Ram mit WoWa am Sonntag, welche Strafe?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

oli 1500

Mannschaftskabine
Registriert
27. Juni 2007
Beiträge
3.142
Reaktionspunkte
0
Ort
85521
Mal abgesehen davon ob nun erlaubt oder nicht, is ja scheinbar noch nicht so ganz raus...

Wenn mich die Rennleitung am Sonntag mit nem Wohnwagen aufhält, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen???
Kann man sich das mal erlauben, oder langen die richtig zu???

Thx,
 
200 euro und 3 punkte für den fahrer. 40 euro und 1 punkt für den fahrer. da isses billiger, den ram als pkw zuzulassen, das was du mehr an steuern zahlst, wird die versicherung günstiger und du hast keinerlei einschränkungen.

falls du beim tüv damit nciht durchkommst, schick mir mal die daten deines wagens, am besten kopie vom schein und brief, dann frag ich mal unverbindlich nahc.
 
200 euro und 3 punkte für den fahrer. 40 euro und 1 punkt für den fahrer.

:?:
Meintest Du den "Bei"-fahrer? Wird der auch bestraft oder hast Dich nur vertippert?
 
außer ner Strafe mußte zudem den WoWa an Ort und Stelle stehen lassen (ein Mitführen von nem Deichselschloß wäre sinnvoll), ggf. darfste noch bis zum nächstmöglichen bewachten PP fahren und ihn dann an einem Werktag abholen, bzw. von nem Pkw direkt abholen lassen.
 
Er meint sicher Fahrer und Halter. Aber welche Strafe für wen weiß ich jetzt auch nicht. Ich glaube die hohe Strafe bekommt der Halter. Was ist aber wenn ich jetzt Fahrer und Halter gleichzeitig bin???


Gruß, Malzan
 
Er meint sicher Fahrer und Halter. Aber welche Strafe für wen weiß ich jetzt auch nicht. Ich glaube die hohe Strafe bekommt der Halter. Was ist aber wenn ich jetzt Fahrer und Halter gleichzeitig bin???


Gruß, Malzan

Dann doppelte Strafe! :mrgreen:
 
Hier ein Auszug aus aus dem Bußgeld- u.Punktekatalog, Stand o1.08.07
Tabelle: Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw.

Tatbestand

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 40 Euro und 1 Punkt

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 200 Euro und 1 Punkt

Gruß Rüdiger
 
Malzan, hol Dir ne Sondergenehmigung!

Dann kannst Du ja mal sagen, _welche_ Regeln dafür erfüllt werden müssen.
Sag mal Bescheid wenn Du entsprechende "Zahlen" hast; wenn ich mich recht entsinne, kostet ne Ausnahmegenehmigung 600 Europataler...
 
Oder Ordnungsamt?
Jeder sagt dir was anderes...

Zum Ordnungsamt bin ich eigentlich immer nur gegangen, wenn ich mit LKW in Fußgängerzonen parken wollte, für Ladenumbauten, zwecks Materialentladung, bzw. Beladung.Einige Gemeinden haben diese kostenlos erteilt, aber ich habe auch schon zwischen 10 und 30 € gezahlt. Es gab dann eine Karte für Die Windschutzscheibe,; die habe ich mir dann immer selber verlängert.

Gruß rüdiger
 
Glaube ich schon. Denn jeder Sachbearbeiter hat dazu ja eine andere Einstellung. Plausible Erklärung: Fzg. ist Lkw, da keine Leuchtweitenregulierung etc. Daher laut TÜV keine Umschreibung auf Pkw möglich. Möchte aber mit meinem Wowa am Sonntag fahren.
Pick-Up darf nicht auf Firma zugelassen sein und für beide Fzg. muß der gleiche Halter drinstehen.
Dann müßte es eigentlich gehen.
 

Neueste Beiträge

Oben