PKW / LKW Steuer

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Sowas schickt man i.d.R. immer traditionell mit Einschreiben und Rückschein.DANN weisst du dass es angekommen ist und kannst nach entsprechender Frist nachhaken und in Verzug setzen. :idea:
 
Kann dieses für mein Fahrzeug (Bj. 6/14; EZ 1/15), bei einem AEC-Händler erworben (Fa. Kummich), bestätigen.

Gruß aus dem Ländle
Matthias

Servus Matthias,

könntest du mir bitte den TÜV nennen.
Würde gerne Vorort versuchen meinen RAM auf "BE" umzuschlüsseln.

Danke

Gruß
Uwe
 
Heute erfreuliche Post vom Zoll bekommen.Mein RAM ist über AEC Händler gekauft worden und hat die schon genannten Einstufungen(BE) in der Zulassung.Somit sind 210 Euro fällig.
Gruss Steffen
 
Hallo Steffen,
freut mich sehr das immer mehr CrewCab eine LKW Besteuerung haben.
Ich sehs als gutes Zeichen.
Ist deiner mit Shortbox?

Gruß
Uwe
 
Servus Matthias,

könntest du mir bitte den TÜV nennen.
Würde gerne Vorort versuchen meinen RAM auf "BE" umzuschlüsseln.

Danke

Gruß
Uwe

Hallo Uwe!
Das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß §13EG-FGV" und der "DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen" wurden vom TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG, Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, Service für Import und Export, Fritz-Erler-Str. 9, 27578 Bremerhaven erstellt.
Tel: 0471/686-18 oder 19;
Fax: 0471/686-28.

Im DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen steht in Abschnitt I unter Position 0.4. Fahrzeugklasse:
N1G BE.

Hoffentlich helfen Dir diese Angaben weiter.

Gruß nach Oberfranken - Bin von 1970-1973 in Kulmbach in die Grundschule gegangen.

Matthias
 
Servus Matthias,

vielen Dank für ausführliche Info.

Werde gleich mal anrufen.

Gruß
Uwe
 
So da der Zoll von Einspruch und LKW Versteuerung nix wissen will, liegen die Unterlagen nun beim Anwalt.<br /><br />Hat schon jemand den Weg für einen Crew Cab bestritten und kann mir und/oder meinem Anwalt informationen zu kommen lassen?<br />Mein Anwalt hat mir bisher leider nur Vergleichsurteile nennen können, in dennen zu Lasten des Klägers entschieden wurde:<br />
Bei der Recherche bezogen auf existierende Gerichtsurteile stellt es sich jedoch so dar, dass diverse Finanzgerichte zu Lasten der Fahrzeughalter entschieden haben. Wir überreichen in der Anlage die Urteile des Finanzgerichtes Bremen, Münster und München. Die Rechtsprechung wird auch vom Bundesfinanzhof in Bezug auf das äußere Erscheinungsbild des Fahrzeuges bestätigt.
<br /><br />Wer hiflreiche Tips hat, gerne via PN.<br />Stelle meine gewonnen Erkentnisse ebenfalls zur Verfügung...

Gesendet von meinem HTC One M9 mit Tapatalk
 
Moin,
hab heute meinen neuen Steuerbescheid im Kasten gehabt
:evil:
. Von 185,-Euro im letzten Jahr auf 418,-Euro im neuen. Aber mit Sicherheit ist mein Auto schöner als das von dem Zollburschen der mir das geschickt hat :mrgreen: :mrgreen: . Also wird bezahlt und weiter geht's
8)
.
Allen noch einen schönen Abend
 
Wenn sich alle so kampflos geschlagen geben, lachen die sich ins Fäustchen
:evil:

418€ halte ich für angemessen, bei so einem großen Autowagen. Ich zahle 640€ und das jedes Jahr mit Freude, dass ich so ein geiles Auto fahren darf.
 
Ich habe schon öfters erwähnt, dasses mir nicht ums Geld geht. Wenn ich die 419 EUR zahlen soll, dann ist es eben so.
Aber ich kann es nicht akzeptieren, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Manche bekommen die LKW Steuer, andere wiederum mit dem identischen Fahrzeug die PKW Steuer.
Wenn, dann muss überall gleich bemessen werden.
 
Ich habe schon öfters erwähnt, dasses mir nicht ums Geld geht. Wenn ich die 419 EUR zahlen soll, dann ist es eben so.
Aber ich kann es nicht akzeptieren, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Manche bekommen die LKW Steuer, andere wiederum mit dem identischen Fahrzeug die PKW Steuer.
Wenn, dann muss überall gleich bemessen werden.

Das ist allerdings richtig.
 
Was das angeht gebe ich dir ebenfalls Recht. Eine klar erkennbare und einheitliche Regelung wären natürlich besser.
 
Ihr verlangt da ganz schön viel von unserem krisengebeutelten Vater Staat. :roll:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Uwe!
Das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß §13EG-FGV" und der "DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen" wurden vom TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG, Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, Service für Import und Export, Fritz-Erler-Str. 9, 27578 Bremerhaven erstellt.
Tel: 0471/686-18 oder 19;
Fax: 0471/686-28.

Im DE-Fahrzeuggenehmigungsbogen steht in Abschnitt I unter Position 0.4. Fahrzeugklasse:
N1G BE.

Hoffentlich helfen Dir diese Angaben weiter.

Gruß nach Oberfranken - Bin von 1970-1973 in Kulmbach in die Grundschule gegangen.

Matthias

Hallo zusammen,

es hat geklappt 185€ LKW -Steuer.

Zuerst vielen Dank an Matthias(ram5.7) und allen anderen die ich per PN kontaktiert habe. :thumbright: =D> :thumbleft:

Von mir wollte das Zollamt 848€, dort Angerufen meinte die Dame, "5 Sitzplätze/Fahrgastraum großer als die Ladefläche, da gibt es keine LKW Besteuerung ich solle ihr doch Bilder vom RAM schicken". (habe ich natürlich NICHT gemacht)
Nach dem ich bei der Prüfstelle in Bremerhaven angerufen hatte und den aussagen hier im Forum war mir klar der RAM wird um typisiert.
Von "Art des Aufbaus 0200" Ziffer 4 im KFZ Schein/Brief auf "BE" und zusätzlich steht unter Ziffer 5 jetzt "Geländefz.Gü.Bef.b.3,5T Pickup".
Leider war kein TÜVler in meiner Nähe und darüber hinaus in der lange mein anliegen umzusetzen, nur die Super freundlichen Herren vom TÜV NORD Mobilität GmbH.
Nach 1200 km bin ich gleich zur Zulassungsstelle um meine neuen KFZ Schein zu holen.Freude mich riesig das alles so gut funktionierte, bis ich beim Zollamt meine Neuerung mitteile.
Die selbe Dame meinte mit Nachdruck das dies nichts ändert, ich solle ihr Bilder schicken. Habe ihr keine Bilder sondern meine Einspruch mit der Bitte die neue "Art des Aufbaus" zu berücksichtigen zugesandt.

Nach einer Woche kam der geänderte Steuerbescheid. :lol:

Gruß
Uwe
 
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