Problem Reifen u. PKW Eintragung

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Hallo Leute,

hab da ein kleines Problem. Am Freitag hab ich mir ja den RAM geholt. Nun muß ich ihn zulassen. Leider hab ich den Schrieb für die PKW Umschreibung noch nicht. Daher werd ich wohl noch zum TÜV müssen.
Jetzt ist es so, dass der Händler für das Auto TÜV bekommen hat bis 2013. Die Reifen sind aber porös. Bin schon auf der Suche nach neuen. Wie ist das nun, wenn ich zum TÜV fahre und die Umschreibung machen lasse, kann der mir einen Strich durch die Rechnung machen wegen den Reifen?
Bis inkl. heute ist das Kurzzeitkennzeichen noch gültig, daher wollt ich den heute noch zulassen. Habe aber nun bedenken, dass das so klappt.
Habt Ihr da schonmal erfahrungen gemacht?

Gruß Nicole
 
Fahr hin und lass es machen.
Falls Du auf die Reifen angesprochen wirst, erzähl denen das neue bestellt sind.
Was fürn Schrieb?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Na der Händler wo ich den gekauft hab, hatte das TÜV Schreiben für die PKW Umschreibung nicht, da ich es ja nicht explizit sagte, dass ich das haben möchte. Hab wohl nicht eindeutig genug geschrieben. Er könnte mir das aber noch machen und dann per Post nachsenden und vorab per Mail wenn er es da hat. Bis jetzt noch keine Mail da. Und ich muß ihn ja zulassen, da er momentan noch auf der Strasse parkt
:(
und das Kurzzeitkennzeichen heute endet.
Somit werd ich wohl selber zum TÜV müssen.

Ja den Satz "Reifen sind bestellt", hatte ich auch schon im Kopf. Nur nehmen die es bei uns sehr genau und da sollte ich das schon zügig hinbekommen oder den Bestellzettel haben.Hab vorhin schon angefangen zu suchen, aber noch keine gute und günstige Reifen gefunden, die schnell zu bekommen sind. Am liebsten wären mir die Originalbereifung.

PKW deshalb, weil günstiger in der Versicherung bin schon bei 40% als LKW würd ich wieder hochgehn, da das ja ne andere Versicherung ist.
 
das ist so nicht ganz richtig wenn du40% bei Pkw hast werden die auf
LKW auch übernommen sprech doch mal mit Frau Nägele ( 0731-9386120 )! Ist die Württembergische Versicherung
die Kollegen hier haben die Dame doch schon oft gepostet die kann
dir sicher nen gutes Angebot machen ist bestimmt günstiger als bei pkw
fragen kostet nichts
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

ich hab noch die Originalbereifung drauf

Michelin LXT A/S LT 265/70 R17 121/118R M+S

Es muß nicht Michelin drauf stehn, die Reifen soolten halt gut und günstig sein. M+S wäre ideal. Fahren tue ich 80% Strasse und den Rest Waldwege und Wiese.

Bei der Frau Negele hab ich mir ja schon Angebote geholt und auch schon die EVB Nummer für die Zulassung da. Da steht drin Lieferwagen/Offener Kasten/Pritsche. Macht VK 580 € im Jahr.
 
Hi,

ich hab noch die Originalbereifung drauf

Michelin LXT A/S LT 265/70 R17 121/118R M+S

Es muß nicht Michelin drauf stehn, die Reifen soolten halt gut und günstig sein. M+S wäre ideal. Fahren tue ich 80% Strasse und den Rest Waldwege und Wiese.

Bei der Frau Negele hab ich mir ja schon Angebote geholt und auch schon die EVB Nummer für die Zulassung da. Da steht drin Lieferwagen/Offener Kasten/Pritsche. Macht VK 580 € im Jahr.

ja und hu teuer?
 
ich weiß jetzt nicht um welches Auto und Bj. es hier geht.
Ist denn eine LKW-besteuerung unmöglich bei Dir. Wenn schon etwas älter, bedenke auch die Co2 besteuerung ab 2013.
nicht das Du an Versicherung sparst und bei der Beteuerung draufzahlst.
Hatte kein Problem bei der VS mein Schadensfreiheitrabatt mitzunehmen.
Machen nicht alle Versicherungen--mußt eben nachfragen
Bei 40% ist dann allerdings Schluß.
 
