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ThorstenD
Guest
Hallo Moni, Hallo ThostenD,
also 1. Moni ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzvers., dann nimm Dir einen Anwalt und klage!!!Sie mal im Forum unter "Lkw-Steuer aberkannt", wurde alles schon lang und breit diskutiert.
2. ThostenD, lies Dir die Seiten bei Pro allrad mal das Urteil und die Sammelklage durch. Es ist noch lange nichts entschieden, denn mein Verfahren läuft ja noch beim Bundesgerichtshof! Es gibt im deutschen Finanzrecht keine Deff. was ein Lkw oder ein Pkw ist. So mein Urteil in der 1.Instanz, wo ich vor dem Finanzgericht gewonnen habe!!! Daraufhin hat der Finanzhof ja Widerspruch eingelegt, und deshalb klagen wir ja noch. Alles andere ist Willkür!!
Grüße von Kerstin :? & Lutz
Die Seite von Proallrad kenne ich besser als Du glaubst. Die Klage, die Urteile, ist mir alles bestens bekannt. Ich weiß sogar mehr als auf den Proallrad-Seiten zu lesen ist... Es gibt auch keine "Sammelklage" von Proallrad sondern Musterverfahren. Insgesamt führt der Verein ca. 120 Klagen die nun alle Ruhen da wir (Proallrad) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht haben. Klar ist in dem bzw. in den jetzigen (Muster-)Verfahren noch nichts entschieden, ich glaube ich darf behaupten auch hier bin ich über den Stand der Dinge bestens informiert. Was ich oben schrieb spiegelt das wider, wie sich der BFH in einem (derzeit noch gültigen, weil noch nicht widerlegten!!!) Urteil geäußert hat. Das das aus unserer (Proalrad)-Sicht gänzlich falsch ist steht außer Frage.
Nun nochmal zu deinem speziellen Fall. Der "Finanzhof" kann keinen Widerspruch einlegen da es eine Richterliche Instanz ist. Was Du meinst ist das dein Finanzamt Revision eingelegt hat aufgrund der Tatsache das es euer Verfahren verloren hat. Somit kommt als nächst höhere Instanz der BFH zum Zuge. Der BFH kann und darf aber euren Fall nicht verhandeln wegen der Verfassungsbeschwerde. Somit ruht, was die Verfahren angeht, derzeit alles!