PKW / LKW Steuer

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Eben in einem anderen Fred gefunden:

Gerade gefunden:

Wie der CO2-Ausstoß berechnet werden kann:
Da ab 2013 alle Fahrzeuge nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert werden, ist es interessant zu erfahren, welchen CO2-Wert ihr derzeitiges Auto hat. Um diesen Wert auszurechnen müssen Sie nur den Verbrauch Ihres Autos errechnen und diesen mit dem Faktor 23,69 bei Benzinern und dem Faktor 26,58 für Diesel multiplizieren. Verbraucht ihr Benziner zum Beispiel 7 Liter pro 100 km, so ergibt das folgende Rechnung: 7 x 23,69 = 166 g/km.


Also meiner verbraucht 10 Liter. Ist doch glasklar.

Ich denke dies ist keine genaue Grundlage zur eigentlichen Berechnung, bzw. tatsächlichen CO2 Ausstoß, aber zumindest eine Richtlinie, um die Steuer als PKW zu schätzen.

Damit wäre es bei einem 6.7l Diesel mit einem Verbrauch von ca. 16l ein CO2 Ausstoß von 425mg.

Damit wäre es bei einer Anmeldung als PKW eine Steuer in Höhe von 1.266 €.

Das wäre der Preis für die nicht aufgedrückte 80km/h Bremse auf der Autobahn.
8)
 
dann sag mal Bescheid, wenn du einen Zulasser findest, der ein Abgasgutachten für den 6.7 er als PKW hat.... :shock:
 
Das mit der Geschwindigkeit ist so eine Sache. Hier in Bayern haben die schon erfolgreich 4,6t Sprinter mit PKW-Zulassung verknackt weil sie auf der BAB schneller als 80 waren. Der Richter hat ähnlich argumentiert wie das FA wenn es um die Steuer geht, er sah den Sprinter, trotz PKW Zulassung als LKW an.

Send from the road driving while ignoring traffic
 
Das mit der Geschwindigkeit ist so eine Sache. Hier in Bayern haben die schon erfolgreich 4,6t Sprinter mit PKW-Zulassung verknackt weil sie auf der BAB schneller als 80 waren. Der Richter hat ähnlich argumentiert wie das FA wenn es um die Steuer geht, er sah den Sprinter, trotz PKW Zulassung als LKW an.

Send from the road driving while ignoring traffic

ist wie mit dem sonntagsfahrverbot, pkw-eintragung - optisch ein lieferwagen, verloren :twisted:
 
Ein Herzliches Willkommen in Schildbürgerhausen!

Unser Obrigkeit kann tun und machen was Sie will und wird beim Mist bauen auch noch schön belohnt!
:evil:
 
Hallo,

So jetzt komme ich auch hier in den Fred um mein bestes zu geben!

Habe heute den Steuerbescheid bekommen für meinen Wagen 3.Gen Quad Cab Short Bed, die letzten 3 Jahre im Nachbarlandkreis
als LKW zugelassen, und jetzt in meinem Kreis PKW 419 Euronen!
Weiß jemand die genaue Länge Fahrerraum ---- Ladefläche?
Durfte vor 6 Jahren mit einem Doppekabiner Ducato mal vorfahren beim FA wurde vermessen, Ladefläche 3 cm länger, der freundliche Beamte
dann "LKW klar Sache, das wars, sie dürfen gehen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: "
Jetzt wollte ich mal wissen wie schreibe ich den Einspruch????
Hat da jemand einen Tipp zwecks formulierungen?

Vielen Dank schonmal!

P.S. Mir war klar das wenn ich Glück habe gibts LKW wenn nicht dann PKW!!!!
Will ja nicht jammern aber versuchen kann mans!!!!
 
Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. August 2012 Az. II R 7/11
wird vom "Bund der Steuerzahler" in der Monatszeitschrift April 2013 auf Seite 91 oben rechts behandelt.

Da ich oben die Quelle explitzit aufgeführt habe, spricht hoffentlich nichts gegen das Foto vom Artikel hier.
Sonst Admin/Mod. bitte nur das Foto löschen und ich versende es auf Anforderung per PN.
 

Anhänge

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Und das einbeziehen der Radkästen hat in dem Urteil eh keine Berücksichtigung gefunden. Das Gericht hat ja die Revision mit den bekannt wachsweichen Begründungen abgelehnt und unserem Finanzminister die Stange gehalten.

