PKW / LKW Steuer

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Gibts einen Einspruchstext mit der Grundlage auf die aktuelle Gesetzeslage, die so bescheuert ausdrückt was ich will ( also die LKW Steuer) damit des die DAmen und Herren der Behörden auch in ihrer Sprache verstehen?

Ich hab in meinem Einspruch sogar in Fettbuchstaben Artikel 3 GG zitiert: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". (Hab ich wirklich :mrgreen: )
Hat aber nix genützt...
:-D
 
Bei mir kaum auch der Brief inkl Nachzahlung.

Widerspruch eingelegt.
Die Nachzahlung wurde merkwürdigerweise nicht abgebucht.
Es kam ein Brief, dass der Einspruch geprüft wird...das ist nun Ca 6-8 Wochen her.

Aber ich rechne, dass da noch was kommt.
 
Ich hab mein Widerspruch letzte woche per Mail abgeschickt mit der bitte um lesebestätigung.bisher wurde noch nix bestätigt...

Du kannst doch eine Lesebestätigung anfordern. Da muss man nicht drum bitten.
Sobald jemand die Mail öffnet bekommst du die Lesebestätigung. So weißt du, dass Sie auf jeden Fall die Mail erhalten und geöffnet haben.
Quasi so, wie ein Einschreiben.

Bei mir hat es so 3-4 Tage gedauert, bis ich meine Lesebestätigung bekommen habe. Also die Leute vom Zoll meine Mail gelesen haben.
Dann weitere ca. 10 Tage, bis ich Post bekommen habe.
Anstatt per Mail zu antworten... :roll:
 
Wenn ich da kurz einhaken darf: eine Lesebestätigung kann der Empfänger immer ablehnen. Das er diese bestätigt unterliegt allein seiner Entscheidung. Und eine Lesebestätigung mit einem Einschreiben gleich zu setzen, halte ich für höchst sensibel da diese keinerlei Rechtsbewandnis hat.

Ich hoffe ich erhalte niemals so einen Brief [-o<
 
Die kann man ablehnen?
Das wusste ich nicht. Dachte, mit dem Öffne der Mail wird die dann automatisch verschickt.
Na dann kann man es natürlich nicht mit einem Einschreiben gleich setzen.
 
Es gibt zweierlei. Zum einen die lesebestätigung die der Empfänger ablehnen kann und darüber hinaus auch noch eine Empfangsbestätigung das die Mail auf den Server eingegangen ist.
 
Es gibt zweierlei. Zum einen die lesebestätigung die der Empfänger ablehnen kann und darüber hinaus auch noch eine Empfangsbestätigung das die Mail auf den Server eingegangen ist.

Ja aber:

Beides ist kein rechtsgültiger Nachweis der Zustellung!

Es gibt sogar (in der Regel) nur 2 rechtssichere Zustellarten: persönlich gegen Unterschrift oder per Gerichtsvollzieher. Dies gilt vor allem für Kündigungen. Zu 95% werden ja Einschreiben angenommen und damit hat man die Unterschrift. Und zu 95% bekommt man ja auf Widersprüche und Kündigungen usw Antwort.
 
Ja aber:

Beides ist kein rechtsgültiger Nachweis der Zustellung!

Es gibt sogar (in der Regel) nur 2 rechtssichere Zustellarten: persönlich gegen Unterschrift oder per Gerichtsvollzieher. Dies gilt vor allem für Kündigungen. Zu 95% werden ja Einschreiben angenommen und damit hat man die Unterschrift. Und zu 95% bekommt man ja auf Widersprüche und Kündigungen usw Antwort.

Ne, rechtsgültig ist beides nicht, dass stimmt.
 
Langsam gleiten wir in eine Themaverfehlung ab. :lol:

Jein. Ein Widerspruch gegen die Steuererhöhung machen ja viele per email. Wenn der Sachbearbeiter aber ein Arsch ist, sagt er, er hätte nie was erhalten und du hast Pech.

Also paßt das ja hier her, da auch die richtige Widerspruchsform entscheidend sein kann. Aber wie gesagt in 95% der Fälle geht es gut.
 
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