blueskyofheaven
Mannschaftskabine
sieh es doch mal so: sie wollen nur unser gutes (geld)
Pick-up als Pkw oder Nfz?
Bei Pick-ups mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht.
Bei Pick-ups, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt die Abgrenzung nach den allgemeinen Kriterien. Überwiegt die Ladefläche die Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich, kann davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend zur Lastenbeförderung bestimmt ist.
In die Berechnung der Ladefläche sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, zum Beispiel für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche genutzt werden können. (red)
BFH, Urteil vom 29. August 2012, Aktenzeichen: II R 7/11
Mal so am Rande (wenn die Länge der Ladefläche das Kriterium ist): Was wäre mit einem Bed Extender? Darf man den offiziell fahren oder benötigt man dafür eine Eintragung?
warte noch auf meinen Steuerbescheid. Ich sollte Fotos schicken...Habe der Dame anschaulich demonstriert, dass die zwei Heurollen auf der Ladefläche niemalsnicht in die Kabine passen, daher ist die Ladefläche größer. Und der Hänger mit den 6 Rollen muss ja auch noch gezogen werden. Also, bei mir ein Lastkraftwagen. Ich glaube, darüber denken die noch nach...
klappt schon :thumbright:
Bei mir hatte damals die Finanzbeamtin den Widerspruch gegen die PKW-besteuerung selbst geschrieben, und die dann auch abgeändert.
auch ohne Heu
Ja das find ich mal eine sympatische Finanzmitarbeiterin,aber wenn deren Vorgesetzten das erfahren würden würde die garantiert ihren Job verlieren,Hut ab!
Enter your email address to join: