@ Oliver
meinst du mich?
Steht doch oben. Bisher wurden CC und QCs mit 10 % Einfuhrzoll belegt.
Und ein findiger Zollbeamter kam wohl auf die "Idee" das auf einen QC 22 % erhoben werden können, da es ja ein LKW ist.
Und um das Verhältnis Kabine/Bed auf PKW zu trimmen, sind auf den beds der QCs immer solche Blechkästen verschraubt, die die Größe der Ladefläche beschränken, damit das Ding mit PKW-Zoll durch geht.
Ja, natürlich.
Weil es leider komplett falsch ist was du hier schreibst. Zunächst hast Du Einfuhrumsatzsteuer mit Zoll durcheinander gebracht.
Und was die 10 vs. 22% Zoll betrifft: Da geht es nicht um das Baujahr, nicht um Quad- oder Crewcab, Ladeflächenlänge, etc. Ein Lkw wird (in Deutschland) mit 22% verzollt, fertig. Und das war schon immer so, und wird auch so bleiben.
Deswegen verzollen Menschen die sich auskennen, ihre Importe eben woanders, wo für die RAM nur 10% genommen wird. Dazu gibt es übrigens auch ein Urteil wie die zu verzollen sind, bloß der Zoll (insbesondere in Bremerhaven) , hält sich schlichtweg nicht daran. Somit gilt nach wie vor - wer 22% bezahlt, hat nur eines - nämlich selber schuld.
Und das der Händler "plötzlich mehr Geld wollte" - wie naiv kann man den eigentlich sein?
Dir kommt nicht vielleicht auch nur ansatzweise in den Sinn, das der Händler mal eben ein paar prozent mehr verdienen wollte? Neeeiiiin, das würden manche Händler ja nie tun. Der Zoll ist natürlich der böse...
Es war bei vielen einschlägig bekannten Händlern auch übrigens schon immer üblich die Dinger mit 10% zu verzollen und dem Kunden 22% zu berechnen.
Oli, dein Anwalt liegt übrigens auch falsch. Die zolltarifliche Einstufung einer Ware die importiert wird, hat nichts, aber auch gar nichts mir irgendwelchen Steuern oder ähnlichem das dann im Bestimmungsland (was ja noch nicht einmal Deutschland sein muss!!) später mal vielleicht fällig wird zu tun. Das sind zwei völlig getrennte Vorgänge, daraus ergibt sich gar nix, schon gar nicht di Möglichkeit irgendwas einzuklagen.