Wäre ich der Sachbearbeiter würde ich dich in den spam Ordner schicken :mrgreen:
Kann dieses für mein Fahrzeug (Bj. 6/14; EZ 1/15), bei einem AEC-Händler erworben (Fa. Kummich), bestätigen.
Gruß aus dem Ländle
Matthias
Servus Matthias,
könntest du mir bitte den TÜV nennen.
Würde gerne Vorort versuchen meinen RAM auf "BE" umzuschlüsseln.
Danke
Gruß
Uwe
<br /><br />Wer hiflreiche Tips hat, gerne via PN.<br />Stelle meine gewonnen Erkentnisse ebenfalls zur Verfügung...Bei der Recherche bezogen auf existierende Gerichtsurteile stellt es sich jedoch so dar, dass diverse Finanzgerichte zu Lasten der Fahrzeughalter entschieden haben. Wir überreichen in der Anlage die Urteile des Finanzgerichtes Bremen, Münster und München. Die Rechtsprechung wird auch vom Bundesfinanzhof in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges bestätigt.
Also wird bezahlt und weiter geht's
Wenn sich alle so kampflos geschlagen geben, lachen die sich ins Fäustchen
Ich habe schon öfters erwähnt, dasses mir nicht ums Geld geht. Wenn ich die 419 EUR zahlen soll, dann ist es eben so.
Aber ich kann es nicht akzeptieren, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Manche bekommen die LKW Steuer, andere wiederum mit dem identischen Fahrzeug die PKW Steuer.
Wenn, dann muss überall gleich bemessen werden.
Hallo Uwe!
Das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß §13EG-FGV" und der "DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen" wurden vom TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG, Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, Service für Import und Export, Fritz-Erler-Str. 9, 27578 Bremerhaven erstellt.
Tel: 0471/686-18 oder 19;
Fax: 0471/686-28.
Im DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen steht in Abschnitt I unter Position 0.4. Fahrzeugklasse:
N1G BE.
Hoffentlich helfen Dir diese Angaben weiter.
Gruß nach Oberfranken - Bin von 1970-1973 in Kulmbach in die Grundschule gegangen.
Matthias
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