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@PP: 1. habe ich mir solch ein Statement im Gegensatz zu dir nie an die Brust geheftet :twisted:
2. ist ein schadenfroher, geistloser Sarkasmus bei diesem Thema und in speziell in dieser Rubrik sicher alles andere als angebracht.
 
als lkw wie ab werk(truck) und auch so zugelassen würde der dicke mich eigendlich um die 170,00 euro im jahr kosten!
da aber wohl das "äussere erscheinungsbild meines ram 1500 das eines pkw gleicht..." wird es nun wohl 441,00 euronen kosten...
gruss micha
 
@PP: 1. habe ich mir solch ein Statement im Gegensatz zu dir nie an die Brust geheftet :twisted:
2. ist ein schadenfroher, geistloser Sarkasmus bei diesem Thema und in speziell in dieser Rubrik sicher alles andere als angebracht.

:mrgreen: :mrgreen: Herrlich auf unseren Flaxi ist verlass!!!!!
8)
 
Ich hab mal irgendwo auf der Dodge Seite gelesen, daß das Fahrzeug speziell für "Arbeitszwecke" konzeptiert wurde.... man müßte sich mal mit Dodge in Verbindung setzen und mal Freundlich nachfragen ob man nicht eine offizielle " Bescheinigung" bekommt, auf der geschrieben steht, daß das ein Work Truck ist und nicht für "People transportation" oder wie man das sonst nennt konzeptiert wurde. Hier im Forum ist doch einer der bei Dodge in der Designabteilung arbeitet!
 
das wäre sicherlich der richtige Weg, Stefan, aber das setzt wohl ein offizielles Genehmigungsverfahren voraus, daß diese Fahrzeuge offiziell vom Chrylser in die EU eingeführt und klassifiziert werden.
Es ist ja so, daß VW-und Mercedes-Pritschenfahrzeuge in DoKa-Ausführung weiterhin auch steuerlich als LKWs deklariert werden, weil sie - ersichtlich an Ziffer 2.2 im Kfz-Schein - eine Kennziffer drinstehen haben (Fahrzeug als Lastentransporter typisiert). Bei uns stehen da 5 Nullen drin, deswegen fallen wir im FA-Computer ganz leicht durch das "Steuerraster" als "Nicht-Lastentransporter" o.ä.
 
...- das äussere erscheinungsbild ist das eines pkw. das bekommt nun mein finanzamt. die wollten ja bilder...
:-D




 
...- das äussere erscheinungsbild ist das eines pkw. das bekommt nun mein finanzamt. die wollten ja bilder...
:-D





Ich befürchte nur das wird die nicht im geringsten interessieren. Aber trotzdem viel Glück!
 
...- das äussere erscheinungsbild ist das eines pkw. das bekommt nun mein finanzamt. die wollten ja bilder...
:-D

... den Vergleich mit einem Linienbus finde ich nicht glücklich gewählt.
Besser mit einem PKW vergleichen, so wie auf folgendem Bild. :mrgreen: :mrgreen:
 

Anhänge

  • 783769.jpg
    783769.jpg
    26,6 KB
habe nun eine frist angedroht bekommen meinen ram bis zu 20.02.2010 vorzuführen beim finanzamt mit umbau(hintere sitzbank raus etc., gitter nach der vorderen sirtbank, gurte entfernen und gurtaufnahmen verschweissen... auf grund meines einspruchs zur kfz- steuer.
irgendwas ist da ja geändert worden lt. finanzamt. früher hies es doch: ..- ist die ladefläche größer als das fahrerhaus ist der wagen auch steuerrechtlicht als LKW zu behandeln! und heute???

weiss einer von euch da richtig bescheid???
:!:


gruss micha
 
jedes FA nach Lust und Laune..........Bescheid wissen die nicht, Regeln gibts nicht, Gesetze exisitieren nicht und schon garnicht gleich Vorschriften.......
 
irgendwas ist da ja geändert worden lt. finanzamt. früher hies es doch: ..- ist die ladefläche größer als das fahrerhaus ist der wagen auch steuerrechtlicht als LKW zu behandeln! und heute???

