Ab 2013 Ende des Steuer-HickHacks???

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So ich habe meine Absage ja auch schon länger bekommen und habe das nun mit meinem Anwalt besprochen, das ist mein Schwager und der ist auf Verkehrsrecht in seiner eigenen Kanzlei spezialisiert.

Klare Auskunft, dazu müßte er ein Steuerspezialist sein, er denkt zwar dass ein Klageweg erfolgversprechnd sein kann, kann es aber nicht mit Gewissheit sagen! Mich kostet die PKW.-Steuer unterm Strich im Jahr 217 € mehr (Büro... Absetzbarkeit...) dafür einen ungewissen Rechtsstreit eingehen ist nonsens. Falls hier einer klagen will, dann spende ich dafür 25 € (hab ich schon bei Proallrad).... weil vom Prinzip her ist das alles eine Frechheit!
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So ich habe meine Absage ja auch schon länger bekommen und habe das nun mit meinem Anwalt besprochen, das ist mein Schwager und der ist auf Verkehrsrecht in seiner eigenen Kanzlei spezialisiert.

Klare Auskunft, dazu müßte er ein Steuerspezialist sein, er denkt zwar dass ein Klageweg erfolgversprechnd sein kann, kann es aber nicht mit Gewissheit sagen! Mich kostet die PKW.-Steuer unterm Strich im Jahr 217 € mehr (Büro... Absetzbarkeit...) dafür einen ungewissen Rechtsstreit eingehen ist nonsens. Falls hier einer klagen will, dann spende ich dafür 25 € (hab ich schon bei Proallrad).... weil vom Prinzip her ist das alles eine Frechheit!
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Hi Oli..
ist die frage , ob sich einer wehrt..
Ich denke eher nicht..
 
Nachdem ich heute auch meinen Steuerbescheid von 584 € bekommen habe, überlege ich, auch Einspruch einzulegen. Was meint ihr, macht es Sinn oder kann man sich die Arbeit sparen?
Wenn ich andere sehe, die fahren genau das gleiche Auto, und werden ganz anders eingestuft, da pack ich mir echt an den Kopf
:evil:
 
Tausche sofort mit Dir!
:-D

Sehe nur auch die Möglichkeit, dass bei einer Grundsatzentscheidung diejenigen leiden, die bislang einen Bonus hatten.
Die Lobby für eine kostengünstige Versteuerung dieser Art von KFZ ist gewiss nicht die Mehrheit in der Bevölkerung und damit auch in der FA Population.
Der Aufschrei in den Medien wird eher "gemach" sein.
 
Würde auch sofort tauschen!! So hätte ich 270€ mehr in der Urlaubskasse.
Aber egal, hatte nur wenig Hoffnung auf ne günstige Einstufung. Hatte alles versucht ohne andere die LKW-Einstufung zu versauen, hat halt nicht geklappt. Dabei hat mich der FA-Beamte aber gleich nach den Namen derer gefragt, die ich "zufällig" auf Parkplätzen getroffen hatte. Ich bräuchte nur einen Namen nennen und er schaut sofort nach und sagt mir dann, dass ich angelogen wurde. Schließlich sind alle RAMs bei meinem FA als PKW versteuert. :^o Ich könnte auch gerne klagen und das Gericht urteilen lassen. :crazy:

Ich denke auch, Füße still halten, und denen, die nur LKW Steuer zahlen, dies so lange als möglich gönnen!!!
 
Tag zusammen,
bin seit längerer Zeit dran rauszufinden wie ich an meine LKW-Besteuerung komme.
Von seitens Finanzamt erfährt man ja nix.......
Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt fährt auch nen Dodge Ram 5.9 cummins einzelkabiene lange Ladefläche.
Die Ladefläche muss min. 20cm länger sein als die Fahrerkabiene. (Info von ex Finanzamt-Mitarbeiter )
Meiner auch als PKW besteuert 960€ als LKW 210€
Und hier geht es nur um Geld und sonst nix! Meine Ladefläche ist 18cm länger als der Fahrgastraum. was gibt es da dumm zu tun?
Und in Deutschland gibt eas so etwas wie Gleichberechtigungs Gesetz !!?? Hat mir ein Mensch vom Landratsamt gesagt.
Hab die Tage jetzt nen Termin aufm Finanzamt um der Sache mal zu nem Abschluss zu verhelfen!
 
Gleichberechtigungsgesetz? Hab ich noch nie gehört. Der meint bestimmt das Grundgesetz. " alle Menschen sind gleich" oder so ähnlich....leider sind wie wir alle wissen manche gleicher :mrgreen:
 
Theoretisch, müsste man(n) mit guter Rechtschutz im Rücken und noch besserem Anwalt, bis zur letzten Instanz ( Bundesverfassungsgericht
:?:
) Einspruch und Klage durchziehen.
 
