Der Brief wird nie ankommen. In D haben wir ein 5stelliges Postleitzahlensystem! :mrgreen:
Ich hab das Schreiben per Email geschickt. Da braucht man keine PLZ :klug:
Der Brief wird nie ankommen. In D haben wir ein 5stelliges Postleitzahlensystem! :mrgreen:
Cool! Das Ausfertigungsdatum vom Schreiben ist 21.12.1927 :mrgreen:
Da hat man sich aber schon vor sehr langer Zeit Gedanken gemacht :mrgreen:
Hier sind die Änderungen gegenübergestellt!
Demnach ist jetzt wirklich Fakt was im Schein steht! \/
Das wäre ja mal ein Weihnachtsgeschenk =D>
Und ich muß meine Signatur ändern! :mrgreen:
Aber wie ein guter Deutscher traue ich dem Frieden noch nicht :mrgreen:
hab ich gerade hier in meinen unterlagen gefunden
3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine
Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des
§ 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben
vom 19.11.1998), sind - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 2,8 t - als Pkw zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom
08.02.2001, BStBl II 2001, 368).
was zählt nun ?
§ 8 oder § 2
3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine
Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t, die bisher als „andere Fahrzeuge“ i. S. des
§ 8 Nr. 2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben
vom 19.11.1998), sind - wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
bis 2,8 t - als Pkw zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung
dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom
08.02.2001, BStBl II 2001, 368).
Du hast da einen alten Text von §2. Dieser ist jetzt ja zu 90 % gestrichen und es gilt der neue Text mit den Fahrzegpapieren!
Schau mal https://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm. Da sieht man es sehr gut! Dein Text ist da gestrichen! :mrgreen:
Hawk-kido hat Recht. Es gelten §2, §8 & §9.
Nur sind die Steuern bei 3500 kg 230,04 € (18 * 12,78€)! So viel habe ich vor zwei Jahren auch gezahlt!
3500kg zGG sind bei meinem 2nd Gen. 210€ im Jahr, zumindest laut meinem Steuerbescheid.
Schon, aber so'n Heizöl Ferrari wär nix für mich. Da müsste ich ja mein Kennzeichen von V8 in R6 ändern, und wer will das schon ?
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