Ab 2013 Ende des Steuer-HickHacks???

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Aus dem wirst du nur ein Lkw hin bekommen, wenn du die hinteren Scheiben dicht machst und alle hinteren Sitze ausbauen läßt...

Gesendet von Samsung Note
 
Aus dem wirst du nur ein Lkw hin bekommen, wenn du die hinteren Scheiben dicht machst und alle hinteren Sitze ausbauen läßt...

Gesendet von Samsung Note

Nee, ist schon geklärt. Geht ganz leicht bei mir. Dauert ne halbe Stunde, dann trägt mir der Tüvver das ein. Läßt sich auch leicht zurück bauen. Ich habe jetzt kein Problem damit die 1100 zu zahlen, nur wenn es dann zB. 1600 kosten würde, schon.

Ich müsste nur ein 30cm hohe Wand hinter der Rückbank anschrauben und die hinteren Gurte der 3. Reihe entfernen. Dann LKW. Nur habe ich dann paradoxerweise nicht mehr so ein große Ladefläche, als wenn ich jetzt die 2. Reihe umklappen würde. Zudem hole ich auch ab-und-zu mal den Kinderwagen aus der Seitentüre raus wenn die Hunde mit hinten drin sind. Das würde dann nicht mehr gehen. Im Moment klappe ich die Sitze doch noch recht viel hin und her. Außerdem sind 8 Sitze auch nicht zu unterschätzen :mrgreen:
 
Nun nochmal gefragt, was ändert sich wenn ich meinen als LKW zugelassenen Ram von 2005 hemi jetzt als LKW versteuern lassen will, aktuell ist er ein Pkw. Kann dass einer mal grob rechnen? zahle aktuell irgentwas an die 400 € jedoch nicht nach CO2 Steuer sondern wie davor, wenn ich den jetzt umtragen lassen würde auf LKW was wäre der Unterschied im Preis, immer noch ca 200 €?
Wer weiß es genauer???? :shock: :shock:
 
https://kfz-steuer.de/
dann lkw bis 3,5t wählen und zGG eingeben

schon kommt das ergebnis
:-)





->
Nutzfahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtmasse (KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3)
(Besteuerung von Kraftfahrzeugen nach Gewicht)

1. Geben Sie die zulässige Gesamtmasse des Nutzfahrzeugs in kg ein: 3084
(Zulässige Gesamtmasse hier nur bis 3500 kg; über 3500 kg hier)

2. Geländewagen-News Lkw-News

Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer für das obige Nutzfahrzeug beträgt jährlich 185 Euro.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,
mein Schreiben ans FA geht morgen raus.

Kraftfahrzeugsteuer XX-X XX / 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Einspruch zum Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom 14.12.2012.
Begründung:
Laut Eintragung im Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde ist unser KFZ / XX – X XX als Lastkraftwagen zu besteuern.
Dies ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 2 in der ab dem 12.12.2012 geltenden Fassung durch Artikel 2 G. v. 05.12.2012 BGBI, I 2431 geregelt.
Auszug §2
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
Artikel 2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Aufgrund dieser geltenden Fassung bitte ich um einen neuen Bescheid meiner Kraftfahrzeugsteuer.

Mit freundlichen Grüßen


Mal sehen was dabei rauskommt--- Ich berichte sowie es etwas Neues gibt

Grüße
Peter
 
....
mein KFZ-Steuerbescheid vom 14.12.2012 sagt:
PKW und kostet 572.- € jährl.
:evil:

KFZ Schein sagt LKW!

wie gesagt; sobald ich vom FA neues höre werde ich berichten.

Grüße
Peter
 
Laut meiner Steuer Beamtin ist da zwar eine Steueränderung unterwegs aber ich soll mir keine Hoffnung machen, so wie sie das sieht kommt ein zusatz Text in dem gesagt wird das alles beim alten bleibt bei den Pick ups.
:evil:
:evil:

das war vor einer halben Stunde.
 
:mrgreen: :mrgreen: Das wär ja nu wirklich zu schön und einfach gewesen für Deutschlands Steuerwesen! Einfach können die nicht!
 
Bin gespannt was da noch kommt... :shock:

Ich habe es auf "Nummer Sicher" gemacht und meinen Mega-Cab als 4,4 Tonner LKW angemeldet.
Vor ca. 2 Wochen kam der Bescheid vom FA... 150,- Tackos
8)


Hab eigentlich mit 210,- gerechnet, kann aber gut mit leben
;)


Verschnupfte Grüße,

Jürgen
 
Bin gespannt was da noch kommt... :shock:

Ich habe es auf "Nummer Sicher" gemacht und meinen Mega-Cab als 4,4 Tonner LKW angemeldet.
Vor ca. 2 Wochen kam der Bescheid vom FA... 150,- Tackos
8)


Hab eigentlich mit 210,- gerechnet, kann aber gut mit leben
;)


Verschnupfte Grüße,

Jürgen

Inklusive "80" Aufkleber und Drosselung?
 
Inklusive "80" Aufkleber und Drosselung?[/quote]

Nein und nein.
Aufkleber verlangt niemand + Drosselung wird "manuell" vom Fahrer verlangt.

Aber natürlich bin ich, zumindest gesetzlich, an die 80 km/h gebunden. Ist mit dem FW und den Gummis eh keine "Rennsemmel"...

...geht aber verdammt schnell über den Geschwindigkeitsindex "Q" der Gummis :oops:

Gruß, J.
 
Grad mal tüv über 3,5 to gegugelt. Viele Sachen zu beachten! Meist nur Kleinigkeiten, die es aber im Falle einer Kontrolle in sich haben.
 
Ja, es hat eben alles Vor- Und Nachteile.
Am besten wäre es, wenn man sich da was zusammen stellen dürfte :mrgreen:
 
Drosselung wird "manuell" vom Fahrer verlangt.


Wer hat dir das denn erzählt?


§57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung

(1) Geschwindigkeitsbegrenzer sind Einrichtungen, die im Kraftfahrzeug in erster Linie durch die Steuerung der Kraftstoffzufuhr zum Motor die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf den eingestellten Wert beschränken.

(2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei

Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Vset),

Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (Vset + Toleranzen <= 90 km/h)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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