Gleichberechtigungsgesetz?

Das gibt es tatsächlich. Ebenso das Gleichstellungsgesetz.
Du willst es kennenlernen? Ganz einfach.
Mach eine Stellungsannonce und suche einen Fahrlehrer. Verzichte ganz bewußz auf das "/IN".
Oder noch besser, schreib die Stelle korrekt aus mit Fahrlehrer/IN und sage einer Fahrlehrering ab, mit der Begründung, dass Sie kein Mann sei.

Du wirst die Auswirkungen des Gesetzes schneller und heftiger kennen lernen, als Dir lieb ist.

Beim Doges wäre das vielleicht auch ein Ansatz, aber ich befürchte, dazu fehlt uns einfach die Lobby.

Gruß Tom
 
Das gibt es tatsächlich. Ebenso das Gleichstellungsgesetz.
Du willst es kennenlernen? Ganz einfach.
Mach eine Stellungsannonce und suche einen Fahrlehrer. Verzichte ganz bewußz auf das "/IN".
Oder noch besser, schreib die Stelle korrekt aus mit Fahrlehrer/IN und sage einer Fahrlehrering ab, mit der Begründung, dass Sie kein Mann sei.

Du wirst die Auswirkungen des Gesetzes schneller und heftiger kennen lernen, als Dir lieb ist.

Beim Doges wäre das vielleicht auch ein Ansatz, aber ich befürchte, dazu fehlt uns einfach die Lobby.

Gruß Tom

Eben. Und viel Mitleid werden wir kaum bekommen, wenn sowas durch die Presse gehen würde.
"Die kaufen sich riesige, schwere Spritfresser und wollen nix zahlen."
 
Gabs schon... Hab ich auch geschrieben, nur müsste man es wieder neu aufziehen...

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
Theoretisch, müsste man(n) mit guter Rechtschutz im Rücken und noch besserem Anwalt, bis zur letzten Instanz ( Bundesverfassungsgericht
:?:
) Einspruch und Klage durchziehen.

Das hab ich gemeint, gabs schon

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 
pro Allrad war nur ein weiterer Beschi..Jahresbeitrag der anfangs 25€ auf 60€ einfach mal so angehoben.
Ich möchte nich wissen was da für Gelder geflossen sind. Da hätt man ne ganze Schar von Anwälten haben können.
 
Da hast Du bestimmt Recht, aber irgendwer sollte es mal in die Hand nehmen. Geht ja nicht nur um die Euros, sonder ums Prinzip und ne eindeutige Regelung die vom Norden bis zum Süden gilt und auch von Ost nach West.
 
Das gibt es tatsächlich. Ebenso das Gleichstellungsgesetz.
Du willst es kennenlernen? Ganz einfach.
Mach eine Stellungsannonce und suche einen Fahrlehrer. Verzichte ganz bewußz auf das "/IN".
Oder noch besser, schreib die Stelle korrekt aus mit Fahrlehrer/IN und sage einer Fahrlehrering ab, mit der Begründung, dass Sie kein Mann sei.

Du wirst die Auswirkungen des Gesetzes schneller und heftiger kennen lernen, als Dir lieb ist.

Beim Doges wäre das vielleicht auch ein Ansatz, aber ich befürchte, dazu fehlt uns einfach die Lobby.

Gruß Tom


Ok, aber da geht's um die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern!
Wenn männliche und weibliche RAM Fahrer/innen bei der Steuer unterschiedlich behandelt würden, tät's passen.
 
hallo zusammen,
nachdem das fa uns einen brief zukommen lies, dass wir einspruch erheben können und für unsere sonder kfz büro zulassung gewisse bedingungen erfüllt sein müssen, haben wir fotos gemacht und ich habe denen die maße mitgeteilt. genau nach den bedingungen die auch im schreiben aufgeführt wurden. danach kam ein brief, dass das so nicht reicht und wir sollen das auto vorführen und bis zu einem bestimmten datum einen termin dafür machen. haben dann die sacharbeitern tagelang nicht erreicht, bis wir die zentrale angerufen haben um zu erfahren, dass die dame schon die ganze zeit nicht da sei und die vertretung vergessen hat das telefon umzuleiten und diese aber auch gerade nicht da ist. :twisted: als wir die aber erreichten, konnte sie leider nix dazu sagen, weil sie sich damit nicht auskennt und eigentlich für andere bereiche zuständig sei :redhotevil: sich den fall aber ansehen werde und man melde sich dann wieder bei uns. es ist fast zwei wochen nichts passiert und dann hab ich eine mail geschrieben, dass wir immernoch auf bearbeitung und einen termin warten. daraufhin haben wir einen brief bekommen, dass unser einspruch abgelehnt wurde, weil die bedingungen für ein konferenz büro nicht erfüllt sind und wir sollen den einspruch zurück nehmen. :roll: ganz ohne vorführen des autos konnte sie das erkennen im gegesatz zur kollegin! nun sind plötzlich andere dinge aufgelistet worden die erfüllt sein müssen um es als sonder kfz büro anmelden zu können. :twisted:
nun denn....da uns die 1500€ steuern :cry: im nacken sitzen die das fa haben möchte...und unser womo ausbau noch etwas zeit in anspruch nehmen wird, wäre es doch cool eine lösung finden zu können, um ihn nicht abmelden zu müssen.
weiß jemand die genauen vorgaben die erfüllt sein müssen für ein sonder kfz büro??? einen link zum nachlesen??? hab erstmal nix hilfreiches gefunden!
:(
 