Es handelt sich um einen 2006er Ram Mega cab. 5.7L Hemi 4x4

Da denk ich eh mal, dass der als PKW besteuert wird, wegen den 51% Ladefläche. Ich weiß nicht wie zickig die auf dem Landratsamt sind.
Sonst frag ich nochmal bei der Frau Negele nach wie hoch die Differenz ist zwischen PKW und LKW. Bei LKW könnt ich mir das ganze trara sparen das stimmt schon.
Und soweit ich das noch im Kopf hab fällt der RAM mit Hänger nicht unter das Sonntagsfahrverbot...Weil wir meist am WE mit Hänger fahren
 
Und soweit ich das noch im Kopf hab fällt der RAM mit Hänger nicht unter das Sonntagsfahrverbot...Weil wir meist am WE mit Hänger fahren

falsch!
Allein Freuzeitanhänger, wie zb Wohnwagen darfst ziehen.
 
Der RAM wird 3,49 to haben, ab 3,5 to wäre der RAM sowieso LKW!
Ich denke nicht, dass der Wohnanhänger mehr wie 3,5 to wiegt!
Also bist Du doch immer unter 7,5 to!
 
Also im FZgSchein steht drin bei F.1 zul. Gesamtmasse 3861 zu F.2 im Zulassungsmitgliedstaat zul. Gesamtmasse 3500

Der Hänger ist ein 4m Kofferhänger mit 2.5t zul. Gesamtgewicht

Ich muß jetzt auf die Zulassungsstelle. Habt Ihr noch nen Tipp auf was ich achten soll?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hm wegen?

Laut der Regelung, die hier im Forum als PDF hinterlegt ist, dürfen nur Fahrzeuge über 7,5t an Sonn-und Feiertagen zwischen 0:00 und 22:00 Uhr nicht fahren.
Ich komm mit RAM und Hänger auf keine 7,5t....oder versteh ich das falsch :roll:

Hallo,

ja tust Du
;)
: das Fahrverbot gilt für LKW über 7,5 t sowie alle LKW mit Anhänger, und da fällt dann leider auch der RAM drunter, wenn er denn als LKW zugelassen ist.
Die Ausnahmen gelten ja leider immer noch nicht in ganz Deutschland (BRD = Bananen Republik Deutschland :roll: )und auch nicht für alle Arten von Anhängern.

Aber ist denn jemand tatsächlich schonmal von der Rennleitung angehalten und an der Weiterfahrt mt Anhänger gehindert worden?

Oder hat es jemand geschafft, seinen RAM als PKW zuzulassen?

So long, Thorsten
 
Aber ist denn jemand tatsächlich schonmal von der Rennleitung angehalten und an der Weiterfahrt mt Anhänger gehindert worden?

Oder hat es jemand geschafft, seinen RAM als PKW zuzulassen?

So long, Thorsten


1. ja

2. Es gibt wohl 1 oder 2, die es geschafft haben, die Regel ist es aber keinesfalls
 
hatte auch mal angefragt beim TÜV wegen Zulassung/Umschreibung auf PKW um Versicherungskosten zu sparen, leider erfüllt der Ram nicht die normen eines PKW hier schon zb die Lautstärke, da würde viel Geld draufgehen dass auf PKW Normen zu bringen.
 
falsch!
Allein Freuzeitanhänger, wie zb Wohnwagen darfst ziehen.

Stimmt nur zum Teil!!!
Seit letztem Jahr darf man auch samstags nicht fahren!!! Und zwar vom 01. Juli bis 31. August dürfen unter Rücksichtnahme auf den Ferienverkehr auf bestimmten Autobahnen, weitestgehend alle wichtigen Tangenten, LKW über 7,49t sowie Anhänger hinter LKW (RAM) samstags zwischen 7.00 - 20.00 Uhr diese Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht befahren!!!
Dabei ist es absolut sch... egal, ob man zu privaten Zwecken unterwegs ist oder nicht!!! Ob es ein Boots-, Wohn- oder aber Materialanhänger ist interessiert ebenfalls niemanden!!!!
Ich bin aus diesem Grund am Samstag auf der A8 von der Autobahn geflogen und durfte nach einer ermäßigten Zahlung (Sehr nette Kollegen!!!) von 25,00 € meine letzten 50km zum Chiemsee auf der Landstraße weiterfahren!!!
:evil:
 
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