Dodge Ram 1500 = PKW-Steuer aber LKW Versicherung

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hallo ...und griaßt eich aus oberbayern,

argumentationsgrundlage dafür ist die huk-versicherung coburg sowie das finanzamt rosenheim, stand 28.11.2011

pfiat eich

rainer


hab fast versicherungen bei der huk, ausser den oldi und den ram, da konnten sie mir kein angemessenes angebot machen
:evil:
 
Ja, das können und dürfen sicherlich nicht alle. Andere dann doch schon wieder. Und wieder andere wollen es auch einfach nicht. Bei der Allianz z.B. wäre der SRT10 nach PS und Auto-Art irgendwie bei einem 5-stelligen Betrag gelandet
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Die hatten den nicht im Programm und er wäre eben als Sonderfahrzeug versichert worden. Die hatte auch bis zur Zentrale angerufen und gefragt.
Ich habe aber alle meine anderen Versicherungen bei der Alllianz (Hausrat, Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz etc.), da habe ich einfach angerufen und einfach mal nach 20% gefragt. Sie hat mich dann 5min. später zurück gerufen und es wurden dann 12% draus
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Also feste Preise gibt es bei Versicherungen nicht. Es kommt eben drauf an wer was darf und will. Und sicherlich auch was man dort noch so hat.
Wenn du eine Lebensversicherung zur Autoversicherung mit abschließt, bekommste die sicherlich billiger :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Geboren als Mann versteuert als Frau

SRT10 QC , für Tüv LKW und Finanzamt PKW .
aroganz Versichert als geschlossener LKW ca 140 € im Monat Vollkasko . Nur wegen weil Pariser sonst offener LKW nur 110 € .

Anruf und small Talk mit Finanzamt Duisburg . Wenn Sicherheitsgurte hinten wech und Ösen mächtig kaputt dann LKW .
Meine Herren entweder LKW oder Familie Kutsche .

Und 50 Euro Steuern sind beim SRT nur fünf Minuten Spass auf der Autobahn .

Nicht weinen , im Leben immer mit den schlimmsten Fall rechnen .

.... und man freut sich wenn man etwas sparen kann .

Gruss aus Duisburg
 
...
Rede erst einmal mt einer ordentlichen Versicherung, bspw. Frau Negele von der Württembergischen Versicherung, Tel.: 0731-9386120. Da sieht die Sache dann höchstwahrscheinlich schon anders aus...
...

So,
zunaechst mal vielen Dank fuer den Tipp.
Die Dame wusste sofort bescheid als ich nur das Wort "Pick Up" erwaehnte.
Zahle nun bei Ihr statt der 1.500€ (Hdi) nur noch 1.050€ fuer Vollkasko.
Danke!

Zu meiner Option "Ram als Pkw" eintragen lassen, um Versicherung zu sparen, wurde nichts.
War beim Tuev Rheinland und die haben mir gesagt dass es theoretisch machbar waere, aber man ein Gutachten von der Bremsanlage benoetigt um ihn umschreiben zu lassen.
Entweder bekommt man dieses Gutachten irgendwo her oder man muesse eines machen lassen, was bis zu 10.000€ kosten koennte und mehr.
Nun, da ich jetzt ja schon trotz Lkw in der Versicherung um die 500€ spare bleibt er jetzt nun ein Lkw.

Jetzt werde ich noch zum Anwalt gehen und noch abchecken wie es mit der Steuer aussieht.
Ob wir die noch auf Lkw bekommen.

Beim Tuev wurde mir gesagt, dass man n Pkw bis zu einem bestimmten Gewicht nach Hubraum besteuert und den Rest noch als Gewicht.
Habe ich nicht gecheckt, werde ich nochmal nachhaken.

Soweit wieder von mir.
Melde mich wieder.

