CrewCab als LKW

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Na sicher leb ich damit. Ich will ein CrewCab, also muss ich auch hinnehmen was er kostet.
Wenn es jedoch Möglichkeiten gibt zu sparen, dann will ich das aber auch :twisted:

Normal, versuche es und gib nicht auf.
 
Das Hauptzollamt München hat zu mir gesagt: "Die Quadratmeter der Ladefläche müssen mehr sein, als die vom Innenraum. Wobei zu beachten ist, dass man die Fläche der Radkästen auf der Ladefläche von der Gesamtladefläche abziehen muss."

Ich habe es ausgemessen - Ergebnis: geht nicht. Egal wie ich gemessen habe. Der Innenraum ist einfach ein bißchen größer als die Ladefläche. **** happens!
 
Wobei zu beachten ist, dass man die Fläche der Radkästen auf der Ladefläche von der Gesamtladefläche abziehen muss."

Das stimmt nicht. Es gibt zu dem ganzen Müll ja viele Gerichtsurteile. Und in einem (suchen darfst du aber selbst
:-D
) steht drinnen, dass die Fläche der Radkästen mitzählt, da man darüber laden kann.
Umgekehrt müßte man ja auch die Fläche fürs Amaturenbrett, aber insbesondere die der Mittelkonsole rausrechnen. Denn da kann definitiv KEIN Fahrgast sitzen.
 
Laut meinem TÜV-Prüfer geht es bei der Berechnung darum, dass die Länge der Ladefläche größer sein muss,
als die Länge von "Ende der Pedalerie" bis "Ende letzte Rücklehne". Mit E-Pedalen ist das beim Quad Cab machbar :mrgreen:
 
:mrgreen: Also hier ist kein Thema mit Innenraum und Ladefläche, mein Mega Cab ist nicht nur in der Zulassung LKW, sondern auch beim Finanzamt. :mrgreen:
 
Laut meinem TÜV-Prüfer geht es bei der Berechnung darum, dass die Länge der Ladefläche größer sein muss,

Manchmal frag ich mich echt, wie die Herren Inschenöre ihr Studium beenden konnten. Eine Fläche errechnet sich nun mal aus Länge und Breite.
In den komischen Gerichtsurteilen die es so gibt, schruben die Herren Richter/Innen auch im FLÄCHE. Was die da lediglich mit der Länge wollen
bleibt mir bis heute ein Rätsel.

Ich konnte meinem FA-Beamten sogar schlüssig vorrechnen, dass die LadeFläche minimal größer ist, als die FahrgastFläche. Da kam dann das Gegenargument, dass minimal größer
nicht zählen würde.
Wenn die keine LKW-Steuer wollen, dann ist das so. Und solange es keine KLARE, bundeseinheitliche Regelung gibt, wird auch weiterhin jeder Beamte (auch beim Zoll) so entscheiden,
wie er gerade gelaunt ist.
 
Manchmal frag ich mich echt, wie die Herren Inschenöre ihr Studium beenden konnten. Eine Fläche errechnet sich nun mal aus Länge und Breite.
In den komischen Gerichtsurteilen die es so gibt, schruben die Herren Richter/Innen auch im FLÄCHE. Was die da lediglich mit der Länge wollen
bleibt mir bis heute ein Rätsel.

Ich konnte meinem FA-Beamten sogar schlüssig vorrechnen, dass die LadeFläche minimal größer ist, als die FahrgastFläche. Da kam dann das Gegenargument, dass minimal größer
nicht zählen würde.
Wenn die keine LKW-Steuer wollen, dann ist das so. Und solange es keine KLARE, bundeseinheitliche Regelung gibt, wird auch weiterhin jeder Beamte (auch beim Zoll) so entscheiden,
wie er gerade gelaunt ist.

Mein Prüfer mein, dass es nicht um die Fläche geht, sondern wirklich nur um die Länge. :?
 
Na sicher leb ich damit. Ich will ein CrewCab, also muss ich auch hinnehmen was er kostet.
Wenn es jedoch Möglichkeiten gibt zu sparen, dann will ich das aber auch :twisted:

Und das werden in Deinem Falle 796,- € ohne Gasanlage sein. Ich weiß, jetzt wird gleich wieder gefährliches Halbwissen durchs Forum toben. :roll: Die Nummer mit dem Händler kannst du Dir jedenfalls sparen.
 
Mein Prüfer mein, dass es nicht um die Fläche geht, sondern wirklich nur um die Länge. :?

Naja, so lange dein Prüfer wenigstens Ahnung von dem hat was sein eigentlicher Job ist, ist´s ja nicht so schlimm.
 
