Tüv abgelaufen ??? Was kann das kosten?

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max71

QuadCab
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Hallo Leute,

ich habe meinen Dicken genau vor 2 Jahren im September gekauft und damals mit Tüv NEU, also dachte ich dann gehe ich im September 2011 halt mal zum Tüv.
Heute aus dem Urlaub zurück, sehe ich mit Entzweifelung daß der gutste schon im Juni abgelaufen ist **** happens. :cry: :cry:

So jetzt was sagt der Tüv oder vor allem was für eine Strafe bekomme ich wenn der seit 2 Montane abgelaufen ist.

Über Infos wäre ich wie immer dankbar.

MAX
 
der TÜV sagt garnichts der datiert nur auf Juni wenn du jetzt
hinfährst die grünen blauen auch nicht viel erst ab drei Monaten
wird's erst richtig teuer :mrgreen:
 
100% genau kann ich es dir nicht sagen,
aber ich denke du bekommst dann nur 22 Monate TÜV.
Solange die Polizei dir kein Ticket gibt, dürftest du mit einem blauen Auge davon kommen.
 
Wenn die Abgasuntersuchung um bis zu 2 Monate überschritten wird, kostet Sie das 15 EUR Strafe.

Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten wird, kostet Sie das 25 EUR Strafe.

Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 4 bis 8 Monate überschritten wird, kostet Sie das 40 EUR Strafe und 1 Punkt in Flensburg.

Wenn die Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überschritten wird, kostet Sie das 75 EUR Strafe und 2 Punkte in Flensburg.

Das aber nur wenn der Schutzverein das so am Auto waehrend der Fahrt findet.
 
Hallo Max,

wenn Du nach Hessen oder ins Saarland zum TÜV fährst bekommst Du sogar die Plakette bis August 2013 geklebt
:-D


Grüße

Clemens
 
Servus,


auf dem Weg zm TÜV dürftest du auch keine Strafe bekommen.

Aber selbst in der Garage bekommst du Ärger, falls zufällig die Polizei vorbeifährt...


Ich habe im Frühjahr 2 Punkte und 63 Euro Strafe bekommen, weil ein ungenutzer Anhänger, den wir auf unserem Privatgrundstück (Wiese,nicht befestigt) abgestellt hatten 8 Mon überschritten war.
Aber da das Ding aktuell nicht genutzt wird, hat sich bei uns keiner drum gekümmert....

Doppelt bitter war, dass ich die Herren in Grün noch selber gerufen habe, wegen einer Sachbeschädigung bei meinem Nachbarn....
:evil:
 
Auf Privatgrund kannst Du stehen haben, was immer Du möchtest. Ohne TÜV, ohne Zulassung, rostig, alt... solange keine (Umwelt-)Gefahren von dem Schrott oder auch Nicht-Schrott ausgehen, solltest Du eigentlich keine Probleme bekommen. Bei einem Anhänger sollte dies wohl eher nicht der Fall sein, ich hätte die Strafe wohl so nicht akzeptiert.
8)


Gruß Hüsch
 
So lang ein Fahrzeug angemeldet ist und zugaenglich erreichbar steht brauch es eine gueltige Plakete. Immerhin bestunde ja nun die Möglichkeit dieses auch zu bewegen unter der Tarnung einer vollstaendigen verkehrstechnischen Untersuchung.
Oder liege ich da falsch?
 
Auf Privatgrund kannst Du stehen haben, was immer Du möchtest. Ohne TÜV, ohne Zulassung, rostig, alt... solange keine (Umwelt-)Gefahren von dem Schrott oder auch Nicht-Schrott ausgehen, solltest Du eigentlich keine Probleme bekommen. Bei einem Anhänger sollte dies wohl eher nicht der Fall sein, ich hätte die Strafe wohl so nicht akzeptiert.
8)


Gruß Hüsch

Ohne Zulassung - ja, zugelassen ohne TÜV - nein!

Gruss Bernd
 
Eine andere Möglichkeit ist natürlich, die Herren in blau zu ärgern. Die ärgern dann nur zurück und man selber zieht dabei dann meist den Kürzeren.
:)
 
Ich habe heute EUR 25,- bezahlt für den Japs.... :roll:
 
Das wäre GEZ Logik...
:-D

Geregelt in § 29 StVZO - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

Ich zitiere:

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. ...

Zulassungspflichtig ist, klingt blöd, auch ein Fhrzg was zugelassen ist und muss daher " in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen."
 
Man bewegt sich auf Privatgrund dennoch in einem Bereich außerhalb der Gültigkeit der STVO/ STVZO. Wobei in bestimmten Fällen noch zu 'öffentlich zugänglich' zu unterscheiden ist. In diesem Falle dürfte das jedoch kaum relevant sein, eher z.B. bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis.
8)
 
richtig...

wäre das Kennzeichen verdeckt gewesen, hätte es keinen interessiert....

Der Anwalt von der Rechtschutz, den ich spasseshalber mal befragt habe, hat gesagt, die Punkte bekommen wir vor Gericht weg. Allerdings hätte ich 150 Euro Selbstbeteiligung zahlen müssen....
:evil:

Also doch die Punkte und 63 Euro genommen.....
 
Man bewegt sich auf Privatgrund dennoch in einem Bereich außerhalb der Gültigkeit der STVO/ STVZO. Wobei in bestimmten Fällen noch zu 'öffentlich zugänglich' zu unterscheiden ist. In diesem Falle dürfte das jedoch kaum relevant sein, eher z.B. bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis.
8)

https://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=20080

Alles anfechtbar aber meißt doch eher Sache des dienstwilligen Staatsdieners. Jetzt sind wir aber bereits gut vom Ausgangsthema abgedriftet.

Sorry.
 
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