Gruss

Alex
 
Hallo Leutz,

war heute bei der netten Dame vom Finanzamt.
Sie war sehr reserviert und als sie mir dann für meinen kleinen die Pkw-Steuer verkündet hat, ging sie dann zwei Schritte zurück und hat mich ganz komisch angesehen. Auf meine Frage ob da was zu machen wäre, damit doch noch die Lkw-Steuer möglich wär meinte sie, Scheiben hinten raus und Bleche einschweißen. Hab dann nur mit dem Kopf geschüttelt. Sie meinte ich würde das aber sehr ruhig auffassen und ob ich jetzt einen Beschwerdebrief wie die Amarok-Fahrer schreiben würde. Die sind da wohl sehr aufdringlich und ungehalten. :twisted:

Naja jetzt hat er halt Pkw-Steuer. Kratzt mich weniger, wie schon ein Kollege hier geschrieben hat "wer RAM fährt und die Kröten für die Pkw-Steuer nicht übrig hat, sollte besser Smart fahren" :twisted:
 
:mrgreen: Mein Smart Roadster hatte 56 EUR gekostet.
 
:mrgreen: Naja Probegefahren schon.
Aber auch noch kein 3500er Dually. Ich arbeite dran. Vielleicht ist der Weihnachtsmann ja lieb
;)
 
sagt mal, die einen bekommen lkw steuern die anderen mit selben fahrzeug pkw steuern.
gibt es nicht im grundgesetz ein gleichheitsgesetz oder so ähnlich
 
sagt mal, die einen bekommen lkw steuern die anderen mit selben fahrzeug pkw steuern.
gibt es nicht im grundgesetz ein gleichheitsgesetz oder so ähnlich


Doch, und dann müssten alle RAM´s mit 4 Türen und mehr als 3 Sitze PKW-Steuern zahlen.
So ist das Gesetz. Die anderen haben nur Glück wo sie wohnen.
 
Moin,

DOCH, im Grundgesetz gibt es einen "Gleichheitsgrundsatz"!
Nur: es gibt "Gleiche" und "Gleichere" in diesem unserem Lande!
:evil:


Behörden und deren Beamte haben einen ERMESSENSSPIELRAUM, also eine Bandbreite, innerhalb derer die jeweiligen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes - kraft ihrer geliehenen Macht - ihre Entscheidungen treffen können wie sie es wollen und für richtig halten.
Abgesehen davon müssen die sich für ihre Fehler wohl auch nicht in dem Grade verantworten, wie das in der freien Wirtschaft üblich ist!?

Hier im Forum finden sich doch schon genug Beispiele für diese meine Behauptung. Dabei ist nicht nur das Finanzamt (KFZ Steuer) involviert, nein, auch TÜV/Dekra (bei Eintragungen bspw.) , Staßenverkehrsämter (z.B. kleine Kennzeichen, H- Kennzeichen usw.), Ordnungsämter (Sonntagsfahrverbot für LKW´s mit Anhänger), Polizei (die die widersprüchlichen Vorgaben ahnden muss) usw.
SO ist das eben in einem Rechtsstaat! :shock: .

Was die KFZ Steuer für unsere RAM´s betrifft ist das gesetzlich so eine Sache.
Wenn in einem "vereinigten Europa" EU Gesetz gilt, dann ist das falsch mit der PKW Steuer.
Nach den jeweiligen Durchführungsverordnungen für die FA´s ist das richtig mit der PKW Steuer.
Das liegt am "historischen Willen" :mrgreen: des Gesetzgebers laut BFH Urteil! DAS Argument überhaupt!
Einige FA´s versteuern auch 4 Türer als LKW, andere arbeiten noch mit der Flächenformel und wieder andere sagen eben: PKW; bringt dem Fiskus auch am meisten Kohle. Und wer keine Kohle hat, der muss abkassieren was möglich ist. Das geht sogar soweit, dass die FA´s bei der CO2 Steuer mit höheren CO2 Werten arbeiten, als sie in den Papieren stehen!
Also: immer genau V 7 in der Zulassngsbescheinigung mit den Angaben im Steuerbescheid vergleichen!!

Fakt ist: für einen "Rechtsstaat" ist das ein Armutszeugnis sondergleichen was hier in diesem Lande teilweise so abläuft, auch und gerade mit der KFZ Steuer bei unseren RAM´s.
Eine korrupte Bananenrepublik hat eben auch ihre Vorteile: da weiss man, wen man mit Bakschich bedenken muss, damit die Chose läuft. Hier ist das eben Roulette.

