklichen Wunsch wegen des Sonntagsfahrverbots wurde er von Geiger US Cars von LKW offener Kasten dahingehend umtypisiert. :mrgreen:
 
kapier ich nicht... ab wieder das beste Beispiel dafür das alle gleich sind, und ein Paar gleicher.. :roll:
 
Da muss ich dir leider widersprechen
:-D
. Ich habe gerade Ende Dezember meinen neuen Dodge RAM 1500 Crew Cab mit langer Ladefläche (6.4) als Geländefahrzeug zur Personenbeförderung / Mehrzweckfahrzeug (steht genau so im Brief) gekauft. Auf meinen ausdrücklichen Wunsch wegen des Sonntagsfahrverbots wurde er von Geiger US Cars von LKW offener Kasten dahingehend umtypisiert. :mrgreen:

Kappier ich nich wirklich, denn ich darf an allen Tagen mit meinem rum donnern,
Hab das hier im I-Net gefunden
"Fahrverbote in Deutschland

Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?

Vom Fahrverbot betroffen sind

alle Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht
Sattelkraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bestehend aus Sattelzugmaschine und Sattelanhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 7,5 t überschreitet.

Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."

Nachzulesen is das ganze hier
https://www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm

Ach ja, was mich wundert, ich habe bisher noch nix vom Zoll erhalten obwohl mein Ram ja in Juni vor ein paar jahren zugelassen wurde. Schreibt der Zoll denn nicht an? Ok Einzugsermächtigung hab ich ja bei der Zulassung erteilt aber würde das schon gerne offiziell bekommen vom Zoll.

Gruß

Steffen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...sagt mal,
Ich hab meinen letztes Jahr im August zugelassen, hab immernoch nix vom Zoll :roll:
Wie lang hat das bei euch so gedauert bis der Zoll oder vorher das FA gerechnet hatte?
 
.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
...sagt mal,
Ich hab meinen letztes Jahr im August zugelassen, hab immernoch nix vom Zoll :roll:
Wie lang hat das bei euch so gedauert bis der Zoll oder vorher das FA gerechnet hatte?

Meinen hab ich Ende September 2014 angemeldet - Steuerbescheid was innerhalb ein paar Wochen da
 
Kappier ich nich wirklich, denn ich darf an allen Tagen mit meinem rum donnern,
Hab das hier im I-Net gefunden
"Fahrverbote in Deutschland

Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?

Vom Fahrverbot betroffen sind

alle Lkw über 7,5 t
Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht

Auch wenn Du es nicht kapierst
:-D
Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben.
Wenn hier vom Sonntagsfahrverbot geschrieben wird, geht es immer um den Hänger, den man gewerblich NIE und privat lediglich in manchen
Bundesländern an einem LKW hinter sich herziehen darf.
 
Auch wenn Du es nicht kapierst
:-D
Du hast Dir die Antwort doch schon selbst gegeben.
Wenn hier vom Sonntagsfahrverbot geschrieben wird, geht es immer um den Hänger, den man gewerblich NIE und privat lediglich in manchen
Bundesländern an einem LKW hinter sich herziehen darf.

aber schlauer geworden bin ich jetzt durch dich nicht denn im text heißt es auch
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an."

Da meiner als PKW versteuert wird gibt sich der Gesetzgeber selber die Antwort auf das Fahrverbot duch die Anerkennung und Steuerliche Einstufung als PKW auch wenn im Schein LKW steht.
 
Meinen hab ich Ende September 2014 angemeldet - Steuerbescheid was innerhalb ein paar Wochen da

ist doch iwi nicht normal - oder?
soll ich da mal anrufen? - oder einfach weiter warten....
:?:
 
ist nunmal so ( ungerecht )

Wie man es nimmt, anhand von dem Gesetztestext kann man, sollte man Probleme mit der Aufsicht haben weil man an nem Sonntag mit Ram und Hänger unterwegs ist, mit dem Schreiben vom jetzt Zoll in dem steht das das Fzg. aus den und den Gründen als PKW versteuert wird + dem Gesetzestext was eine LKW laut Rechtsprechung aus macht ohne Strafe davon kommen. Wenn nicht hat man gute Munition um gegen das Zollamt und die ungerechtfertigte Steuer vorzugehen oder zumindest die Strafe wegen Sonntagsfahrverbot dankend ab zu lehnen.
 
....und dann 2 oder 3 mal bezahlen soll ?
:D

Hier bekommst das Fzg nur noch zugelassen wenn du eine Einzugsermächtigung abgibst, denke das war bei Dir ja auch so, wenn ja dann sieh auf deinen Kontoauszügen nach, da müste er dann dabei sein, wenn nicht macht es denke ich schon Sinn da mal an zu rufen nicht das es ärger gibt.
 
japp...das waren ja auch meine Gedanken - bei meinem letzten Auto hab ich noch per Aufforderung gezahlt, ist ja jetzt nicht mehr möglich..... finde eben auch das es mittlerweile zu lang dauert... *unsicher-guck*
 
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