Ram mit WoWa am Sonntag, welche Strafe?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
So Jungs Ausnahmegenehmigung erteilt!

Originaltext:

Sehr geehrter Herr Lui

das Sonntagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt nicht für Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, sofern diese Fahrten im Zusammenhang mit Freizeitzwecken stehen.

Mit freundlichem Gruß

Der Landrat



Das Beste: Hat keinen Cent gekostet!

P.S.: Es ist gut im schönsten Bundesland der Welt zu wohnen!
 
Ich habe 40Euronen bezahlt und 1 Punkt in Flens..
Stehenbleiben musste ich nicht.
Ich denke die spinnen alle und wissen selber nicht was Sie da machen .
:evil:
 
So Jungs Ausnahmegenehmigung erteilt!

Originaltext:

Sehr geehrter Herr Lui

das Sonntagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt nicht für Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, sofern diese Fahrten im Zusammenhang mit Freizeitzwecken stehen.

Mit freundlichem Gruß

Der Landrat






Es müsste doch möglich sein ,über dieses Thema eine endgültige Aussage zu bekommen,
oder ist die Bananenrepuplik schon so weit fortgeschritten
:?:
:?:
:?:
 
Soeben nochmal dort angerufen!

O-Tonder Sachbearbeiterin:

Mit diesem Schreiben dürfen Sie Herr Lui am Sonntag in jedem Bundesland mit Anhänger fahren. Dieses Bescheinigung wird extra von uns herausgegeben damit Sie bei einer Verkehrskontrolle keine Probleme bekommen. Das Gesetz ist landesweit Gültig, aber die Polizei ist der Meinung dieses zu ignorieren um zu kassieren. Deshalb in schriftlicher Form!

Gute Fahrt!
 
Sehr geehrter Herr Lui :shock:

Kannst Du mir nicht vielleicht diese beiden Briefe einscannen und zumailen.
Ich habe nämlich auch gerade eine Ablehnung erhalten. Von der neuen Verordnung wusste die gute Frau nichts.

Gruß, Malzan
 
Sehr geehrter Herr Lui :shock:

Kannst Du mir nicht vielleicht diese beiden Briefe einscannen und zumailen.
Ich habe nämlich auch gerade eine Ablehnung erhalten. Von der neuen Verordnung wusste die gute Frau nichts.

Gruß, Malzan

Mir auch Bitte Bitte Bitte .
 
wenn du mir sagen kannst, wie hoch der steuersatz für die "neue steuer" ist, kann ich das sicherlich ausrechnen. ist vermutlich gar nicht mal so schwierig. aber so lange bleibe ich bei meiner einstellung. ist ja schliesslich auch die frage, welches finanzamt einen doppelkabiner mit kurzerm bett überhaupt noch als lkw besteuert. und wenn die "neue steuer" kommt, dann kann ich doch immer noch zurück auf lkw-zulassung, oder? wenn ich das will, was ich sicher nicht tun werde.

ist wie mit dem lpg-fahren: "ihr werdet schon noch sehen, das wird auch noch teurer", klasse, aber bis dahin haben sich all meine lpg anlagen längst amortisiert und ich hab geld gut gemacht.

weisst du, was ich partout nicht verstehen will? wir fahren hier autos, die in den seltensten fällen als benziner deutlich unter 15 litern auf 100 verblasen. meiner braucht z.b. im lpg rund 20-21 liter auf 100. ich fahre zw. 25000 und 30000 im jahr damit. habe also spritkosten im lpg-betreib von rund 3500 euro im jahr aufwärts, bei benzin wären es mind. 5500 euro. und dann soll ich mir nen kopf machen und punkte riskieren und ne strafe in kauf nehmen wegen einer jahresdifferenz von 60 euro? selbst wenn die steuer sich verdoppeln sollte, beträgt der aufschlag der steuer nicht mal 10% der unterhaltskosten, die ich sonst habe.

das will mir einfach nicht in den kopf. kann ja sein, dass ich das ein bisschen beschränkt sehe, wenn das so ist, dann erklär mir doch bitte mal die gegenseite.

Mein Quadcab shortbed ist nach einschicken von Fotos und Massen ohne Diskussion als LKW besteuert worden. Die LKW-Steuer hat für Selbstständige aber noch andre Vorteile. Und da kann es dann um andere Summen gehen.
 
kein Fahrtenbuch führen bzw. keine 1% Regelung, wäre so eine Punkt!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Hätte gerne das Schreiben LUI!!! BITTE!!!!!! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Na komm schon, Lui. Lass Dich doch nicht so bitten...

Könnt Ihr Euch noch erinnern, wie lange Lui für den Film aus Kierspe gebraucht hat? :cry:

Gruß, Malzan
 
Mein Quadcab shortbed ist nach einschicken von Fotos und Massen ohne Diskussion als LKW besteuert worden. Die LKW-Steuer hat für Selbstständige aber noch andre Vorteile. Und da kann es dann um andere Summen gehen.

wenn es um die selbständigen geht, gebe ich dir auch recht. dann muss neu gerechnet werden.

das mit dem quad cab und short bed sieht aber auch jedes FA anders. wobei das Quad cab auch bei weitem nicht die aussmasse eines echten doppelcabiners hat, da sieht es dann doch kritischer aus.

is aber auch egal. es bleibt ja schliesslich jedem selber überlassen, was er tut. was mich eben stört, ist das gejammer im nahchinein, wenns dann schief geht.
 
hab heute nochmal nachgeschaut:

Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgeldbemessung bei Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot durch den fahrenden Halter eines Lastkraftwagens

Leitsatz
Ist der Betroffene bei einem Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot zugleich Halter und Fahrer des benutzten Lkw´s, so richtet sich die Höhe der Geldbuße nach dem den Fahrer betreffenden Regelsatz der BKatV.



Gericht: OLG Celle 1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsdatum: 17.05.2004
Aktenzeichen: 211 Ss 61/04 (OWi)
Dokumenttyp: Beschluss


da macht doch jeder, was er will. warte auch noch auf die antwort von meinem LRA
:evil:
 
hab heute nochmal nachgeschaut:

Verkehrsordnungswidrigkeit: Bußgeldbemessung bei Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot durch den fahrenden Halter eines Lastkraftwagens

Leitsatz
Ist der Betroffene bei einem Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot zugleich Halter und Fahrer des benutzten Lkw´s, so richtet sich die Höhe der Geldbuße nach dem den Fahrer betreffenden Regelsatz der BKatV.



Gericht: OLG Celle 1. Senat für Bußgeldsachen
Entscheidungsdatum: 17.05.2004
Aktenzeichen: 211 Ss 61/04 (OWi)
Dokumenttyp: Beschluss


da macht doch jeder, was er will. warte auch noch auf die antwort von meinem LRA
:evil:

Hab ich´s also doch noch recht in Erinnerung gehabt.
 
So Jungs Ausnahmegenehmigung erteilt!

Originaltext:

Sehr geehrter Herr Lui

das Sonntagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt nicht für Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, sofern diese Fahrten im Zusammenhang mit Freizeitzwecken stehen.

Mit freundlichem Gruß

Der Landrat



Das Beste: Hat keinen Cent gekostet!

P.S.: Es ist gut im schönsten Bundesland der Welt zu wohnen!





Also heisst das im Klartext, das ich mit meinem aufgelasteten RAM (3,48to) mit LKW Zulassung am Sonntag mit
Hänger fahren darf, wenn es nicht kommerziell ist, richtig?
 
Oben