Im übrigen sehe ich das teilweise so wie Dilli: nicht dass die, die noch LKW Steuer zahlen, irgendwan eine fröhliche Nachzahlungsaufforderung vom FA bekommen
:!:
:?:
:idea:
Das gab es in der jüngeren Vergangenheit öfters, ich sage nur: Kombinationskraftwagen. :redhotevil:

Desilusionierte Grüße vom
Willy,
natürlich mim RAM steuerlich als PKW :cry:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Chris,

ich habe mir in meinem Posting auch die allergrößte Mühe gegeben, die Polizei und Lincoln Fahrer da raus zu halten
:)
!

Grüße vom
Willy
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sorry, hab in dem Suchergebnis von 95 Seiten nicht das gefunden, was ich wissen muss, drum häng ich mich an diesen Thread mit einer Frage!

War heut im Finanzamt. Der Beamte hat mein Bed (1,9 m) und meine Kabine (über 2m) gemessen, mit dem Ergebnis, dass das Bed kürzer ist. Somit PKW-Steuer!!!!

Meine Frage: gibt es eine fixe Regelung wo das Maß in der Kabine gemessen wird , oder ist das im Ermessen des Beamten.

Ich frag nur deshalb, weil der Vorbesitzer meines Wages LKW-Steuer hatte und er hat mir gesahgt, dass das Maß vom Kupplungspedal bis zum Ende der Kabine genommen werden muss. Wenn das so wäre, wär die Kabine ja länger als das Bed und somit LKW-Steuer

Kann das jemand bestätigen?


Danke und Grüße

Alois
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

leider gibt es in der Sache nur 3 Gesetze:
§1 Der Finanzbeamte entscheidet grundsätzlich richtig
§2 Der Finanzbeamte macht keinerlei Fehler
§3 sollten §1 und §2 nicht zutreffen, greift §1


Üblicherweise wird am Bodenblech gemessen , vom halbgasgedrückten Pedal bis Ende Kabine.

Wenn Du das Gesetz schön auslegst und einen willigen Finanzfritzel findest, der evtl auch eine Probefahrt mitmachen möchte..
;)


lt. Gesetzestext hat die zur personenbefördernd dienende Fläche um 50% kleiner zu sein als die Gesamtfläche.
Dann misst Du ab halbgas Pedal bis vorderkante Rückenlehne, ende Rückenlehne bis Anfang Rückenlehne Hinterbank, das ganze mal die Breite, abzüglich Mitteltunnel und Fahrerbereich. (der dient ja zum führen des Fahrzeuges, nicht zum befördern von Passagieren.

Dann hast Du die zur Beförderung dienende Fläche.
Jetz nimmst Du Maß ab "Halbgas" bis Ende der Kabine multiplizerst mit der Breite und addierst die Fläche der Ladefläche hinzu. Somit hast du die Gesamtfläche.
Ist die erste 50% kleiner wie die zweite hast du nach Gesetz einen LKW !

Jetzt greifen allerdings die obrigen Paragrafen und Pappa Staat sagt:
"Scheißegal was im Gesetz steht, der Finanzwichtel hat immer recht"

Somit hast Du die A.-Karte und zahlst was das Finanzamt meint und wie der Wichtel dich leiden kann.

Bei uns war das vor ein paar Jahren schon so, daß ich einen L200 mit LKW-Zulassung gefahren habe, ein Bekannter im selben Amt einen PKW.

Da nützt nix, ausser evtl "Beamtenbeseitigung" und auf willigen Nachschub hoffen.

Also, am besten ganz lieb mit Blumenstrauß und einem Täfelchen Schokolade dahin, den Förtner vorab nach der Laune des Beamten fragen und wenn diese gut ist, ein freundliches Gespräch suchen.

Die Chancen stehen in der Regel für mehr als Quadcab allerdings ungünstigst.
- ohne Umbau
(und hier bei entscheidet der Finanzbeamte wieweit er Dich thyranisieren möchte. -allerdings streng nach §1 oder §2 :mrgreen: )
 
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