https://www.reportage.redactionsbur...romobil_fakten/bureaumobil-tuv-anforderungen/

Informationen zum „Sonstiges Kraftfahrzeug Bürofahrzeug“ (SO.KFZ BUEROFZ) sind nicht sonderlich reichhaltig gestreut. Beim TÜV Rheinland gab es ein Merkblatt, im Internet viel Gedankenaustausch und auch darunter allenfalls vom TÜV Greifbares. Die info post des "TÜV Nord Mobilität" zum Beispiel, sie nennt Daten und Fakten. Die klingen nüchtern und listen folgende Minimalforderungen, die "an eine solche Fahrzeugart" gestellt werden:

1. Der Büroteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeugs ausmachen.
2. Die Abbmessungen jeder Schreibtischfläche betragen mindestens 100 x 60 cm.
3. Schreibtische und Büromöbel müssen unter allen Fahr- und Betriebszuständen ausreichend befestigt bzw. standfest sein.
4. Schubkästen und Türen müssen mit Auszugsperren versehen sein.
5. Abrundungsradien an Schreibtischen und Büromöbeln betragen mindestens 3 mm.
6. Die Arbeitshöhe von Schreibtischen beträgt mindestens 65, höchstens 75 cm.
7. Die Arbeitshöhe von Schreibmaschinen- oder PC-Tischen beträgt mindestens 58 cm, höchstens 68 cm.
8. Die Mindestabmessungen der Beinräume unter Schreibtischen und Schreibmaschinentischen sind: in der Tiefe 60 cm, in der Höhe 62 cm und in der Breite 58 cm.
9. Sitzgelegenheiten am Büro-Arbeitsplatz müssen höhenverstellbar, drehbar und kippsicher sein.
10. Die Beleuchtungsstärke im Bereich des Arbeitsplatzes beträgt mindestens 600 Lux (800 bis 1200 Lux sind anzustreben, der Nachweis der Beleuchtungsstärke kann im Zweifel durch einen arbeitsmedizinischen Dienst oder die Berufsgenossenschaft erfolgen).
11. Die Höhe über der Sitzfläche am Arbeitsplatz ist mindestens 1000 mm.
12. Die lichte Höhe im übrigen Büroraum des Fahrzeugs beträgt mindestens 1650 mm
(siehe Abschnitt 2 der Anlage X zur StVZO).
13. Eine Standheizung mit einer für den Innenraum ausreichenden Heizleistung ist
vorhanden.

Reisemobile erfüllen teilweise bereits solche Anforderungen, teilweise aber eben auch nicht. Umgekehrt fehlt dem Büromobil per Definition gewisse Ausstattung, denn wenngleich im Büro geschlafen wird, so wird doch kaum darin übernachtet. Dies wiederum ist für die gewerbliche Nutzung bei Geschäftsreisen auch finanziell ein nennenswerter Vorteil.

Setz doch einfach ne Wohnkabine drauf.....
;)
 
Hier mal wieder was erfreuliches.

Hatte mündlich Einspruch eingelegt beim Finanzamt und 2 Crew Cab mit Kennzeichen als Beispiel herran gezogen.

Der eine wurde wohl schon vorgeführt, bei der Chefin der KfZ Steuerstelle, das hinten sind nur Notsitze im Crew Cab, darum 178 € LKW Steuer.

Mit meinem verglichen ALLE Daten identisch, die Mitarbeiterin legt es der Chefin vor. Das war vor ca. 14 Tagen.

Nun schau ich auf mein Konto und hab ne Rückzahlung drauf. Leider nur für dieses Jahr und nicht ab Ez. 2011, aber auch für die Zukunft LKW Steuer. SUPER, ich bin total zufrieden und glücklich.
 
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