Das Problem hier ist nach wie vor, dass manche noch nicht so recht verstanden haben, dass die Art der Versicherung völlig unabhängig von der Art der Zulassung ist / oder sein kann...
Es gibt/gab tatsächlich ein paar 1500'er Rams. die mit M1(G)AG als PKW's geschlüsselt sind/waren. Mein EcoDiesel vom Geiger gehörte auch dazu, bevor ich ihn hab auf N1(G)BE umschlüsseln lassen. Der wurde halt anfangs als PKW versteuert und versichert, kein Thema.
Die meisten 1500'er Rams haben aber nun mal LKW Zulassung, nur heißt das noch lange nicht, dass man sich explizit eine LKW-Versicherung suchen muss. Den Unterschied zwischen einer reinen LKW-Versicherung und einer Standard-Versicherung PKW/LKW kennen aber viele scheinbar auch nicht.
Reine LKW-Versicherung:
- Ausschließlich LKW von 2,7 bis 40 Tonnen
- SF Klasse geht meist nur bis 10/12
- Bisherige PKW SF Klasse kann verfallen
- Kein Rabattschutz, keine Verzicht grobe Fahrlässigkeit
- Teilweise extreme Versicherungseinschränkungen
Standardversicherung PKW/LKW
- LKW bis 3,5 Tonnen und PKW
- SF Klasse bis 50 plus M und S
- SF Einstufung wird fortgeführt
- Rabattschutz und Ausschluss grober Fahrlässigkeit möglich
- keine Einschränkungen gegenüber PKW Standard VS-Bedingungen
Sind wir doch mal ehrlich, wohl 99% von uns haben ihren Ram bei einem Standard-Versicherer unter Vertrag. Das eine restliche Prozent trifft eventuell auf Firmeninhaber mit Fuhrpark- / Flottenversicherung zu, was nochmal ne andere Hausnummer ist. Bei uns 99% wird das Fahrzeug beim Versicherer zwar als LKW geführt, aber zu PKW-Versicherungsbedingungen versichert.
Die Bezeichnung, unter welcher das Fahrzeug beim jeweiligen Versicherer geführt wird, ist dabei auch völlig gleich. Mal heißt es LKW im Werksverkehr, mal LKW-Pickup, mal LKW-Geländewagen bis 3,5 Tonnen, wie auch immer, völlig egal - die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich kaum bis gar nicht von denen einer ganz normalen Standard PKW-Versicherung.
Einziger Unterschied, manche Standard-Versicherer wollen gar keine als LKW geschlüsselten Fahrzeuge versichern und im Gegensatz zum geschlüsselten PKW gibt es auch keine Haftpflicht- Versicherungspflicht für den Versicherer. Er kann also frei nach Lust und Laune eine Versicherung ablehnen (
Kontrahierungszwang)...