pick-up-lui
Mannschaftskabine
So Jungs Ausnahmegenehmigung erteilt!
Originaltext:
Sehr geehrter Herr Lui
das Sonntagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt nicht für Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, sofern diese Fahrten im Zusammenhang mit Freizeitzwecken stehen.
Mit freundlichem Gruß
Der Landrat
Das Beste: Hat keinen Cent gekostet!
P.S.: Es ist gut im schönsten Bundesland der Welt zu wohnen!
Originaltext:
Sehr geehrter Herr Lui
das Sonntagsfahrverbot für Lkw gem. § 30 Abs. 3 StVO gilt nicht für Anhänger hinter Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, sofern diese Fahrten im Zusammenhang mit Freizeitzwecken stehen.
Mit freundlichem Gruß
Der Landrat
Das Beste: Hat keinen Cent gekostet!
P.S.: Es ist gut im schönsten Bundesland der Welt zu wohnen!