Neue LKW Regelung

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Hallo Ram,lers !
Habe meinen 08 Ram-QC seit Feb. 012. Zulassung als LKW und Fin-Amt will PKW. Mein Versicherungsagent meinte eine PKW-Zulassung währe günstiger.
Er meint, der Dodge-Ram würde in die Gewichtsklasse der Sprinter und Co. Fahrzeuge reinfallen. Auf Grund der steigenden Zahl von Unfällen der rasenden
Transporter währe die Versicherung um Einiges teurer wie bei einem PKW. Das Fin-Amt will 384 Teuros von mir. Könnte mir jemand freundlicher Weise
mitteilen, ob die Möglichkeit besteht den Ram auf PKW umzuschreiben. Wie sieht es bei euch mit der Versicherung als LKW mit den Kosten aus?
Ich hoffe das mir jemand antwortet. Vielen Dank

Es gibt hier Tonnen von Berichten über günstige Versicherungen und PKW Versteuerung.... Lies das mal, nur so viel vorne weg, ich bezahl für meine LKW Versicherung nicht mehr als für PKW, du darfst das nur nicht über deinen Agenten machen und nicht über das Internet!!
 
dirk, hast du deinen nach Juni zugelassen??? :shock:

Und die 210€ wie kommen die denn raus? Wie soll das denn gehen, weder nach neuer noch nach alter Regelung kommt so ein niedriger Betrag raus, bist du sicher dass der als PKW versteuert ist?

Habe meinen leider erst im Dez. 09 angemeldet.
:(
 
Moin moin,
Gestern ist es passiert=LKW nee!
Spätestens bei der Berechnung und dementsprechendem Abzug der Radgehäuse sei das Ergebnis, ladefläche kleiner als Führerhaus.
Ich kapier es nicht.
Sei es drum. Jetzt isses eben so,
Viele Grüß und Danke für die Hilfe
Lupus
 
Würde sich ja mit dem decken was es andernorts heißt: 4-türer grundsätzlich kein LKW mehr. Spätestens bei Nachprüfung - und alle sollen geprüft werden. Da wäre auch messen egal gewesen...

Andere Frage: was zahlst Du nun? Und was für einen hast Du?
 
Moin moin,
Gestern ist es passiert=LKW nee!
Spätestens bei der Berechnung und dementsprechendem Abzug der Radgehäuse sei das Ergebnis, ladefläche kleiner als Führerhaus.
Ich kapier es nicht.
Sei es drum. Jetzt isses eben so,
Viele Grüß und Danke für die Hilfe
Lupus

Lustig. Leg doch mal Bretter auf die Radhäuser und lausche ob sie sich beschweren weil der Finanzvermesser gesagt hat da darf man nix drauflegen, sind ja nur Radhäuser...Und dann stell Ladung drauf die einschliesslich Fahrzeug bis zu den zulässigen 4 Metern hoch ist - Das geht im Führerhaus komischerweise nicht...

Und dann sag ihm mal das er die Staufächer im Führerhaus/Türen (die messen ja wohl unheimlich gerne bei offenen Türen von Außenkante Schweller bis Außenkante Schweller und ignorieren das die Türen bei Fahrt zu sind und es innen deutlich enger wird) - und ne Mittelkonsole und alles wo man sich nicht reinsetzen kann, wieder der Ladungsfläche addieren sollte wenn die Rechnung mal korrekt sein soll...

Wenn man bei ner Vorführung den Braten riecht, sollten auch mal diese Fakten auf den Tisch.
Spätestens wenn man bei deren Art der Messung (Länge mal Breite) die komischerweise fehlende zulässige Höhe bis 4 Meter (laut STVZO) ins Spiel bringt können keine anderen Argumente mehr kommen als dämlicher Trotz oder eben Einsicht.
Wenn Trotz kommt kann man aber wenigstens mit dem Gefühl gehen erwiesen zu haben das die einen nur bescheissen und nicht im Recht sind.

Würde die KFZ Steuer nach möglichem Ladevolumen berechnet, sähe die Vermessung nämlich ganz genau SO aus.
 
Ich habe heute morgen meinen Steuerbescheid angekuckt.....

Da steht:

die Fahrgestellnummer und dass es ein "sonstiges" Fahrzeug ist und dass es Euro5 hat und Gas/Benzin hat.
Als Berechnungsgrundlage wurde der Hubraum gewertet, es steht jedoch nichts über den CO2-Ausstoß drin....
vermutlich ist der in dem Schlüssel versteckt, der ziemlich kryptisch aussieht...

Ich scanne den Berechnungsteil jetzt mal ein und werde den hier posten....(aber erst am WE da ich selber keinen Scanner habe)

Aber das Ergebnis ist 210,00 € pro Jahr ;-))

Keine Ahnung, warum dies so ist, aber ich werde nicht nachfragen
;-)
Weil wer lang fragt, der geht auch lang irr.....!
 
Ich habe heute morgen meinen Steuerbescheid angekuckt.....

Da steht:

die Fahrgestellnummer und dass es ein "sonstiges" Fahrzeug ist und dass es Euro5 hat und Gas/Benzin hat.
Als Berechnungsgrundlage wurde der Hubraum gewertet, es steht jedoch nichts über den CO2-Ausstoß drin....
vermutlich ist der in dem Schlüssel versteckt, der ziemlich kryptisch aussieht...

Ich scanne den Berechnungsteil jetzt mal ein und werde den hier posten....(aber erst am WE da ich selber keinen Scanner habe)

Aber das Ergebnis ist 210,00 € pro Jahr ;-))

Keine Ahnung, warum dies so ist, aber ich werde nicht nachfragen
;-)
Weil wer lang fragt, der geht auch lang irr.....!

sonstiges Fahrzeug ist doch kein PKW
seltsamen Steuerbescheid hast Du :shock:
 
Hier nun der Steuerbescheid im Auszug.....

Irgendwie sind laut Definition im Internet "sonstige Fahrzeuge" entweder als Nutzfahrzeug oder PKW zu versteuern, aber keine Berechnung der Beträge passt auf Gewicht oder CO2/Hubraum.
Sehr komisch......

Aber wenigstens hab ich es jetzt amtlich! Ich fahre keinen LKW und keinen PKW ;-))) sondern ein SONSTIGES FAHRZEUG !!
 

Anhänge

  • Steuer004.jpg
    Steuer004.jpg
    143,6 KB
Sehr cool......

Obwohl ich gleich nach der Zulassung ein Schreiben bekommen habe, dass ich das Fahrzeug vorführen muss, mit einer Frist von 14 Tagen.... ansonsten
wird er als PKW versteuert. In dem Schreiben standen lauter böse Sachen, wie: Scheiben mit Blech verschweißen, Sitzhalterungen unbrauchbar machen, Sicherheitsgurte ausbauen usw.

Und nun kam nach Ablauf der Frist der Steuerbescheid. Scheinbar ist er aber kein LKW und PKW, weil sonst würde es ja da stehen.

Also.... ich bin so glücklich! Ich werde auch nicht nachfragen
;-)


Schöne Grüße!
 
Ruhig sein, geniesen... aber auch damit rechnen, dass ein korrigierter Bescheid rein kommt, kann auch rückwirkend passieren.
:evil:
 
Ich werde die eingesparte Steuer verprassen und mir dann wieder von den Rippen hungern
;-)
(im Fall der Fälle)
 
Ruhig sein, geniesen... aber auch damit rechnen, dass ein korrigierter Bescheid rein kommt, kann auch rückwirkend passieren.
:evil:

Und wie lange könnten die dann Rückwirkend die PKW Steuer verlangen?
Ist das hier schon mal jemanden passiert?

Bei der Lohnsteuer z.b. meine Ich, wenn das Finanzamt einen Fehler im Lohnsteuerbescheid zu meinen Gunsten gemacht hat,
das dieser dann nicht mehr korigiert werden darf. Hat dann wohl Bestand, oder es sei das Ich wissentlich besch...... habe,
und Angaben nicht korrekt gemacht habe.

Gruß Martin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo
ich weiss nicht wo Ihr lebt im Schein steht LKW wo liegt dass Pro

Ja eben das meine Ich, im Schein steht LKW.
Wenn das Finanzamt das so akzeptiert hat,
verstehe Ich nicht warum die Rückwirkend dann PKW Steuer verlangen sollten.
Ich denke nicht das die das dürfen.

Gruß
Martin
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und wie lange könnten die dann Rückwirkend die PKW Steuer verlangen?
Ist das hier schon mal jemanden passiert?

Bei der Lohnsteuer z.b. meine Ich, wenn das Finanzamt einen Fehler im Lohnsteuerbescheid zu meinen Gunsten gemacht hat,
das dieser dann nicht mehr korigiert werden darf. Hat dann wohl Bestand, oder es sei das Ich wissentlich besch...... habe,
und Angaben nicht korrekt gemacht habe.

Gruß Martin

Also ich weiß das es andersrum bis zu 4 Jahren geht. Also wenn die dir was falsch berechnet haben, kann man es 4 Jahre rückwirkend verlangen. Die können es aber, denk ich, noch länger.
 
Hallo
ich weiss nicht wo Ihr lebt im Schein steht LKW wo liegt dass Pro

Naja vielleicht solltest du dich damit erst ein bischen befassen, bevor du so was schreibst, nix für ungut, aber das ist ein schmarren....

Dem Finanzamt kann es egal sein ob im Schein Lkw steht, da eine Besteuerung unabhängig davon erfolgen kann. Ich kann euch nicht sagen wie lange das rückwirkend erfolgen darf, es kam auf jeden Fall schon zu Nachforderungen... Aber es kann sein, dass die Stuerbescheide davor keine endgültigen Bescheide waren und dass mehr als ein Jahr rückwirkend verlangt werden bezweifle ich....
8)
 
Prüf mal erst ob beide Briefe den selben Absender haben die Einladung
zum Vorführen und der Steuerbescheid? Ich hatte mal 2 verschiedene
Lkw Steuer vom FA-Stadt und Pkw-Steuer von der Steuerstelle Lüneburg
und der eine wusste nichts vom anderen, da kam Spannung auf :shock:
 
Ja eben das meine Ich, im Schein steht LKW.
Wenn das Finanzamt das so akzeptiert hat,
verstehe Ich nicht warum die Rückwirkend dann PKW Steuer verlangen sollten.
Ich denke nicht das die das dürfen.

Gruß
Martin

Lebst du hinterm Mond??? Sorry!! aber das Thema ist seit Jahren schon aktiv!! Mich haben sie Rückwirkend dazu verdonnert !! 2000.-€ Nachzahlung!! :redhotevil: Als Bürger der B(ananen)RD hast du null Chancen dagegen! Verkerhrsrechtiche Einstufung ( Fahrzeugschein) und Steuerrechtlich sind zwei völlig unterschiedliche Dinge! Sollte im Steuerbescheid endgültiger Bescheid stehen Glückwunsch!! Wenn nur Vorläufiger bescheid drin steht Prost Mahlzeit .... bei mir hats von 2005 - 2007 = 2 Jahre gedauert bis zur Nachzahlung!!!
 
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