weiss einer von euch da richtig bescheid???
:!:


gruss micha

Das ist ein Kriterium (wenn auch das Hauptkriterium) aber bei weitem nicht das einzige anhand dessen der FA Beamte die objektive Beschaffenheit des Fahrzeuges festzustellen hat. Einige FA´s machen es sich halt einfach und sehen nur dieses Kriterium des Verhältnisses Ladefläche zur Personenbeförderungsfläche, andere beziehen weitere Kriterien mit ein. Du hast dann wohl ein FA von "den anderen" erwischt. Du siehst, es ist garnichts geändert worden, lediglich die FA´s arbeiten unterschiedlich und das ist ihnen leider von Gesetzeswegen noch nicht untersagt.
 
hat einer von euch nen tipp wie ich die an... kann!
habe da mal was von grüner nummer gehört! ich bin doch mit meinem ram fürs öffentl. wohlergehen unterwegs. freiwillige denkmalpflege etc...
das fa hat mir was von einer änderung des §23 StVZO geschrieben. gültig ab dem 01.05.2005
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hat einer von euch nen tipp wie ich die an... kann!
habe da mal was von grüner nummer gehört! ich bin doch mit meinem ram fürs öffentl. wohlergehen unterwegs. freiwillige denkmalpflege etc...
das fa hat mir was von einer änderung des §23 StVZO geschrieben. gültig ab dem 01.05.2005

Also, ich denke, da wir mittlerweile noch nicht mal mehr für Feuerwehrfahrzeuge mit festen, zweckgebundenen Ein- bzw. Aufbauten eine grüne Nummer bekommen, dürfte das interessant werden.
Wie es sich mit diesem Paragraphen verhält weiß ich leider nicht, aber ich bin gespannt was raus kommt...
8)
 
hat einer von euch nen tipp wie ich die an... kann!
habe da mal was von grüner nummer gehört! ich bin doch mit meinem ram fürs öffentl. wohlergehen unterwegs. freiwillige denkmalpflege etc...
das fa hat mir was von einer änderung des §23 StVZO geschrieben. gültig ab dem 01.05.2005

Ja, gemeint ist §23 6a. Der wurde vom Gesetzgeber zum 01.05.2005 ersatzlos gestrichen. Dahher rührt ja der ganze Sch....! Im §23 6a stand lediglich das Fahrzeuge mit einem zGG über 2,8t nicht nach Hubraum sondern nach zul. Gesamt-Gewicht zu besteuern sind.
 
HI, ich bin noch neu hier und wollt´mal fragen was ich machen muss das mein RAM als LKW doch wieder versteuert wird!!!! :mrgreen:








Sorry, kleiner Scherz!!!

Kenne die Problematik auch genauso wie ihr, wird jedoch in meinem FA Kreis recht locker ausgelegt, daher von meiner Seite keine Probleme mit LKW Besteuerung. :mrgreen: Die Vorschläge die hier gemacht werden und auch die Suche nach der Ursache sind immer wieder amüsante und auch teilweise recht erschreckende Threads die meist in den Foren zu wahren Riesen Threads aufgeblasen werden, da man immer wieder liest, "ja aber der darf doch nicht einfach so entscheiden, was denkt der sich???" usw. Wie ThorstenD es schon mehrfach sagte um es auf den punkt zu bringen DOCH!!!! SIE DÜRFEN UND TUN ES!!! Es ist leider so, bevor die Musterprozesse nicht abgearbeitet sind und es kein einheitliches Urteil gibt, wird es so gehandelt und ausser Einspruch zu erheben werdet ihr nix erreichen. Das bei verschiedenen LKW eingetragen ist hat rein gar nix mit der Versteuerung zu tun. Ich hatte 2008 "Lehrgeld" teuer bei der verzollung bezahlt und mich daraufhin genaustens über die rechtliche Situation bzgl. der Verzollung und der Versteuerung der RAM´s informiert und würde bei nochmaligem Kauf in den USA einiges anders machen heute :roll: Aber das ist ein anderes Thema. ES IST SO DAS JEDES FA FREI ENTSCHEIDEN KANN MIT ENTSPRECHENDEN RICHTLINIEN DIE VON JEDEM FINANZBEAMTEN SEINEM GUTDÜNKEN NACH AUSGELEGT WERDEN KÖNNEN!!!!! LEIDER!!!! Vielleicht erreicht Proallrad ja auch was, aber auch das ist noch Zukunftsmusik
 
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