Aber klar... die Bezeichnung "Crew Cab" impliziert eindeutig eine vorrangige Nutzung zum Personentransport... :scratch:

Das zeigt, dass ein Gang vor Gericht nicht lohnt.
 
Stimmt nicht: Das ganze betrifft die alte KFZ-Steuerregelung! Wenn man jetzt klagt, dann nicht auf die o.G. Regelung, sondern dagegen, dass es lt. Gesetz diese Einstufung gar nicht gibt und das Gesetzt viel zu Pauschal formuliert ist....
8)
 
Nein natürlich nicht, das Steuergesetzt ist ja erst im Dezember 2012 raus gekommen.... ich habe das mit meinem Anwalt durch gesprochen, der sagt, man hätte gute Karten, braucht aber einen laaangen Atem, viel Geld und einen Anwalt der auf so etwas spezialisiert ist (alles nur eine grobe erste Einschätzung von ihm).... bei mir lohnt das nicht, ich würde im Jahr nur 200 € sparen... wenn aber jemand klagt, dann bin ich bereit 50 € zu spenden, da geht es mir ums Prinzip. Ich habe meinen Steuerbescheid auch nicht anerkannt...

Hintergrund: Im neuen Steuergesetzt gibt es gar keinen Paragraphen mehr zur Einstufung als PKW, der wurde gestrichen... ist ja hier mehrfach thematisiert worden. Zudem wird der Ram Verkehrsrechtlich als LKW eingestuft mit allen Nachteilen, z.B. Zuladungstechnisch....
 
Nein natürlich nicht, das Steuergesetzt ist ja erst im Dezember 2012 raus gekommen.... ich habe das mit meinem Anwalt durch gesprochen, der sagt, man hätte gute Karten, braucht aber einen laaangen Atem, viel Geld und einen Anwalt der auf so etwas spezialisiert ist (alles nur eine grobe erste Einschätzung von ihm).... bei mir lohnt das nicht, ich würde im Jahr nur 200 € sparen... wenn aber jemand klagt, dann bin ich bereit 50 € zu spenden, da geht es mir ums Prinzip. Ich habe meinen Steuerbescheid auch nicht anerkannt...

Hintergrund: Im neuen Steuergesetzt gibt es gar keinen Paragraphen mehr zur Einstufung als PKW, der wurde gestrichen... ist ja hier mehrfach thematisiert worden. Zudem wird der Ram Verkehrsrechtlich als LKW eingestuft mit allen Nachteilen, z.B. Zuladungstechnisch....

Jaein, ganz am Schluß steht dann noch sinngemäß "wo es nicht paßt gilt alles wie bisher". Um den "Ermessensspielraum" des Finanzamtsbearbeiter kommt man nicht drumrum.
:evil:
 
Verstehe ich noch nicht ganz... :scratch:

Im Netz habe ich das gefunden (ist das die aktuelle Version?): https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html

Hier wird unterschieden zwischen PKW und "sonstige Fahrzeuge" bis und über 3500kg Gg. Ob ein Fahrzeug jetzt als PKW, oder "sonstiges Fahrzeug" eingestuft wird bleibt doch weiterhin im Ermessen der FÄ?

...oder steht das noch wo?
 
Jaein, ganz am Schluß steht dann noch sinngemäß "wo es nicht paßt gilt alles wie bisher". Um den "Ermessensspielraum" des Finanzamtsbearbeiter kommt man nicht drumrum.
:evil:

Ja aber genau das ist ja eine zu allgemeine Formulierung...
;)
 
ganz aktuell und frisch

2013 Ram 1500 Hemi 5,7 Benzin/Gasumbau

zugelassen Finanzamt Rostock
Erstzulassung 02.04.2013

sonstiges Fahrzeug
zulässige Gesamtmasse 3084 kg
Hubraum 5654, entspricht 57 angefangene 100 cm3
Kohlendioxidemission 353 g/km, steuerpflichtig 243
Kraftstoffart 0006 Benzin/Flüssiggas
Emissionsklasse 3510 Euro5..
Steuertarif Co2 2Euro je g/km = 114,00 Euro
Steuertarif Hubraum 2 Euro je angefangene 100 cm3 = 486,00 Euro

Summe 600 Euro jährlich :shock:
 
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