PKW / LKW Steuer

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Von Prins, wurde bei Geiger in München eingebaut.

Ich habe ja BRC drin und habe einen CO2 Ausstoß von 333, darum hat mich das interessiert. Wobei 6 g machen den Kohl net fett..... :mrgreen:

Prins hat wohl damit ein etwas besseres Abgasgutachten...
 
Das ist ja genau das schlimme. Nicht nur Prins, BRC oder ... Nein die Rams haben schon verschiedene Werte ohne Gas drin stehen. Kommt immer drauf an wo deine § 21 gemacht wurde und was die vorliegen haben. Ich zahle z.B. nur 444 € Co2 Steuer.
 
Hä?? Wie denn das? Was hast du denn für ein CO2 Ausstoß drin stehen?
 
Achso, hatte ich vergessen, vor dem Gasumbau und der Eintragung hatte ich 313 drin stehen und hatte glatte 500 € Steuer bezahlt.
 
Moin,

anbei mal die Antwort des Finanzamtes auf meinen Einspruch.
Ich hab die Befürchtung, dass es so langsam eng wird, mit der LKW-Besteuerung. Ich habs aber auch schon vorher geahnt.
Was mir allerdings NICHT in den Kopf geht, sind die Differenzen bei der PKW-Steuer von 444,- €
:?:
bis zu "meinen" 800,- €

Falls Jemand noch ein paar Argumente, pro LKW, weiß, bis 26.11. hab ich noch Zeit
:-D


Gruß Tom
 

Anhänge

  • finka kfz002.jpg
    finka kfz002.jpg
    81,3 KB
  • finka kfz001.jpg
    finka kfz001.jpg
    186,3 KB
  • finka kfz.jpg
    finka kfz.jpg
    124,2 KB
Naja steht grundsätzlich nichts neues drin... und die haben eindeutig recht.... mein Steuerbescheid ist heute gekommen: 560 €...

Ich werde auch Einspruch einlegen, da ich nur meine Zeugs transportiere und keine Menschen, aber das wird auch nicht fruchten und ich werde ohne zu murren zahlen... :roll:
 
Naja steht grundsätzlich nichts neues drin... und die haben eindeutig recht.... mein Steuerbescheid ist heute gekommen: 560 €...

Ich werde auch Einspruch einlegen, da ich nur meine Zeugs transportiere und keine Menschen, aber das wird auch nicht fruchten und ich werde ohne zu murren zahlen... :roll:

wenn du keine menschen transportierst, lass die hinteren sitze austragen, dann dürfte es weniger probleme mit der lkw-steuer geben :roll:
 
Die Motorleistung von 291KW ist am unteren Ende für schwere LKW ????? :shock: Frag mal einen Atego Fahrer was der zu 291KW sagen würde :lol:
 
wenn du keine menschen transportierst, lass die hinteren sitze austragen, dann dürfte es weniger probleme mit der lkw-steuer geben :roll:

So sehr viel Zeit investiere ich da nicht rein. In 4 Jahren wird das Auto wieder verkauft, max. Steuerersparnis wäre 1200 € in dieser Zeit und alles was ich an Kosten und Zeit da rein investiere schmälert diesen Betrag...
 
Gerade mit der Finanzamttussie gesprochen, die war sehr nett, aber für ein CrewCab wie schon vermutet keine Chance, auch mit der Fläche, ist einfach nur Glück wenn da LKW-Steuer zugesprochen wird, der erste Steuerbescheid geht übrigens komplett automatisiert raus, das bedeutet die erste Einstufung erfolgt wie das Auto im Programm hinterlegt ist, das bedeutet wollt ihr LKW-Steuer müsst ihr das Auto dort zu lassen wo es falsch hinterlegt ist! :mrgreen:

Ich zahl jetzt die 560 € und freu mich, dass es kein Diesel ist.... :lol:
 
Deswegen kaufe ich für uns auch keinen Diesel. Da bei uns definitiv nur der 3500er longbed als kompletter Lkw durch geht.. Und der ist als Alltagswagen bissl zu unhandlich
:-D
 
Moin, Moin

hier mal die Vorgehensweise des FA Lübeck: ca. eine Woche nach Anmeldung des Ram 1500 Quad Cab wurde ich in einem zweiseitigen Schreiben vom FA informiert, weshalb, warum , wieso, etc. keine grundsätzliche Verpflichtung seitens des FA bestünde einen P/U als steuerlich als Lkw einzustufen. Mit dieser Info wurde ich aufgefordert die Abmessungen/ Fläche sowohl des für den Personentransport bestimmten Bereiches, als auch der Ladefläche mitzuteilen. Dies wohlgemerkt, vor Zusendung des Steuerbescheides (gegen den ich ja hätte Widerspruch erheben können). Also Flächen vermessen, Ladefläche bei einer Länge von 2 mtr. ca. 20% grösser als Innenraum, dies dem FA nebst Bitte um Einstufung als Lkw mitgeteilt. Wiederum ca. eine Woche später kam der Bescheid- LKW !
:-D
Willkommen "...im schönsten Bundesland der Welt..."
:-D
:-D


VG
Hartmut
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin Hartmut

Genauso war es bei mir auch. Habe meinen 1500er auch in Lübeck zugelassen.
Maße angegeben und nach einer Woche....siehe da LKW Einstufung.
Beim Dakota haben Sie sich Quer gestellt. Obwohl der mit 900 Kg Zuladung mehr wuppt
als der 1500er.

LG Marcus
 
So, jetzt ist Schluss mit dem Quatsch LKW-Zulassung und PKW-Steuer. Seit 11.12.2012 gilt das neue Kraftfahrzeugsteuergesetz, welches die Eintragung der Zulassungsstelle für die Besteuerung als verbindlich setzt. § 2 Abs. 2 Das FA bekommt jetzt Post von mir, wie hier im Facebook-Forum gepostet. https://www.facebook.com/download/425435844195536/MusterUmstellungsantrag PKW auf LKW-1.pdf

KraftStG § 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden

(1) Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.

(2) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,

richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Festellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.

(2a) (weggefallen)

(2b) (weggefallen)

(2c) (weggefallen)

(3) Ein Fahrzeug ist vorbehaltlich des Absatzes 4 ein inländisches Fahrzeug, wenn es unter die im Inland maßgebenden Vorschriften über das Zulassungsverfahren fällt.

(4) Ein Fahrzeug ist ein ausländisches Fahrzeug, wenn es im Zulassungsverfahren eines anderen Staates zugelassen ist.

(5) Eine widerrechtliche Benutzung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt wird. Eine Besteuerung wegen widerrechtlicher Benutzung entfällt, wenn das Halten des Fahrzeugs von der Steuer befreit sein würde oder die Besteuerung bereits nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 vorgenommen worden ist.

Sämtliche Begründungen des FA zur Besteuerung als PKW sind Null und Nichtig, ergo ersatzlos gelöscht.
 
Na das wäre ja neckisch. Dann könnten wir mal was anderes essen als immer nur Nudeln mit nix!
:mrgreen:
Geil!
 
Ich hoffe ich habe es nicht überlesen. Da das neue Gesetz in diesem Jahr
für gültig erklärt wurde, gilt es auch rückwirkend für dieses Jahr?
:?:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Oben