Ab 2013 Ende des Steuer-HickHacks???

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sieh es doch mal so: sie wollen nur unser gutes (geld)
:-D
 
Ich wollte nur mal festhalten, dass wenn man einen Einspruch beim FA einlegt und dieser vom FA abgelehnt wird, heißt das nicht dass das FA Recht hat. Was soll man denn erwarten ? Der Finanzbeamte ist kein Richter sonder wie der Name ja schon sagt ein Beamter der Finanzbehörde. Warum sollte er entscheiden das sein Amt weniger Geld bekommt ? Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat sollte man bei jedem Einspruch beim FA keine Begründung abgeben, sonder wirklich nur Einspruch gegen ... einlegen.
Dann darauf warten das die Ablehung kommt und mit einem Anwalt vor Gericht ziehen. Denn da sitzen Menschen die zwar auch nicht immer im Namen des Volkes urteilen aber wenigstens nicht im Namen des Steuersäckels. Wenn es Gesetze gibt die unterschiedlich auslegbar sind, steht diese Auslegung nur einem Richter zu und nicht einem Finanzbeamten.

Fight for your Right

Gruß Andreas
 
Ich weiß nicht, ob das schon bekannt ist, oder hier schon mal behandelt wurde (habe mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelesen):
Pick-up als Pkw oder Nfz?

Bei Pick-ups mit Doppelkabine ist typisierend davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht.

Bei Pick-ups, deren Ladefläche größer als die für die Personenbeförderung vorgesehene Fläche ist, erfolgt die Abgrenzung nach den allgemeinen Kriterien. Überwiegt die Ladefläche die Fläche zur Personenbeförderung nur unwesentlich, kann davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug nicht vorwiegend zur Lastenbeförderung bestimmt ist.

In die Berechnung der Ladefläche sind alle Flächen einzubeziehen, die geeignet sind, eine Ladung zu transportieren. Dazu gehören regelmäßig auch Ausbeulungen in den Laderaum, zum Beispiel für Radkästen, die aufgrund ihres Abstandes zum oberen Rand der Ladekante und bei gegebener Belastbarkeit noch als Ladefläche genutzt werden können. (red)

BFH, Urteil vom 29. August 2012, Aktenzeichen: II R 7/11
 
leider nix neues und steht ja eindeutig drin
:-(


bei einem crewcab ist nunmal die ladefläche kürzer als der innenraum

da kommen wir leider um die pkw steuer nicht drumrum
 
Mal so am Rande (wenn die Länge der Ladefläche das Kriterium ist): Was wäre mit einem Bed Extender? Darf man den offiziell fahren oder benötigt man dafür eine Eintragung?
 
Ladeflächenverlängerung wäre eine Möglichkeit, muß aber dann fest montiert und die neue Länge eingetragen werden (inkl Rückleuchten etc)
Was den 1500ern allerdings regelmäßig das Genick bricht ist die Zuladung auf Golf Niveau
;)
 
warte noch auf meinen Steuerbescheid. Ich sollte Fotos schicken...Habe der Dame anschaulich demonstriert, dass die zwei Heurollen auf der Ladefläche niemalsnicht in die Kabine passen, daher ist die Ladefläche größer. Und der Hänger mit den 6 Rollen muss ja auch noch gezogen werden. Also, bei mir ein Lastkraftwagen. Ich glaube, darüber denken die noch nach...
 
Geile Idee!
Weiblich angehaucht aber vermutlich zielführend!
Da bin ich gespannt!
 
Kann ich die Heuballen mal ausleihen, falls das funzt?
Schicke dann meine Frau! :mrgreen:
 
warte noch auf meinen Steuerbescheid. Ich sollte Fotos schicken...Habe der Dame anschaulich demonstriert, dass die zwei Heurollen auf der Ladefläche niemalsnicht in die Kabine passen, daher ist die Ladefläche größer. Und der Hänger mit den 6 Rollen muss ja auch noch gezogen werden. Also, bei mir ein Lastkraftwagen. Ich glaube, darüber denken die noch nach...

klappt schon :thumbright:
Bei mir hatte damals die Finanzbeamtin den Widerspruch gegen die PKW-besteuerung selbst geschrieben, und die dann auch abgeändert.
auch ohne Heu
;)
 
klappt schon :thumbright:
Bei mir hatte damals die Finanzbeamtin den Widerspruch gegen die PKW-besteuerung selbst geschrieben, und die dann auch abgeändert.
auch ohne Heu
;)

Ja das find ich mal eine sympatische Finanzmitarbeiterin,aber wenn deren Vorgesetzten das erfahren würden würde die garantiert ihren Job verlieren,Hut ab!
 
EIn Gen2 extended Cab sollte eigentlich immer als LkW "durchgehen".
 
Ja das find ich mal eine sympatische Finanzmitarbeiterin,aber wenn deren Vorgesetzten das erfahren würden würde die garantiert ihren Job verlieren,Hut ab!

Ne ne, die müssen dat zur Niederschrift schreiben wenn du drauf bestehst.
Und Abändern geht nur mit dem OK des Vorgesetzten
 
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