Schmied: Wenn Du das bezahlst, dann würde ich zusehen das ich einen anderen Co2 Wert eingetragen bekomme...
;)
Ohne Gas hab ich 386g in den Papieren, macht dann ca. 640€/Jahr Steuer nach PKW.
 
Schmied: Wenn Du das bezahlst, dann würde ich zusehen das ich einen anderen Co2 Wert eingetragen bekomme...
;)
Ohne Gas hab ich 386g in den Papieren, macht dann ca. 640€/Jahr Steuer nach PKW.

Das freut mich für Dich. Du wohnst im schönen Bayern und ich im wilden Osten. Habe wirklich alles versucht. Bei mir stehen 461g. Wie kann man das denn ändern? :dontknow:
 
Für den Ram gibt es verschiedene Gutachten in Deutschland mit verschiedenen Co2 Werten. Mit einen anderen Gutachten kann man diesen Wert ändern lassen, wie das genau abläuft weiß ich nicht, aber es haben schon einige hier gemacht. Vielleicht mal suchen oder einen extra Thread dafür aufmachen.
 
Bei mir stehen 461g. Wie kann man das denn ändern? :dontknow:

461 ist ne Zahl, die ich auch noch nicht gelesen hab, aber jeder RAM ist anders :shock:

Ich hatte vorher auch 477 und nu hab ich 322 oder 323 (müßt ich nachschauen).

Ändern kannst Du das nur, wenn du mit einem entsprechenden Abgasgutachten zum TÜV fährst und das ändern lässt.

Dazu mußt du so ein Abgasgutachten erstellen lassen (teuer) oder aber jemand kennen (z.B. Händler, Gasumrüster) der eines hat erstellen lassen und das du für ein mittleres Entgelt zu einer
Umtragung nutzen kannst.
 
Naja, so lange dein Prüfer wenigstens Ahnung von dem hat was sein eigentlicher Job ist, ist´s ja nicht so schlimm.

Da ich noch nichts aussagekräftiges schwarz auf weiß gefunden habe, muss ich das glauben, was ich von einer Prüforganisation an Informationen habe.
Wenn du es besser weißt, dann kläre uns auf. Aber bitte fundiert.
 

Das kannst Du auch ganz einfach selbst, sofern dich dieses Thema interessiert.
Gib doch einfach mal folgende Worte (kannst kopieren
:-D
) bei google ein: "pick up steuer ladefläche"

Und alternativ kannst du dann auch noch: "pick up steuer ladelänge" eingeben.

Ich denke, Lesestoff hast Du dann genug und auch genügend Gerichtsurteile (fundiert). Den Rest kannst du dann mit dem Mann von der Prüforganisation klären.
Da zu seinem Berufsfeld allerdings nicht die KFZ-Steuer zählt, befürchte ich, dass er auch nur mit "gefährlichem" Halbwissen um sich wirft, was er mal irgendwo gelesen oder gehört hat.
Oder halt jemanden kennt, der jemanden... usw.
 
Da ich noch nichts aussagekräftiges schwarz auf weiß gefunden habe, muss ich das glauben, was ich von einer Prüforganisation an Informationen habe.
Wenn du es besser weißt, dann kläre uns auf. Aber bitte fundiert.

Lies dir die Beiträge von ThorstenD hier im Forum zum Thema KFZ-Steuern durch, dann wird Licht. Er war seinerzeit sehr sehr nah am Geschehen als die entsprechenden Urteile des BFH gesprochen wurden.
 
Habe auch 477g Co²/km trotz Gasanlage
:!:

Ob ich in dieser richtung was unternehmen soll ka.
Zahle eh nur 384 € Steuer (PKW
:evil:
) da EZ vor 7/2009 war.

Oder was meint ihr den da dazu ???

MfG
 
Habe auch 477g Co²/km trotz Gasanlage
:!:

Ob ich in dieser richtung was unternehmen soll ka.
Zahle eh nur 384 € Steuer (PKW
:evil:
) da EZ vor 7/2009 war.

Dann bezahlst Du die Steuer lediglich nach Hubraum, der CO2-Wert ist dabei egal. Also keine Änderung möglich (es sei denn, du baust einen kleineren Motor ein...).
 
Ok Danke schon mal dafür.
Dachte eben wenn es nicht allzu viel Umstände machen täte diese Umstellung, würd ich dies auch in betracht ziehen !
Wer weiß heut schon, ob Bestandfahrzeuge von vor 7/2009 nicht auch irgend wann mal anderst besteuert werden
:?:

Der andere Hintergedanke von mir war und ist evtl. eine EURO-Umschlüsselung voranzutreiben, da ich nur EURO4 habe.
Hätte dann das eine mit dem andrem verbinden können.

MfG
 
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